Guten Tag, Grund meines Beitrages ist ein Schreiben des Herstellers meines PKW anlässlich einer Rückrufaktion. Diese bezieht sich auf eine fehlerhafte Unterdruckpumpe, welche bei besagtem Defekt das Bremsen nur mit starker Pedalkraft ermöglicht. Dieser Fehler ist bei meinem Fahrzeug allerdings schon vor fast genau einem Jahr aufgetreten und wurde vom örtlichen Vertragspartner des Herstellers auf meine kosten diagnostiziert und behoben. Jetzt stellt sich mir -und ich euch- die Frage, ob ich einen Anspruch auf die Rückerstattung der im letzten Jahr angefallenen Reparaturkosten habe

Danke im Voraus für jede Antwort!