Hallo ihr lieben,

ganz kurz: ich verkaufe auf ebay seit 2007 privat. Ein Käufer hat ein Mischpult bei mir erworben. Er sagt nun das Display wäre defekt und der Lautstärkeregler ebenfalls. Vor Versand der Ware hat es definitiv funktioniert. Aufgenommene Bilder belegen dies ebenfalls. Ich habe das Mischpult unter einem Zeugen getestet, gut verpackt und versandt. Der Käufer will nun, das ich das Gerät bei Ihm abhole und ihm das Geld zurückgebe.

Ich werde das Gerät keinesfalls zurücknehmen. Ich habe dem Käufer geschrieben, dass er bitte die Gebrauchsanweisung lesen soll und das es vor Versandt einwandfrei funktionierte. Wenn es ein Transportschaden sein sollte, soll er sich bitte mit dem Versandunternehmen in Verbindung setzen. Habe jetzt zwei Briefe von einem Rechtsanwalt bekommen.

Soll ich auf das Schreiben von einem Rechtsanwalt überhaupt selbst antworten??? Dieser hat mir eine Frist gesetzt, ansonsten würde er seinem Mandanten empfehlen zu Klagen...

Sowas ist mir noch nie passieret und ich verkaufe seit wie gesagt fast 10 Jahren...

Wie soll ich mich verhalten? Soll ich ebenfalls rechtlichen Rat einholen?

Ich danke für jede Antwort!