Ist beim Betrieb eines Online-Shops als Künstler zwingend Gewerbeanmeldung erforderlich?

Hallo,

ich bin Künstler und möchte meine Werke im Netz über einen oder mehrere online-Shops verkaufen. U.a. auch amazon.

Als Künstler bin ich Freiberufler und nicht gewerblich tätig, so weit habe ich das verstanden.

Jedoch will das Ordnungsamt nun von mir eine Gewerbeanmeldung haben. Das verstehe ich nicht.

Ich weiß nicht, worauf sich die Annahme des Amtes gründet, daß ich eine "Betriebsstätte" hätte. Hab ich nicht, betreibe Kunst als Hobby.

Zweite Frage: Benötig es 1. die Regelmäßigkeit des Verkaufs? 2. Gewinnerzielungsabsicht, damit ein Gewerbe vorliegt und also auch eine Gewerbeanmeldung erfolgen muß?

Zur 2 Frage Punkt 1: ich verkaufe nicht regelmäßig. Im letzten Jahr habe ich ca 5 mal was verkauft, viele Monate lang nichts. Punkt 2: Ich decke noch nicht mal die Entstehungskosten meiner Produkte. Dies geht schon viele Jahre so. Kann man da noch von Gewinnerzielungsabsicht reden oder fällt das dann nicht unter Liebhaberei?

Ich möchte das auch gerne weiter so machen, aber eine Gewerbeanmeldung möchte ich NICHT machen. Im alten Wohnort hatte ich ein Gewerbe angemeldet. Deshalb steht diese Frage jetzt neu an.

Kann ich nicht beim Finanzamt meine Kunst als Liebhaberei darlegen? Und trotzdem einen kleinen Online-Shop haben, wo ich diese Kunst anbiete?

Vielen Dank für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen Grainne12345

Online-Shop, Künstler
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