Hallo, 

als alg2 Empfänger, befinde ich mich nun seit August in privatinsolvenz.

Das Jobcenter behielt bisher von meinem Lebensunterhalt eine monatliche Rate von 142 euro zur Tilgung des Darlehens zurück.

Von meiner Insolvenz anwältin wurde ich nun darüber informiert das diese Rückhaltung seitens des jobcenters unzulässig war.


Dementsprechend stellte ich einen Antrag darauf die Darlehensrückzahlung zukünftig einzustellen und mir darüber hinaus das zuviel gezahlte umgehend zurückzuüberweisen.


Heute bekomme ich Antwort vom zuständigen Jobcenter, in welcher mir die Beendigung der Ratenzahlung zukünftig zugesichert wird. Jedoch verweigert man mir die Rückzahlung der zuviel einbehaltenen beträge mit der Begründung die privatinsolvenz zu spät bekannt gegeben zu haben. Leider gab es vorher nichts schriftliches sondern nur ein telefonat mit meinem sachbearbeiter zu diesem Thema.


Meine Frage ist nun habe ich einen anspruch darauf das zu viel gezahlte Geld zurück zu bekommen, und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage kann ich mich stützen?. 


Vielen dank