Hallo wir brauchen dringend Rat...

wir haben mit vertraglich vereinbarter 7-monatiger Bauzeit unser EFH von einem Bauträger bauen lassen. Zum 23. März 2012 hätten wir unsere Übergabe haben müssen. Da zu diesem Zeitpunkt noch einige Positionen und Mängel offen standen, mussten wir zum 1. April 2012 ohne Übergabe einziehen. Bereits in der Bauphase gab es einige gravierende Baumängel (Versicherungsfall verschimmelter Dachstuhl / Baubiologen / Spazielfirma zur Behebung) die aber ohne Probleme vom Bauträger behoben wurden. Nun wohnen wir seit 2 Monaten im Haus und mussten feststellen, dass sich in unserem Nutzkeller (keine Heizung) trotz regelmäßigem Lüften in der kühlen Tageszeit, massiv Feuchtigkeit bildet und alle eingelagerten Gegenstände (Massivholzmöbel ...) verschimmelt sind. Bereits vor unserem Einzug haben wir immer wieder darauf hingewisen, das der Keller kalt und klamm ist und dort Trockengeräte reinmüssen. Was aber nie geschah. Zwei Tage vor unserem Einzug wurden vom Trockenbauer noch die Wasserrohre verkleidet und hier ist die Trockenbauwand im unteren Bereich mit Schimmel übersäht. Der Waschraum (indem noch keine Wäsche getrocknet wurde / nur ab und zu Abluftwäschetrockner an) ist nicht betroffen, da dieser Raum frühzeitig mit einer Folie abgeklebt wurde, da wir im Keller noch keine Innentüren haben. Eine Spezialfirma für Bautrocknung, die sich auch unserem Dachstuhl angenommen hatten, haben nun als erste Maßnahmen alles hermetisch abgeklebt, Proben genommen und Feinpartikelstaubsauger aufgestellt. Unser Bauträger hat den Fall an seiner Versicherung gemeldet. Ich habe nun erfahren, dass man automatisch, stillschweigend sein Haus übernimmt, in dem Moment indem man einzieht, auch ohne ofizielle Übergabe!? Wir haben allerdings vertraglich 5 Jahre Garantieleistung auf unser EFH. Die Abschlusszahlung i.H.v etwa 18.000 € haben wir einbehalten.

Ist unser Bauträger für die Behebung dieses Schadens und ordnungsgemäße Trocknung zuständig? Macht das mit der noch nicht ausgeführten Übergabe etwas aus? Wer ersetzt und unsere Gegenstände, die vernichtet werden müssen? Was müssen wir hier bei der Wertermittlung der Gegenstände beachten (Fotos)? Können wir hier auch Schadensersatz geltend machen, da wir unseren Keller nun für Monate nicht nutzen können?

Wir haben drei kleine Kinder. Darunter ein Baby und unser mittlerer Sohn hat schon seit längerem Asthma und Allergien und für uns ist dieser Schimmel sehr schlimm!!!

Vielen Dank für die Hilfe!!!