Ich bin seit April 2013 in Privatinsolvenz, habe beim Job Center einige Darlehen bekommen, die auch vom Regelsatz einbehalten wurden.
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Darf mir das JC ein Darlehen geben, wenn die Privatinsolvenz bekannt ist?
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Kann ich das einbehaltene Geld zurück verlangen, wenn ja auf welcher Rechtslage?
Über Sach-u. Fachliche Antworten würde ich mich freuen!