Duschkabine in Neubauwohnung ist nicht vorhanden

Hallo Community,

mich interessiert die Gesetzeslage zur Bereitstellung einer ordnungsgemäßen Dusche.

Als ich den Mietvertrag der Neubauwohnung unterschrieben habe, befand sich das gesamte Haus im Rohbau Zustand. Nun wurde mir vor kurzem die fertige Wohnung übergeben und im großen und ganzen entspricht diese auch den vorherigen Absprachen.

Nun weiß ich leider nicht mehr, wie sich die Marklerin zum Thema Ausstattung des Badezimmers geäußert hat, jedoch sind die verbauten Sanitären Anlagen (Waschbecken, WC, Handtuchhalter usw.) nicht unbedingt sehr hochwertig (aber akzeptabel).

Was jetzt leider völlig fehlt ist ein "Spritzschutz" in für die Dusche. Alles was vorhanden ist, sind ebenerdige Kacheln mit einem Abfluss in der Mitte und eine Stange mit dem montierten Duschkopf. Da die Wohnung scheinbar Barrierefrei ausgelegt ist, haben die Dusch-Fliesen auf dem Boden auch ein besonderes Maß von 120x120 cm. Darüberhinaus ragt die Badewanne ein kleiner Stück in diesen Bereich rein, so dass ich nicht mal eine viel teurere 120x120 cm Kabine kaufen und montieren könnte. Um es sauber zu verarbeiten, müsste also im großen und ganzen eine Sonderanfertigung her.

Die Frage auf die nun alles hinaus läuft: Bin ich als Mieter verpflichtet den Aufwand dafür zu tragen? Mit keinem Wort ist der Aufbau einer Duschkabine im Mietvertrag geregelt. Im Vorfeld war immer nur die Rede vom Anstrich in den Räumlichkeiten und das verlegen des Bodens in zwei Räumen.

Darf ich nach Baurecht (oder irgendeinem anderen Recht) überhaupt eine Duschkabine fest installieren und nach Ablauf des Mietvertrags ohne weiteres aus der Wohnung entfernen?

Vielen Dank für eure Unterstützung.

MfG

Dusche, Mietrecht, Duschkabine, Neubau, Neubauwohnung
Verschimmelter Neubau-Keller vor Übergabe

Hallo wir brauchen dringend Rat...

wir haben mit vertraglich vereinbarter 7-monatiger Bauzeit unser EFH von einem Bauträger bauen lassen. Zum 23. März 2012 hätten wir unsere Übergabe haben müssen. Da zu diesem Zeitpunkt noch einige Positionen und Mängel offen standen, mussten wir zum 1. April 2012 ohne Übergabe einziehen. Bereits in der Bauphase gab es einige gravierende Baumängel (Versicherungsfall verschimmelter Dachstuhl / Baubiologen / Spazielfirma zur Behebung) die aber ohne Probleme vom Bauträger behoben wurden. Nun wohnen wir seit 2 Monaten im Haus und mussten feststellen, dass sich in unserem Nutzkeller (keine Heizung) trotz regelmäßigem Lüften in der kühlen Tageszeit, massiv Feuchtigkeit bildet und alle eingelagerten Gegenstände (Massivholzmöbel ...) verschimmelt sind. Bereits vor unserem Einzug haben wir immer wieder darauf hingewisen, das der Keller kalt und klamm ist und dort Trockengeräte reinmüssen. Was aber nie geschah. Zwei Tage vor unserem Einzug wurden vom Trockenbauer noch die Wasserrohre verkleidet und hier ist die Trockenbauwand im unteren Bereich mit Schimmel übersäht. Der Waschraum (indem noch keine Wäsche getrocknet wurde / nur ab und zu Abluftwäschetrockner an) ist nicht betroffen, da dieser Raum frühzeitig mit einer Folie abgeklebt wurde, da wir im Keller noch keine Innentüren haben. Eine Spezialfirma für Bautrocknung, die sich auch unserem Dachstuhl angenommen hatten, haben nun als erste Maßnahmen alles hermetisch abgeklebt, Proben genommen und Feinpartikelstaubsauger aufgestellt. Unser Bauträger hat den Fall an seiner Versicherung gemeldet. Ich habe nun erfahren, dass man automatisch, stillschweigend sein Haus übernimmt, in dem Moment indem man einzieht, auch ohne ofizielle Übergabe!? Wir haben allerdings vertraglich 5 Jahre Garantieleistung auf unser EFH. Die Abschlusszahlung i.H.v etwa 18.000 € haben wir einbehalten.

Ist unser Bauträger für die Behebung dieses Schadens und ordnungsgemäße Trocknung zuständig? Macht das mit der noch nicht ausgeführten Übergabe etwas aus? Wer ersetzt und unsere Gegenstände, die vernichtet werden müssen? Was müssen wir hier bei der Wertermittlung der Gegenstände beachten (Fotos)? Können wir hier auch Schadensersatz geltend machen, da wir unseren Keller nun für Monate nicht nutzen können?

Wir haben drei kleine Kinder. Darunter ein Baby und unser mittlerer Sohn hat schon seit längerem Asthma und Allergien und für uns ist dieser Schimmel sehr schlimm!!!

Vielen Dank für die Hilfe!!!

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Schimmel, Einfamilienhaus, Keller, Neubau, Übergabe
EFH-Neubau - auswahl der Fenster - günstig oder teuer - GELAN oder INTERNORM

Hallo zusammen, wir brächten dringend eure Meinung. Meine Freundin und ich bauen im Moment ein neues Toskana-Haus.

Jetzt geht es an die Entscheidung, welche Fenster wir wollen. (Kunstoff-Kunstoff) Im EG sind fast alle Fenster Bodentief (1760 x 2300 mm) und im OG sind fast alle Fenster 3/4tief (unten ein Stück festverglast und oben zwei Flügel zum öffnen). Insgesammt haben wir 43 m² Fensterfläche.

Wir haben jetzt die Qual der Wahl zwischen Fenster von GELAN und INTERNORM. Die Fenster erfüllen beide einen Wert von Uw=0,81 (bei dem Gelan Profil ist ein UgFenster von 0,5 nötig, bei den Internom ist der Rahmen besser und es reicht ein 0,6 Glas)

http://www.gealan.de/fensterbauer/produkte/s8000iq/6kammern.php

Wir haben nun ein Angebot für diese GELAN Fenster mit Solarglas (Lt=73%,g-Wert=60%) für knappe 10.000 Euro erhalten. Guter Preis, guter Firma die den Einbau vornehmen würde.

Das Angebot (Solarglas (Lt=73%,g-Wert=60%) ) von Internorm ist dagegen deutlich teuer und liegt so bei ca. 19.000 Euro.

Der große Unterschied liegt hauptsächlich an dem neuen schönen Rahmenlosen Design der Fenster. Der Rahmen bei Internorm ist somit nur 9 cm, dagegen bei den GELAN Profilen fast 12 cm. Man hat somit mehr Fensterfläche und weniger Rahmen.

Ein weiterer Vorteil der InternormFenster sind die "putzfreundlichen Rahmen, ohne Rillen", verklebte Scheibe, integrierte Scharniere und die 10 jährige Garantie.

Wir sind uns total unsicher was wir machen sollen.

Wie wichtig sind die Fenster in einem Haus ? Werden wir uns die nächsten 20 Jahr ärgern, wenn wir die "normalen" Fenster genommen haben ?

Was meint Ihr ?

Fenster, Hausbau, Neubau, EFH

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