Wir haben eine Wohnung (Neubau im Bau) gekauft und der Makler hat sich bis zum Schluß (Notartermin) zeit gelassen mit der Baubeschreibung des Gartenhäuschens, dass wir als Kellerersatz bekommen sollen. Nur unsere Etage bekommt keinen Keller, da alle 4 Wohnungen über einen Garten verfügen und dort ein Gartenhäuschen hin soll. Ist ja soweit auch OK. Die restlichen Wohnungen bekommen einen Keller in der Tiefgarage mit Belüftung und Trockenheitsgarantie. Und die Temperatur ändert sich darin natürlich auch nicht.

Jetzt haben wir beim Notar die Info bekommen, dass unser Gartenhaus aus 36mm Holzplatten bestehen soll und so ein Papp-Teerdach hat. Und man kann es abschließen. Das klingt für mich allerdings nicht nach einem vernünftigen Ersatz für einen Keller. Bisher haben wir zB Wein und Kleidung im Keller, das würde ich beides nicht in so ein Gartenhaus stellen wollen, in dem es ja feucht werden(byebye Babykleidung), frieren oder überhitzen (der Wein war mal lecker) könnte. Gibt es irgendwas, was ich da (rechtlich) machen kann? Unterschrieben haben wir ja jetzt schon... Aber das war auch echt gemein, wir hatten schon 4 Wochen eher um die Baubeschreibung gebeten... und klar gemacht, dass das wirklich ein Kellerersatz werden soll. Vor allem müssen wir uns auch an den Nebenkosten der anderen Keller (Belüftung) beteiligen, weil die zur Tiefgarage gehören.

Danke für eure Hilfe