Rechtsfrage: Totales Handyverbot an Schule und einsammeln aller Handys, Rucksackkontrolle und Kollektivstrafen, welche Rechtsgrundlage gäbe es?

Vorweg: ja ich weiß es ist ein Laien-kollektiv hier aber ich brauche Faktengestützte und sichere Antworten und keine Schulhofweisheiten von 12jährigen Möchtegern-anwälten.

Eine Freundin von mir berichtet, dass an ihrer Schule alle Handys noch vor Unterrichtsbeginn abgegeben werden müssen. Diese werden anschließend nicht einmal sicher verwahrt. Sieht man ihr Handy in ihrer Hosentasche wird es ihr abgenommen, egal ob eingeschaltet oder nicht. Ist dort an der Schule eine Schultasche geöffnet, entfernen Lehrer gerne Sachen, die sie nicht gut finden: Tabak, Handys, MP3-Player oder was auch immer den Lehrern nicht gefällt.

Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage? Das Schulgesetz in NRW gibt nur her, dass im Falle einer Störung im Unterricht oder präventiv vor schriftlichen Tests,Klausuren etc. sowie mündl. Prüfungen und dem Sportunterricht solch Einsammlungen legitim sind.

Dieses absolute Handyverbot ist auch nur eingeführt worden nachdem eine Schülerin Fehlverhalten aufwies und man damit präventiv agieren wollte. Ist das nicht eine Bestrafung des Kollektivs?

Ich habe selbst das Schulgesetz NRW angesehen (der Fall ist aus NRW) und ab §53 nichts dazu gefunden was mir eine sichere Antwort verspricht

Ich wüsste gern wie ich dazu stehen sollte! LG

Schule, Rechtsanwalt, Recht, Handyverbot, Nordrhein-Westfalen, Kollektivstrafe
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