Ich befinde mich in Verbraucherinsolvenz, Wohlverhaltensphase. Läuft noch bis 31.01.2017. Nun ist plötzlich mein Vater verstorben, und Erbe steht an. 4 Kinder gleichberechtigt, 2 Enkel. Einfamilienhaus (Bj. 1959) mit kleinem Grundstück, sowie wohl etwas sonstiges (Barvermögen).

Wie kann, muss ich vorgehen damit die anderen berechtigten Erben, (noch drei Kinder, zwei Enkel) nicht darunter leiden müssen. Haus soll nicht verkauft werden, die drei anderen Kinder haben jeweils Immobilien. Angedacht ist dass ich mit Partnerin einziehe, das Haus in Schuss halten soll und ggfs. den anderen Erben Miete zahle.

Wie verhält es sich mit der Insolvenz, wenn ja welcher Teil fällt an diese? Ist es richtig dass es sich dabei nur um die Hälfte meines Anteils handelt? Kann dies z.B. durch Ausschlagen des Erbes verhindert werden, damit das Haus zumindest den anderen Erben bleibt? Wäre dies eine Pflichtverletzung meinerseits im Rahmen der Insolvenz?

Was wäre insoweit noch zu beachten, Fristen etc.?