Ist beim Betrieb eines Online-Shops als Künstler zwingend Gewerbeanmeldung erforderlich?

Hallo,

ich bin Künstler und möchte meine Werke im Netz über einen oder mehrere online-Shops verkaufen. U.a. auch amazon.

Als Künstler bin ich Freiberufler und nicht gewerblich tätig, so weit habe ich das verstanden.

Jedoch will das Ordnungsamt nun von mir eine Gewerbeanmeldung haben. Das verstehe ich nicht.

Ich weiß nicht, worauf sich die Annahme des Amtes gründet, daß ich eine "Betriebsstätte" hätte. Hab ich nicht, betreibe Kunst als Hobby.

Zweite Frage: Benötig es 1. die Regelmäßigkeit des Verkaufs? 2. Gewinnerzielungsabsicht, damit ein Gewerbe vorliegt und also auch eine Gewerbeanmeldung erfolgen muß?

Zur 2 Frage Punkt 1: ich verkaufe nicht regelmäßig. Im letzten Jahr habe ich ca 5 mal was verkauft, viele Monate lang nichts. Punkt 2: Ich decke noch nicht mal die Entstehungskosten meiner Produkte. Dies geht schon viele Jahre so. Kann man da noch von Gewinnerzielungsabsicht reden oder fällt das dann nicht unter Liebhaberei?

Ich möchte das auch gerne weiter so machen, aber eine Gewerbeanmeldung möchte ich NICHT machen. Im alten Wohnort hatte ich ein Gewerbe angemeldet. Deshalb steht diese Frage jetzt neu an.

Kann ich nicht beim Finanzamt meine Kunst als Liebhaberei darlegen? Und trotzdem einen kleinen Online-Shop haben, wo ich diese Kunst anbiete?

Vielen Dank für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen Grainne12345

Online-Shop, Künstler
Kleingewerbe anmelden für Filmproduktion als Nebentätigkeit. Was muss ich beachten?

Hallo zusammen,

eine Sache vorab: ich habe für die Branche nichts studiert oder dergleichen. Ich mache seit einiger Zeit hobbymäßig Musikvideos und und kleine Reisefilme die laut Feedback meiner bisherigen Betrachter so ziemlich professionell aussehen und sich sehen lassen können. Es macht mir unheimlich viel Spaß und ich wurde auch schon gefragt ob ich das ganze professionell und hauptberuflich mache. Ich weiß nicht ob Filmemacher unter sich sind die das hier lesen, aber sowas spricht sich ziemlich schnell rum und das Interesse an Musikvideos, Image- und Hochzeitsfilmen ist sehr groß und ich würde auch schon für diverse Arten von Videos angefragt.

Ich gehe momentan einen Hauptberuf nach und würde sehr gerne nebenher als Nebentätigkeit etwas dazu verdienen. Ich sehe da für mich nur die Option ein Kleingewerbe anzumelden. Ich weiß, dass man das mit seinem Hauptarbeitgeber abklären muss ob das für die in Ordnung geht.

Nur stellt sich die Frage, was genau schon beim anmelden eines Kleingewerbes passiert. Was werde ich denn beim Rathaus gefragt und welche Angaben muss ich machen? Ich weiß das man angeben muss ob man denkt, dass der jährliche Umsatz mehr als 17.500€ Euro betragen wird. Das ist eine hohe Summe. Ein Freund, der Videos als Freiberufler macht hat mir geraten anzugeben, dass der Umsatz drüber liegt, sodass ich bei jeder Rechnung bei jedem Kunden die Umsatzsteuer angeben kann. Darauf meinte er, dass ich mir am besten von Anfang an, auch wenn mir nicht gleich die Leute die Tür einrennen, einen Steuerberater besorgen sollte, damit ich gleich von Anfang an gut beraten bin und alles richtig mache.

Dann stellt sich noch die Frage, welchen Namen ich für meine Dienstleistung nehme? Kann ich denn einen erfundenen Namen dafür nehmen? Sowas wie "Muster Films" oder "Muster Videos"? Ich habe gelesen das empfohlen wird seinen bürgerlichen Namen zu nehmen, warum wurde aber nicht konkret dargelegt.

Ich habe natürlich schon nach meinem Anliegen gesucht, bin aber leider nicht auf konkrete Antworten auf meine Fragen gestoßen.

Sind denn Filmemacher oder Dienstleister unter euch die mir weiterhelfen können? Eventuell auch Leute, die ihre Dienstleistungen unter einem Künstlernamen anbieten?

Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen.

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