Wer kennt sich mit Rückforderung von Schenkung aus, wenn Mutter im Altenheim ist?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Tatsächlich ist deine Mutter verpflichtet, ihr gesamtes Vermögen für ihre Pflegebedüftigkeit aufzubrauchen und eben Schenkungen n. § 528 BGB zurückzufordern, wenn sie dazu aus eigenen Einkünften nicht in der Lage ist.

Meint, das Sozialamt wird diesen Schenkungswiderruf nach Antrag auf Leistungen fordern, gar den Anspruch der Bedürftigen derart auf sich überleiten, einen Rückforderungsanspruch pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, die Schenkung rückabwicklen, ein Immobilie freihändig verkaufen, damit sie es aus dem Verkaufserlös selbst kann. Es kann doch nicht sein, dass der Steuerzahler dafür aufkommt, weil sie dir vor Jahren noch einen Gefallen tun wollte?

Sollte das Amt von Vermögen Wind bekommen, und das wird es, da sie alle Kontobewegungen, Steuererklärungen und Grundbuchauszüge der letzten 10 Jahre sichten, und das bei Antragstellung verschwiegen worden sein,  bekämen die Bedürftige wie du mehr Ärger als euch lieb ist, aber vor allem kein Geld (Erschleichen von Leistungen, Betrug), was ja wohl dringend notwendig wäre.

Wieviel können die noch zurückfordern? M.W. reduziert sich doch der Anteil der Schenkung Jahr für Jahr? Gibt es einen Selbstbehalt?

Nein, alles. Herausgabeanspruch wg. Verarmung der Schenkerin meint eben, die vorgenommenen Schenkung in voller Höhe zurückzubekommen.

Warum fragen die denn nochmals bei mir an? Meinen die, ich hätte es "vergessen" anzugeben?

Das meinen sie. So einen nennenswerten Betrag vergißt man auch nach 8 Jahren nicht, nach Schenkungen wurdest du ausdrücklich gefragt und deine Versicherung am Ende deiner Vermögensoffenlegung ist eine ernste Angelegenheit, unwahre oder unvollständige Angaben strafbar :-O

G imager761


Mutzefutz 
Beitragsersteller
 20.07.2015, 11:51

nach Schenkungen wurdest du ausdrücklich gefragt

NEIN, ich wurde nicht nach einer Schenkung gefragt. Ich sollte angeben, ob ich eine Schenkung getätigt haben.

Ich habe alle meine Einkünfte und Guthaben wahrheitsgemäß angegeben und ich erwähne - wie gesagt - nicht bei jedem Cent, woher ich den jetzt habe.

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imager761  25.07.2015, 10:42
@Mutzefutz

Ich habe alle meine Einkünfte und Guthaben wahrheitsgemäß angegeben

Wenn dem so wäre, würde das Amt nicht nach dem fraglichen Betrag oder Verbleib der Schenkung fragen, den deine Mutter resp. ihr Betreuer bei Antragstellung pflichtgemäß angab, um ihre Bedürftigkeit staatl. Leistungen zu untermauern, oder?

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Mutzefutz 
Beitragsersteller
 20.07.2015, 11:55

unvollständige Angaben strafbar :-O

Das mag ja sein, meine Angaben waren aber vollständig :-P

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Kommt zunächst darauf an wie hoch die Schenkung war. Zudem muss man Dir dann auch noch nachweisen das Du diese Schenkung, in welcher Form auch immer, noch hast.

Es gibt einen Freibetrag. Beim anwalt erkundigen....

... nun ja, vielleicht fragt das Sozialamt auch nach, weil Du die Schenkung vor 8 Jahren nicht angeben hast, aber schon Wohngeld oder andere Hilfen bezogen hast?


Mutzefutz 
Beitragsersteller
 17.07.2015, 23:11

Nun, die Schenkung habe ich nicht explizit angegeben, aber meine GANZEN Vermögensverhältnisse offen gelegt. Ich schreibe ja nicht bei jedem Cent, woher der nun kommt.  Dann sehen sie ja, was ich habe. Ich versteh es nicht.

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imager761  20.07.2015, 09:51
@Mutzefutz

Dann sehen sie ja, was ich habe.

Und genau das wollen und dürfen sie gerade :-) Du musst erstens die Schenkung zurückgeben und wärst zweitens vorrangig steuerfinanzierter Unterhaltsleistungen zu Elternunterhalt oberhalb deines Eigenbedarfs verpflichtbar.

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Mutzefutz 
Beitragsersteller
 20.07.2015, 11:53
@imager761

Ich habe doch selber gar kein Einkommen. Was wollen sie also von mir einziehen. Das Pflegegeld oder das Kindergeld oder vllt. das Wohngeld??

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imager761  25.07.2015, 10:48
@Mutzefutz

Herrje, bist du so unbedarft oder tust du nur so? Es besteht 10 Jahre lang ein Widerrufsanspruch bei Schenkungen wg. Verarmung, § 530 BGB.

Und den prüft das Amt gerade, meint, ob deine Mutter durch Freigiebigkeit vor 8 Jahren ihre Bedüftigkeit schuldhaft herbeigeführt hat und die Schenkung an dich nun zurückfordern muss, bevor der Steuerzahler ihr Heim bezahlt.

Zumal du als Elternunterhaltsverpflichtete offenbar ausscheidest, ihre Pflgekostenlücke zu schliessen, da du keine ausreichenden Einkünfte erzielst.

Nun verstanden, dass du dich zu Höhe und Verbleib der Schenkung äußern musst?

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Du solltest dir einen Fachanwalt holen , falsche oder "zu offene" angaben sind nicht mehr rüchgänig zu machen...

die wollen sich halt das geld holen... ganz  einfach...