Hallo. Ich bin verheiratet, beide haben Lohnsteuerklasse 4. Seit letztem Jahr bin ich in der Privatinsolvenz. Aus meiner ersten Ehe habe ich 2 Kinder, sie leben beide bei der Mutter. Alle zwei Wochenenden kommen beide zu mir. Meine jetzige Frau hat keine Kinder.
Meine jetzige Frau und ich haben beide 0,5 bei dem Kinderfreibetrag auf der Lohnabrechnung stehen. Wie kommt das zustande, meine Frau hat keine Kinder, dennoch steht bei ihr 0,5. Müsste bei mir nicht 1,0 stehen, statt 0,5?
Wirkt sich dieser Kinderfreibetrag auf die Freigrenze bei meinem Lohn aus? Bei der Pfändungstabelle mit 2 Kindern hat man ja eine höhere Freigrenze. Wenn der Kinderfreibetrag allerdings nur 0,5 ist, dann wäre die Freigrenze in der Pfändungstabelle niedriger. Ist das richtig?