Heute bekam ich einen Brief von der Arge in dem man mir mitteilt das ich die Abrechnungen von 2010 und 2011 denen vorlegen soll inklusive eine Mietbescheinigung . Ich bin 2008 eingezogen und seit dieser Zeit habe ich nie eine Abrechnung bekommen . Eine Abrechnung wurde auch nie seitens der ARGE verlangt !! Meine halbjährlichen Anträge für Weiterbewilligung von Leistungen kreuze ich dementsprechend auch mit keine Änderung an. Auch meine Lohnabrechnungen gebe ich regelmäßig weiter . Der Vermieterin habe ich daher den Brief von der Arge gezeigt und nach der Abrechnung gefragt und sie meinte das sie keine ausstellen !! Die Mietbescheinigung wird ausgefüllt !! Was mache ich aber jetzt wenn die ARGE trotzdem auf die Abrechnung besteht ? Oder reicht eine Bescheinigung seitens der Vermieterin das sie keine ausstellen ?

Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar !!