Dürfen 16 oder 17-jährige Teenager einen Aushilfsjob als Barkeeper annehmen?

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2009 hieß es noch nach §14 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) dürfen Jugendliche grundsätzlich nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Aber keine Regel ohne Ausnahme die ein Kellnerjob verbieten würden.

Jugendliche über 16 Jahren dürfen gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 JarbSchG im Gaststätten und Schaustellergewerbe bis 22.00 Uhr beschäftigt werden. Auch an Samstagen und Sonntagen dürfen im Gaststättengewerbe Jugendliche beschäftigt werden. Mindestens zwei Samstage/ Sonntage im Monat müssen aber frei bleiben. (§§16, 17 JarbSchG mit der Regelung weiterer Ausnahmen.)


ladymm  12.01.2013, 16:04

Aber mach Dir keine Hoffnungen - Studenten lassen sich besser ausnutzen und sind billiger als Kinder - ich denke Du wirst keinen Kellnerjob bekommen.

Ich denke nicht, da man ja auch in die Bars und so eigendlich erst mit 18 darf.


ladymm  12.01.2013, 16:02

Das stimmt so nicht - sobald etwas zum essen angeboten wird dürfen reisenden Jugendlichen der Eintritt nicht verwehrt werden. Diese sind berechtigt dort etwas zu essen und dann müssen Sie das Lokal auch wieder verlassen. Aber patou nicht rein das stimmt nicht im Gegenteil. Der Gastwirt kann richtig ärger bekommen wenn er die Kinder nicht rein lässt wenn diese da sind um was zu essen. Achja und die Kinder gelten als reisend wenn die Strecke länger als eine halbe Stunde dauert. (Wobei reisend hier das falsche Wort ist - es ist irgend ein synonym von reisen das mir gerade entfallen ist).

Überall dort, wo harte Alkoholika angeboten werden, darfst du erst arbeiten, wenn du volljährig bist.

ne, der meiste Alkohol ist ab 18, d.h. du darfst keinen austeilen...


ladymm  12.01.2013, 15:59

Nein, Du darfst Ihn nicht trinken. Nur weil Du nicht volljährig bist heißt das ja noch lange nicht, dass Du niemanden eine Flasche Alkohol reichen darfst. Oder wirst Du neuerdings vom weitergeben betrunken? (Ähmmm OK - vielleicht ist die Frage nicht richtig gestellt xD )

Nein in einer Bar hat keiner unter 18 etwas zu suchen.