Diverse Schulden (geschätzt über 50.000€) - Privatinsolvenz?

Hallo liebe gutefrage.net Gemeinde,

ich wende mich nun verzweifelt an euch, weil ich nicht mehr weiter weiß.

Vorab: Es handelt sich beim folgenden Fall um die Situation meines Freundes. Er schämt sich sehr mit mir über seine finanzielle Situation zu sprechen. Er ist seit mehreren Jahren selbstständig, nahm sich niemanden zu Hilfe und geriet die letzten zwei Jahre immer weiter in die Miesen. Nun sind wir an einen Punkt angekommen, der nicht weiter tragbar ist - bedeutet für mich, er muss in die Privatinsolvenz. Er ist nun für zwei Tage beruflich im Ausland und ich habe die Möglichkeit gehabt, mir einen Überblick zu verschaffen.

Zu den Schulden: Grob überschlagen (es sind mittlerweile über 90 Schriftverkehre von Gläubigern seit über zwei Jahren) belaufen sich die Schulden mindestens auf 50.000€, wenn nicht noch mehr ... Diese stammen von Energieversorgern, der Stadt (Bußgelder und Steuern),Finanzamt, Banken (Kontoüberziehungen und Kredite), Onlineversandhäusern, Ärzten, Internet und Telefonanbieter, Versicherungen, Steuerberatern, Rechtsschutz und der Krankenkasse.

Diverse Mahn-und Vollstreckungsbescheide sind über die Monate auch schon eingeflogen. Mit den meisten Gläubigern wurden auch Ratenzahlungen abgeschlossen, die er aber bei der Menge an Gläubigern nicht alle bedienen kann. Zwei "Hauptschuldenberge" von jeweils ca. 20.000€ sind bei der Stadt und einer Bank (damals Gründungskredit). Der Rest setzt sich aus angehäuften Kleinbeträgen zusammen.

Nun zu meiner benötigten Hilfe: Es gibt derart viele Informationen (teilweise auch veraltet) im Internet zu finden, dass ich darüber keinen Überblick habe, ob die Privatinsolvenz möglich wäre. Eine Schuldnerberatung werde ich ihm aufzwingen, da dies unumgänglich und längst nötig ist. Ich vermute es sind um die 12-16 Gläubiger und der Schuldenzeitraum beläuft sich auf ca. drei Jahre. Die Selbstständigkeit muss nicht zwingend aufrechterhalten werden.

Kann mir jemand sagen, ob der Gang in die Privatinsolvenz möglich wäre?

Vorab vielen lieben Dank meinerseits für hilfreiche Antworten und die aufgebrachte Zeit, sich dem Problem anzunehmen. Sollten noch weitere, spezielle, Informationen gefordert sein, werde ich versuchen diese schnellstmöglich nachzureichen.

Insolvenz, Geld, Schulden, Privatinsolvenz
Akteneinsicht beantragen, Akten sind Versand, privatinsolvenz, Betrug?

Hallo zusammen! Wenn man eine Betrugs Anzeige durch einen gläubiger nach eröffnung Der Privatinsolvenz bekommt, der Anwalt Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt und die Staatsanwaltschaft nach ca 2 Monaten eine Mitteilung an den rechtsanwalt schickt mit dem vermerkt "Akte ist Versand" Was bedeutet dies? Wird da noch ermittelt? Obwohl man die "Tat" bei der Polizei zugegeben hat? Die Polizei meinte Ermittlungen wären für ihn abgeschlossen (für ihn sei die Sache erledigt) er schickt die Akte zurück an die Staatsanwaltschaft! Falls diese eventuell noch Rückfragen haben, würde sich die Staatsanwaltschaft noch mal melden, Also müssen diese ja eigentlich zu ende ermittelt haben, zumal ein "Geständnis" vorliegt! Oder kann es wirklich sein das die Akte vor Akteneinsicht zum zuständigen Gericht geschickt wird für die, beiordnung des Pflichtverteidigers? Lässt ein staatsanwalt sich die insolvenzakte eigentlich auch vom insolvenz gericht zu kommen?
Wenn ja, ist es möglich das er, wenn er der Meinung ist in der insolvenzakte "Betrügerische" Handlungen zu vermuten, diese mit anklagen könnte, obwol kein gläubiger eine strafanzeige gestellt hat? Falls ja sollte man doch eigentlich noch mal eine Anhörung der Polizei bekommen um sich als beschuldigte diesbezüglich äußern zu können oder wäre dies dann ein Überraschung's Effekt falls Anklage erhoben wird? Eine andere Möglichkeit wäre, ein andere rechtsanwalt hat sich die Akte bestellt, vor drei Monaten allerdings kann ich mir nicht vorstellen das der vermerkt "Akte ist versand" sich darauf bezieht das sich die Akte seid fast drei Monaten auf den Weg dorthin macht! Der Schaden wurde bezahlt strafanzeige wurde vom gläubiger bei der staatsanwaltSchaft per fax zurück gezogen (eine strafanzeige kann man nicht zurück ziehen) das weiß ich. Vielleicht hat es auch alles so lange gedauert weil es eventuell wichtigere Fälle zu bearbeiten gibt! Oder wird alles nach Datum bearbeitet und nicht nach Dringlichkeit?

Liebe grüße an alle und ein schönes Wochenende!

Geld, Schulden, Polizei, Recht, Gericht, Justiz, Privatinsolvenz, Staatsanwaltschaft, Strafanzeige
Mietbürgschaft trotz Privatinsolvenz?

Hallo,

Ich habe zwar schon einige ähnliche Beiträge gelesen aber meine Frage konnte nicht beantwortet werden. Und zwar suche ich schon lange eine Wohnung und würde die Miete auch vom Jobcenter bezahlt bekommen. Ich bin trotzdem erst 19 und werde im April 20. Da ich zu jung bin, wollen viele natürlich einen Bürgen. War heute bei einer Genossenschaft, wo ich einen Antrag ausgefüllt habe und einen Zettel für einen Bürgen mitbekommen habe. Der einzige, der für mich Bürgen könnte, wäre mein Vater. Die von der Genossenschaft meinte, es wäre auch egal wenn er Rentner wäre, Hauptsache er hat drei Kaltmieten als Einkommen also circa 1200€ meinte sie. Habe meinen Papa angerufen und er meinte er hat so circa 1100€ und n paar zerquetschte im Monat als Einkommen. Ist momentan nur Übergangsgeld weil er durch Krankheit seinen Beruf leider nicht mehr ausüben kann. Leider hat er in der Vergangenheit viele Fehler gemacht und einige Schulden angehäuft und seit letztem Jahr läuft ein Insolvenzverfahren. Auf dem Zettel muss man auch ankreuzen, ob in den letzten 5 Jahren Zwangsvollstreckungen, eidesstattliche Versicherungen und unter anderem auch ein Insolvenzverfahren stattgefunden haben. Und meine Frage ist natürlich, ob er 1. mit den 1100€ Bürgen kann, und 2. ob er trotz dieser Insolvenz bürgen kann. Das Einkommen hat er ja das kann er auch nachweisen nur wäre es schade, wenn es an der Insolvenz scheitert. :( Er hat sein Leben mittlerweile im Griff und man hat ja dann auch eine Art Betreuer soweit ich das gelesen habe?! Also geht er mit Bedacht mit dem Geld um. Ich habe natürlich keine Schulden und er weiß auch, dass er sich da auf mich verlassen kann. Andere Familienmitglieder habe ich leider nicht mehr, so dass auch sonst keiner für mich bürgen kann. Ist die Insolvenz ein Ausschlusskriterium für die Genossenschaft als Bürge? Er hat zudem ein Pfändungsschutzkonto also den Betrag von circa 1080€ hat er sowieso immer und mehr auch soweit ich weiß. Hat er mir zumindest gezeigt seinen Kontostand. Also genug Geld ist auf jeden Fall da. Bin etwas verzweifelt und eine Frage habe ich auch noch. Kann, wenn mein Vater nicht akzeptiert wird, auch mein Freund bürgen? Sind schon seit drei Jahren zusammen und er ist sowieso volljährig. Ist das vom Vermieter abhängig wen er als Bürge akzeptiert?

Schon mal vielen Dank für Antworten!:)

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Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und duales Studium im Insolvenzverfahren nach Ankündigung der Restschuldbefreiung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

in aller gebotenen Kürze möchte ich eine Doppelfrage zu den Einstellungsvoraussetzungen für das duale Studium im öffentlichen Dienst zur Diskussion stellen:

  1. Wird vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages für das duale Studium zum Stadtinspektoranwärter/in oder für das duale Studium Arbeitsmarktmanagement eine Erklärung darüber verlangt, dass der oder die Auszubildende in sogenannten "geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen" lebt?

Dies scheint kein Teil der gesetzlich notwendigen Voraussetzungen zu sein, selbst bei einer Einstellung als Beamtenanwärter (in der Stadtverwaltung) und auch nicht als Angestellter im öffentlichen Dienst (bei der Bundesagentur für Arbeit).

  1. Ist es möglich, "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" trotz einer Privatinsolvenz nach Ankündigung der Restschuldbefreiung glaubhaft zu machen? Dies bedeutet ja, dass die Schulden in absehbarer Zeit entfallen und eine Wiederherstellung geordneter Verhältnisse angestrebt und verwirklicht wird. Zusätzlich wird die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch einen Treuhänder / eine Treuhänderin genau überwacht.

Freue mich auf eine interessante Diskussion und ich hoffe, dass wir an dieser zu einer zufriedenstellenden Aufklärung dieser besonderen Konstellation finden.

Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist möglicherweise erforderlich! 100%
Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist definitiv erforderlich! 0%
Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist definitiv nicht erforderlich! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind trotz einer Insolvenz vorhanden! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind wegen einer Insolvenz möglicherweise vorhanden! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind wegen einer Insolvenz nicht vorhanden! 0%
Da müssten Sie in diesem speziellen Einzelfall die Ausbildungsleitung selbst fragen! 0%
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