Gemeinschaftskonto in der wohlverhaktensphase?

Guten Tag,

Folgendes Problem bei mir und meinem Freund.

Er ist in der wohlverhaltensphase der Insolvenz. Dies geht noch genau 1, 5 Jahre. Monatlich soll er noch bis zum Schluss sein Gehalt Pfänden lassen soweit so gut.

Da wir aber nicht wollen das das restliche Gehalt auf sein P-Konto geht weil er guter verdiener ist und er nur an 1.133 Euro ausgezahlt bekommt. Würde er monatlich an ca immer 300-500 euro nie dran kommen. Deswegen haben wir gedacht bei einer anderen Bank ein gemeinschaftskonto Anzulegen.

Laut seiner Insolvenz Beraterin die für ihn zuständig ist, sagt das ginge ohne Probleme jetzt wieder. Es gibt sogar ein Schreiben das er jetzt wieder alles problemlos machen könnte nur die jeweilige Bank müsste zustimmen.

Die Sparkasse erzählt uns was ganz anderes. 🤦‍♀️

Wir wollen bei der postbank anfragen. Ja ich weiß auch das ich selber dort dann nicht Kredit fähig bin. Das ist aber nicht weiter schlimm weil ich noch ein einzelnes Konto habe und in 1,5 Jahren wir nicht weiter Vorhaben einen zu nehmen.

Falls es noch gläubiger gibt die Geld unbedingt wollen, sprechen sich die Banken untereinander ab, das die Gläubiger sehen das er wo anders ein Konto hat?

Soweit ich weiß darf ja niemand mehr Geld nehmen, da sie ja vom Treuhänder bezahlt werden wo mein Freund jeden monat vom Gehalt etwas dazu gibt.

Momentan hatte ja ich auch nur eine karte zum konto und überweise ihm ein teil des Geldes was er zur Verfügung hat und bei mir natürlich das gleiche der rest wurde zu den Fixkosten benutzt und für urlaub sparen etc. Aber die Bank will nicht das ich auf meinen namen 2 Gehälter bekomme obwohl das mein freund so will. Das ging 2,5 Jahre gut dann würde es bemerkt, was ich nie wusste das das nicht gewünscht ist.

Deswegen jetzt ein gemeinschaftskonto. Ist das alles so kompliziert? Bin langsam ratlos. Ich hoffe ihr versteht meinen langen Text und könnt mir da helfen.

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Letzter Monat Wohlverhaltensphase Pfändung Insolvenz Privatinsolvenz Schlussrechnung Provisionen

Guten Tag,

mein Mann arbeitet im Außendienst und bekommt monatlich ein Fixum, einen geldwerten Vorteil in Form eines Firmenwagens und eine Provisionsvorauszahlung. Auf alles wurde während der Inso zugegriffen, so dass sich ein monatlicher Pfändungsbetrag in Höhe von 97,03 € ergab. Am 19.11.2013 endete die Wohlverhaltensphase und damit auch die Gültigkeit der Abtretungserklärung. Leider fällt ausgerechnet in diesen Monat die Jahresendabrechnung für die Provisionen in Höhe von ca. 8.500 €. Der AG meines Mannes hat dieses Gehalt, welches zum 30.11.2013 ausgezahlt wurde, jetzt inkl. der Jahresendabrechnung in Höhe von ca. 12.200 €, komplett einer Pfändung unterzogen Der Pfändungsbetrag beläuft sich auf ca. 3.300 €. Der AG begründete dies damit, dass ihm buchhalterisch keine anteilige Berechnung möglich sei. Nun hat der Treuhänder diesen Pfändungsbetrag in Höhe von ca. 3.300 € einfach in 2/3 für 20 Tage und 1/3 für 10 Tage aufgeteilt und möchte den größeren Teil gerne behalten. Unseres Erachten ist diese Vorgehensweise falsch, da die Pfändung ja eigentlich aus 2/3 des pfändbaren Nettoeinkommens berechnet werden müsste und 1/3 des Nettoeinkommens unpfändbar wären, oder? Mit diesem Einwand konfrontiert, schrieb uns der Treuhänder nun, dass er wissen möchte, für welchen Zeitraum die Provisionsabrechnung gezahlt worden wäre. Das wäre vom 01.07.2012 bis 30.06.2013 und fiele somit wieder komplett in den Abtretungszeitraum. Was hat der Treuhänder jetzt bloß vor? Wie ist die korrekte Abrechnung dieses besonderen Falles? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Insolvenz, Pfändung, Privatinsolvenz, Wohlverhaltensphase, Schlußrechnung

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