Sozusagen den rückständigen Unterhalt, welcher über die Jahre aufgelaufen ist, weil der KV zahlungsunfähig war.

Es gibt einen Titel über aufgelaufene Rückstände beim Jugendamt sowie einen aktuellen Unterhaltsbeschluss. Hierüber läuft eine Lohnpfändung. Der KV überlegt, Privatinsolvenz zu beantragen, wenn das Kind volljährig ist. Soweit ich weiß, ist laufender Unterhalt von der Privatinsolvenz ausgeschlossen. Aber wie verhält es sich bei den Rückständen?

Danke vorab.