Habe Handy verschenkt, kann ich es zurück fordern da ich Vertragsinhaber bin?

9 Antworten

Sicher kannst Du fordern! Ob Du damit allerdings Erfolg hast ist fraglich!

Du bist volljährig und voll geschäftsfähig und solltest Dir vorher Gedanken darüber machen was Du tust!

Was geht eigentlich in den jungen Menschen von heute vor? Warum macht ihr solch teure, verpflichtende und langfristige Geschenke, wenn 2 Wochen später die Trennung erfolgt :-(

Sofern ihr nicht nachweislich vereinbart habt, dass das Handy bei einer Trennung zurückzugeben ist, wird das zumindest schwierig...

Geschenkt ist geschenkt. Eine Rückgabe kann nur erfolgen, wenn deine Ex-Freundin mit einem solchen Vorgang einverstanden ist.

Es gehört rechtlich dir, weil der Vertrag auf deinen namen läuft, selbst wenn sies bezahlen würde.

Klar kannst dus dir wiederholen.

Natürlich kannst du es zurückfordern...