AOK Beitrag für freiwillig Versicherte?

Hallo,

vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen.

Lange Rede kurzer Sinn. War schonmal bei der AOK freiwillig selber Versichert und will mich jetzt für ca. 6 Monate wieder freiwillig versichern (ist auch alles kein Problem). Habe während der Zeit kein Einkommen. Beim letzten mal habe ich ca.150 € im Monat bezahlt (15.1% von 991,67€ ist die Mindestgrenze für die Beitragsberechnung - ohne Einkommen).

Heute war ich bei der AOK und dort wurde mir gesagt, dieses mal beläuft sich der monatliche Beitrag allerdings auf ca.180€ im Monat, mit der Begründung da würde dann noch ein Beitrag für die Pflegeversicherung hinzukommen. Ich war etwas überrascht, da ich mich vorher noch auf der AOK Webseite informiert habe, da gibt es einen Schlüssel zur Beitragsberechnung, und da bin ich eben auch exakt auf die 149,74€ Monatsbeitrag gekommen.

Ich frage mich jetzt ob da alles mit rechten Dingen zugeht, oder ob die AOK (bzw. der Sachbearbeiter, oder wie auch immer) versucht mich hier über den Tisch zu ziehen? Gib es hier zufällig Leute die sich da auskennen, bzw. mir weiterhelfen können? Denn um ehrlich zu sein, werde ich das Gefühl nicht los das ich von der AOK verarscht werde, bzw. versucht wird mir das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Was kann ich tun um die Sache aufzuklären? Bisher war ich eigentlich immer recht zufrieden mit der AOK, aber wie gesagt, diesmal beschleicht mich der Verdacht das man versucht mich hier abzuzocken!

Wäre super wenn mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann.

Versicherung, AOK, Krankenkasse
Kann ich Arbeitslosengeld beantragen trotz Krankschreibung/Krankengeld?

Guten Abend,

Ich habe folgendes Problem, Ich bin nun seit 8 Monaten krank geschrieben und beziehe Krankengeld. Seit 2 Monaten spreche ich mit meiner Psychologin , dass sie mich bitte nicht mehr krankschreiben möge... (sie tut es aber trotzdem) da ich gern wieder eine Arbeit aufnehmen möchte bzw auch kein Krankengeld mehr beziehen möchte. Kurz: Ich möchte wieder Arbeit aufnehmen und für meinen Lebensunterhalt sorgen!

Ich sprach daraufhin mit meiner Krankenkasse, dass ich kein Krankengeld mehr beziehen und eine Arbeit aufnehmen möchte.. diese sagten mir, dass ich mich erst einmal Arbeitssuchen melden müsse bzw Arbeitslosengeld beantragen müsste und das ich bei diesem Antrag meine Krankschreibung verschweigen soll..

Nun meine Frage. Ich würde gern bald eine Arbeit aufnehmen, habe auch schon etwas in Aussicht..trotzdem müsste ich mich aber Arbeitssuchend melden bzw Arbeitslosengeld beantragen um einen nahtlosen Übergang zu schaffen bzw den Monat überbrücken zu können, bis ich meinen Job antreten könnte. Kann ich einfach die Krankschreibung verschweigen? oder hat das rechtliche Konsequenzen?

Ich verstehe nicht wieso die Krankenkasse bzw die Ärztin es mir so schwer machen eine Arbeit aufzunehmen da die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit doch eigentlich das Ziel der Krankschreibung/ Behandlung sein sollte

Arbeitslosengeld, ALG I, ARGE, Krankengeld, Krankenkasse
Meine Mutter hat mich bei ihrer Krankenkasse als pflegende Angehörige angegeben obwohl ich sie gar nicht Pflege!?

Wir haben seit Monaten keinen Kontakt mehr wegen eines riesigen Streits in der Familie ! Nun fiel ich aus allen Wolken als mein Bruder mir sagte sie habe mich als pflegende Angehörige bei ihrer Krankenkasse angemeldet , mit meinem vollen Namen und Adresse ! Dafür bekommt sie wohl um die 250 euro Pflegegeld ausgezahlt ! Ich nenne das Betrug ! Damit möchte ich nichts zu tun haben ! Was passiert wenn ich der Krankenkasse melde das meine Mutter falsche Angaben gemacht hat ? Dazu kommt das meine Mutter die Pflegeleistung erhöht haben möchte , von jetzt 10 Stunden wöchentlich auf 15 - 20 Stunden wöchentlich ! Laut der neuen Richtlinien wäre ich dann steuerpflichtig ! Sie ist auf das Geld eigentlich gar nicht angewiesen , sie bekommt eine gute Witwenrente , eine eigene Altersrente und noch monatlich etwas aus dem Pensionstopf der Firma ausbezahlt wo mein Vater gearbeitet hat ! Insgesamt hat sie gute 2000 Euro für sich alleine zur Verfügung ! Sie lebt in einer Wohnung in einem DRK Wohnhaus , bis vor kurzem kam immer morgens und abends eine Pflegerin und hat ihr ihre Stützstrümpfe an -und ausgezogen ! Das lässt sie nicht mehr machen , es stört sie wenn die Pflegerinnen kommen ! Was soll ich tun ? Ich habe Angst es der Krankenkasse zu melden !

Pflege, Familie, Betrug, Rente, Pflegegeld, Krankenkasse, Sozialversicherung
Welches Ausstellungsdatum muss auf einem Folgerezept stehen?

Hallo,

meine Mutti hat eine schwere unheilbare neurologische Erkrankung. Sie braucht Rezepte für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, anziehen von Kompressionsstrümpfen, sowie Krankmeldungen, da sie noch Krankengeld bekommt.

Nun war es bis jetzt immer so, dass Rezepte in Düsseldorf, wo meine Mutter vorher gelebt hat, im Voraus ausgestellt worden sind. Was es für uns extrem angenehm gemacht hat die Rezepte einzusammeln. Nun sind wir umgezogen, da meine Mutti in eine Behindertengerechte Wohnung musste und sie so näher bei uns (Meinem Vater der ihr Exmann ist und mir) wohnt. Hier gibt es nicht so viele Arztpraxen und anscheinend sind sie solche Fälle auch nicht gewohnt.

Die Arzthelfer in unserer neuen Praxis erzählen uns nun immer, dass sie die Rezepte immer nur an dem Tag ausstellen dürfen an dem das andere ausläuft. Uns wurde von den Arzthelferinnen erzählt, dass es rechtlich nicht ginge und dass sie es auch nicht in Ihre Computer eintippen könnten. Nun war dieser Hausarzt auch 3 Wochen im Urlaub und eine Krankmeldung ist 5 Tage nach der Ablauffrist der letzten ausgestellt worden. Aber Rückwirkend wurde auch das richtige Anschlussdatum angegeben.

Unsere Krankenkasse will nun für die Tage zwischen Ausstellungsdatum und Ablauffrist kein Krankengeld zahlen!

Da meine Mutti eine unheilbare Krankheit hat und es klar ist, dass sie krank war, sind wir nun im Rechtsstreit mit der Krankenkasse.

Da die einzige Lösung bedeutet, dass ich für meine Mutti jedesmal rechtzeitig am selben Tag die Rezepte abholen muss, denke ich, dass einer Unrecht haben muss?

Ich studiere noch und kümmere mich zur Zeit alleine um meine Mutti. Jedoch kann ich nicht immer vor Ort sein. Mein Vater arbeitet auch noch und will natürlich nur ungern zu viel Verantwortung für seine Exfrau übernehmen. Wer hat also nun recht oder was kann ich tun?

Danke!

Arztpraxis, Krankenkasse
Wer zahlt nach abgebrochener Wiedereingliederung?

Wer zahlt nach abgebrochener Wiedereingliederung, wenn:

  • das Krankengeld der Krankenkasse bereits komplett ausgeschöpft ist (nach 78 Wochen)
  • das Arbeitsamt ab dem Punkt der Aussteuerung bereits gezahlt hat
  • die Deutsche Rentenversicherung eine Reha-Maßnahme sowie die Wiedereingliederung gezahlt hat
  • sich nun keine Behörde mehr zuständig fühlt

Hier eine Zusammenfassung der Situation:

Seit Januar 2016 besteht eine Krankmeldung aufgrund eines Folgeschaden einer Meniskus-OP, welche am 27.10.2014 stattgefunden hat. Der Folgeschaden wurde als Knochenmarks-Ödem diagnostiziert und eine strikte Entlastung wurde angeordnet, wodurch ein weiterführen der Arbeitstätigkeit vorübergehend nicht mehr möglich war.

Auch nach Einhaltung der Entlastung, sowie ein Bohrung und Glättung des Meniskus im Mai 2015, um das Ödem zu entfernen, stellte sich keine Besserung ein.

Ab dem 06.07.2016 stellte zudem die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes ein, da durch den langen Arbeitsausfall aufgrund der Meniskus-OP in 2014 sowie des jetzigen Folgeschadens die 78 Wochen ausgeschöpft waren. Ab dem Moment der Aussteuerung trat die Nahtlosigkeitsregelung in Kraft und die weiteren Zahlung erfolgten durch die Agentur für Arbeit.

Leider trat auch nach der OP im Mai 2015 keine Besserung ein und nach einem Arzt-Wechsel wurden daraufhin zwei weitere Risse im Meniskus festgestellt. Diese wurde dann am 04.11.2016 operativ korrigiert.

Nach und nach stellte sich nun eine Besserung ein.

Anfang Dezember 2016 traf ein Brief der Deutschen Rentenversicherung ein, in der eine Reha-Maßnahme angeordnet wurde. Die Reha erfolgte in dem Zeitraum vom 13.12.2016 bis zum 17.01.2017.

Zum Ende dieser Reha-Maßnahme konnte eine deutliche Besserung festgestellt werden, sodass einer Wiedereingliederung vom 13.02.2017 bis 13.03.2017 nichts mehr im Wege stehen sollte.

Ab Beginn der Reha-Maßnahme bis zum Ende der Wiedereingliederung erfolgten die Zahlungen in Form von Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung.

In den ersten zwei Wochen der Wiedereingliederung war die Tätigkeit zwar anstrengend, auch aufgrund des langen Ausfalls, jedoch ertragbar.

Ab der dritten Woche begann das Knie jedoch wieder so stark zu schmerzen, sodass die Wiedereingliederung am 07.03.2017 abgebrochen werden musste. Ein MRT, welches am 10.03. durchgeführt wurde ergab dann, dass sich aufgrund der langen Entlastung und der dadurch entstanden Unterernährung im Knochen ein "Dorn" am Knochen gebildet hat, der zu diesen Schmerzen führt. Weitere Untersuchungen müssen nun ergeben, was hier unternommen werden kann.

Stand heute ist nun, dass eine weitere Beschäftigung momentan nicht möglich ist. Eine Ende ist leider noch nicht in Sicht.

Muss bereits ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden? Tritt bis zur Bewilligung dieser Rente die Nahtlosigkeitsregelung durch die Agentur für Arbeit wieder in Kraft.

Wir sind dankbar für jegliche Tipps und Hilfe!!

Erwerbsminderungsrente, Krankheit, Arbeitsamt, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Übergangsgeld, Wiedereingliederung
IKK Classic, Zwangsvollstreckung von Gebühren in lächerlicher Höhe?

Hallo ..

zum Sachverhalt erst mal ein paar Fakten:

Ich war, bis ich zur Bundeswehr ging, bei der IKK Baden-Württemberg versichert. Aus der eigenen Dummheit und Unwissenheit, habe ich nach meinem Ausscheiden (31.03.2009) nicht sofort bei der IKK gemeldet, da ich dachte, dass es von selbst wieder so läuft. Daraufhin war ich nochmals in der Schule (also nicht Arbeitslos gemeldet). Im Mai 2010 habe ich mich dann bei der IKK gemeldet, da ich nebenher einen Minijob angenommen habe und eine Krankenversicherung angeben musste. In dem Zeitraum war ich nicht Krank und habe auch sonst keine Leistungen in Anspruch genommen.

Die netten Herren stellten mir eine Rechnung von knapp 4000,- € aus mit dem Verweis, dass ich das zu zahlen habe.

Noch am gleichen Tag habe ich mich bei der AOK angemeldet, da ich mit der IKK nichts mehr zu tun haben wollte. Die haben von mir damals über mein Ausscheiden eine Info bekommen und sich nicht gemeldet.

Dann war sehr, sehr lange Zeit Ruhe. Ich habe nochmal angefragt wie und was da nun ist, es hieß, dass nochmal nachgerechnet wird und sie sich melden. Das war wie gesagt 2010. Vor 3 Monaten kam nun der erste lustige Brief: 20.400,-€ soll ich nun zurück zahlen, da sie mir sonst an den Kragen gehen. Nach einer Kostenaufstellung habe ich mehrfach (!!!) vergeblich gefragt, denn da hieß es nur "für die Leistungen bla bla und Säumniszuschläge". Heute habe ich nun endlich eine Aufstellung bekommen. Mit Datum usw.

Ich schied aus der Bundeswehr am 31.03.2009 aus, meldete mich im Mai 2010 bei der AOK an. Die IKK Classic (so nennt sie sich wohl heute) berechnet mir vom 01.11.2008 bis zum 30.09.2011 Gebühren i.H.v. 10.400 €. Also wurde noch vor meinem Ausscheiden damit angefangen und dann auch fortgesetzt als ich schon längst bei einer anderen Krankenkasse war. Hinzu kommen Säumniszuschläge von 9.300€ (01.11.2008-30.09.2014).

Ich habe über die Jahre nicht ein Brief erhalten, keine Meldung - gar nichts. Und nun wollen die über den Daumen gepeilt 20.000€ für etwas was ich nicht genutzt habe, über einen Zeitraum der gar nicht so sein kann..?

Die AOK hat damals meine Anmeldung an die IKK weiter gegeben, 2 mal bisher. Auf meine Briefe wurde von der IKK Classic auch nicht reagiert, als Antwort kam immer nur eine Erinnerung über Rückstände.

Meine Frage: was kann ich tun? Würde mir ein Anwalt Abhilfe schaffen und vor allem Klarheit? Ich habe gelesen, dass Versicherten bis 2013 die Rückstände erlassen wurden, daher dachte ich, dass ich auch unter diese Kategorie falle.

Über hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar ..

Krankenkasse, Zwangsvollstreckung, ikk classic
Aufwandsentschädigung für Gartenarbeit steuerpflichtig und was ist mit Hausmeister auf 450Eur Basis mit der KV?

Hallo zusammen,

laut Mietvertrag muss der Mieter Gartenarbeit leisten. Die eine Partei hält sich nicht daran und sagte man solle es ihm doch in der Nebenkostenabrechnung bis max. 250Eur in Rechnung stellen. Drittunternehmen sollen aus Kostengründen nicht beauftragt werden. Der Vermieter ist der Vater, der Gärtner/Hausmeister ist eins der Kinder. Der Aufwand der Gartenpflege und des Hauses steht nach Einzelaufstellung in keinem Verhältnis zu den 250Eur. Der Stundenlohn läge demnach vielleicht bei 2Eur zzfl. der Kosten für Gartengeräte, Bepflanzung usw. (keine Beleg vorhanden, da teilweise gebrauchte Heckenschere, Rasenmäher usw.)

FRAGE: Stellt der Vermieter Eigenleistungen in Rechnung muss diese versteuert werden. Stellt der Gärtner eine Aufwandsentschädigung muss dies auch nach seinem individuellen Steuersatz erfolgen oder kann es dies bei der Erklärung weglassen oder welche Möglichkeiten gibt es da?

Zukünftige vorstellbare Konstellation: Die Frau des jetzigen Gärtners ist Studentin und verdient selbstständig 410Eur p.a. und ist beim Mann mit krankenversichert. Wäre eine Anstellung der Frau zusätzlich als Hausmeisterin auf 450Eur Basis sinnvoll. Hier könnte der Vermieter die Kosten absetzten, das Geld bleibt in der Familie und dient auch als Unterstützungseinkommen während des Studiums und auch die Rente würde aufgebessert werden, aber was fällt als Zusatzkosten an, rechnet sich das Ganze und was muss man bedenken?

Vielen Dank für Tipps zu dem Thema.

Steuern, Selbständigkeit, selbstständig, Krankenversicherung, Steuererklärung, Einkommen, Krankenkasse, Steuerklasse, Steuerrecht
Hallo, die Barmer verweigert mir die KvK weil ich bei der Vorgängerversicherung Beitragsschulden habe?

Ich war über 10 Jahre Selbständig und freiwillig versichert. In den letzten Jahren konnte ich mir die hohen Versicherungsbeiträge nicht mehr leisten und ließ den Vertrag ruhen. In der Zeit nahm ich keinen Arzt in Anspruch. Es häuften sich Schulden in Höhe von ca.6000€ an. Wegen der fehlenden Krankenversicherung bin ich seit einem Jahr wieder in einem Angestelltenverhältnis und somit gesetzlich Krankenversichert. Jetzt bin ich auf der Arbeit zusammengebrochen und wurde mit Verdacht auf einen Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert. Die Nachsorge machte mein Hausarzt und ein Radiologe.(MRT und CT)

Ich hatte bis vor kurzem noch einen KvK von der deutschen BKK, diese wurde aber zum 31.12.2016 ungültig. Die Barmer übernahm zum 1.1.2017 die deutsche BKK - alle Mitglieder sollten eine neue Karte bekommen. Ich rief Mitte Januar die Barmer an und fragte nach meiner neuen KvK. Dort hieß es noch, dass sie mein onlineübermitteltes Foto nicht verwenden konnten und sie deshalb mir keine Karte zuschicken konnten. Jetzt nach dem Vorfall mit dem Krankenhaus hieß es plötzlich das ich keine Karte bekommen würde weil ich ja noch Beitragsschulden hätte. Das Krankenhaus und der Arzt stellen jetzt Forderungen von über 10.000€. Seite einem Jahr zahlt der Arbeitgeber und ich wieder Beiträge. Und trotzdem verweigert mir die Barmer die Karte. Ich stehe jetzt mit Forderungen von über 16.000€ da. Erst wenn diese getilgt wurden bekomme ich eine Karte. Ist das denn überhaupt zulässig ? Man kann doch nicht die freiwillige Versicherung der Selbständigkeit mit der gesetzlichen Pflichtversicherung zusammenlegen.
Oder doch ?

Krankenversicherung, Krankenkasse
Brustverkleinerung mit Kostenübernahme der Krankenkasse?

Hallo! Hat jemand Erfahrungen damit, ab wann bzw. welche "Vorraussetzungen" man mitbringen muss, um eine Brustverkleinerung von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen?

Kurz zu mir: Ich bin 26 Jahre alt, normalgewichtig, habe einen recht schmalen Brustkorb (75 cm) aber eine große Oberweite. Meine BH-Größe ist 75 F

Psychische Probleme, die das mit sich bringt: Ich hasse meine Oberweite. Sie stört und ich mag es nicht (habe eh große Probleme mit meiner Weiblichkeit an sich). Außerdem habe ich wegen verschiedenen Erfahrungen Angst vor Männern und meine Oberweite gibt mir das Gefühl, noch schutzloser zu sein bzw. zum "Objekt" von Männern gemacht zu werden.

Physisch: Ich habe aus unbekannter Ursache einen Bandscheibenvorfall und drei Bandscheibenvorwölbungen in der Lendenwirbelsäule (laut MRT). Unterhalb des Nackens habe ich so eine Art Buckel. Ich weiß nicht, ob das durch das Gewicht der Oberweite kommt oder durch etwas anderes.

Gibt es da Chancen für mich auf komplette Kostenübernahme? (bin bei der Barmer GEK und habe ansonsten keinerlei finanzielle Ressourcen). Mein Wunsch wäre irgendwas zwischen A und C als Cup-Größe.

Zusatzfrage: Ist es sinnvoller, vor oder nach dem ersten Kind eine Brustverkleinerung zu machen? (Ich wünsche mir eine Familie und würde auch stillen, da es das beste für das Baby ist)

PS: Ja, ich weiß, dass es Menschen gibt, die sich so eine große Oberweite wünschen, sei es als Besitzerin oder als Liebhaber(in). Aber das hat ja nichts mit meinen Problemen zu tun. Auch weiß ich, dass eine Brustverkleinerung eine sehr heftige OP ist, die zum Beispiel auch zu chronischen Nervenstörungen führen kann.

Danke für eure Antworten

Medizin, Brust, Rücken, Busen, Geschlecht, Kostenübernahme, Krankenkasse, stillen, weiblichkeit
Erster Job in Deutschland als Ausländer.Arbeitgeber verlangt ab sofort Sozialversicherungsnummer.Was soll man machen?

Also es geht um meine Freundin. Sie ist EU-Ausländerin und ist in Deutschland seit 4-5 Monate. Sie war die ganze Zeit Arbeitssuchend und war NICHT Krankenversichert. In diese Monate hat sie ID-Nummer und alles schon bekommen. Jetzt hat sie einen Job gefunden. Sie hat alle Unterlagen die ihr verlangt wurden , ausser die Krankenversicherungskarte und Sozialversicherungsnummer.

Es war uns schon klar dass um das zu erledigen mussten und wir hatten die Unvollständige Unterlagen der Firma gebracht und haben einfach nur gesagt bei welcher Krankenkasse wir uns melden werden und das sie keinen Sozialversicherungsausweis hat weil es ihr erste Job in Deutschland sein wird. Ich wusste ja dass dich normalerweise der Arbeitgeber bei der Krankenkasse anmeldet und dass die Krankenkasse eine Sozialversicherungsausweis bei der Rentenversicherung beantragt. Der Arbeitgeber sagte uns aber etwas anders. Er meinte dass wir zu der Krankenkasse gehen müssen, eine Krankenversicherung machen lassen und dass die Ihr dann sofort irgend eine Bescheinigung geben soll dass sie Krankenversichert sein wird und dass ihr Sozialversicherungsnummer auch zugeteilt wird, und die zwei Dinge sollen wir dem Arbeitgeber bringen um einen Arbeitsvertrag machen zu können.

Wir gingen dann erstmal bei der Krankenkasse (BKK Continentale) um die Krankenversicherung zu machen. Die brauchten dann ihr Personalausweis, id-nummer, arbeitgeber und ab wann der Arbeitsvertrag laufen wird, und wir hatten schon alles. Das Problem war dass er uns nichts für den Arbeitgeber geben kann, weil es ein paar Tage dauern wird bis der Arbeitgeber eine Bestätigung bekommen wird dass sie Krankenversichert ist und dass uns die Krankenkasse keine Sozialversicherungsnummer geben kann oder egal was für eine Bescheinigung..Die meinten dass es kein Problem sein sollte wenn sie erst nächste Woche die Arbeit anfangen soll, da sie ab den Tag versichert wird und dass der Arbeitgeber die Sozialversicherungsnummer von der Rentenversicherung bekommen wird, und dass der Arbeitgeber es eigentlich nicht braucht, da er diese Nummer nur am Ende des Arbeitsmonats braucht.

Wir gingen dann zurück zum Arbeitgeber und sagten denen genau das was uns die Krankenkasse gesagt hat. Die meinten dass es überhaupt nicht geht, denn eigentlich sollte uns die Krankenkasse eine Bescheinigung geben sollen dass sie Versichert wird und dazu auch die Sozialversicherungsnummer, sonst kann sie kein Arbeitsvertrag machen und dass ohne die zwei wäre es Schwarzarbeit...

Wir wissen echt nicht mehr was wir machen sollen, weil jeder etwas anders sagt. Würde ich diese 2 Dinge sofort bekommen wenn sie bei einer anderen Krankenkasse gehen würde? Ich glaube nicht.... ich weiss aber auch nicht wie es weiter gehen soll, denn ich weiss dass der Berater von der Krankenkasse recht hat und dass es mit der Rentenversicherung einfach dauert. Ich weiss jetzt auch nicht ob es Schwarzarbeit wäre wenn sie Arbeit anfangen würde ohne eine Sozialversicherungsnr. zu haben.

Krankenkasse, Sozialversicherung, erster job
Aus psychischen Gründen habe ich meiner Krankenkasse keinen Einkommensbescheid zukommen lassen = Schätzung = Forderung 5900€ ohne Einkommen, Ausweg?

kurz zu mir, mit 17 hatte mein Bruder und ich einen Autounfall, in dem mein Bruder gestorben ist. Ein halbes Jahr später starb meine Mutter. Ein Jahr später heiratete mein Vater eine Psychopathin die einen Sohn hat, der ebenfalls ein Psychopath ist. Die beiden terrorisiern mich seit 20 Jahren und haben mich fertig gemacht. letztes Jahr war es so schlimm das ich zu nichts mehr in der Lage war, nicht mal mehr dazu mir Hilfe zu verschaffen. Geld zum Leben bekam ich von meinem Vater, er hat ein schlechtes Gewissen wird aber erpresst und kann nur zusehen. Die letzten 1 1/2 jahre war ich selbstzahler bei der Krankenkasse. Ich hätte zwar anspruch auf Arbeitlosengeld gehabt, war aber nicht mehr in der Lage mich um irgendwas zu kümmern. Das erste halbe jahr zahlte mein Vater die Krankenkasse und ich dachte es sei alles geregelt, was leider ein riesen Irrtum war. Da ich keinen Einkommensbescheid abgegeben habe und alle fristen verstreichen lies ( ich wusste von nichts, habe keine Briefe mehr geöffnet) hat die Krankenkasse geschätzt und verlangt jetzt 5900€ für das Jahr 2016 von mir. Mein Vater hat mit denen jetzt verhandelt, am Telefon sagte man uns zu das sie die Schätzung rückgängig machen und ich nur den Mindestsatz zahlen müsste, tja war nix heute kam der Brief in dem (unglaublicherweise) von einem "WEHRMUTSTROPFEN" die rede ist womit eine Forderung von 5900€ gemeint ist. Weiß jemand einen Ausweg? ist das rechtens von einem kranken Menschen ohne Einkommen diese Summe zu verlangen? Privat Insolvenz ist keine Lösung für mich. Danke!

Beiträge, Krankenkasse, geschützt
Welche Möglichkeiten gibt es, eine Beinverlängerung kostenlos zu bekommen?

Hallo liebe Community,

Wie ihr bereits in etlichen meiner anderen Fragen lesen könnt, hab ich es als Mann nur auf mickrige 1,60m geschafft. Was das für Folgen bzw. Nachteile mit sich zieht, müsste eigentlich jedem bekannt sein.

Sollte dies nicht der Fall sein, verweise ich auf diesen Link: https://www.gutefrage.net/frage/maennlich-und-kleinwuechsig-wie-das-problem-loesen?foundIn=user-profile-question-listing Diese Frage ist ebenfalls von mir erstellt worden, allerdings hatte ich danach auch nicht mehr Informationen bezüglich einer Beinverlängerung.

Da auch ich gerne irgendwann mal eine Partnerschaft mit einer Frau hätte, allerdings meine Wachstumsfugen bereits geschlossen sind und ich somit meine Endgröße von 160cm erreicht habe, ist nun der Punkt gekommen, wo eine Beinverlängerung nötig ist.

Eine andere Möglichkeit bleibt mir leider nicht, da ich nicht mein ganzes Leben single bleiben möchte. Das Problem ist nur das Geld, denn eine Beinverlängerung ist ja bekanntlich nicht gerade günstig. Dass die Krankenkasse keinem 180cm-Mann eine Beinverlängerung zahlen würde, ist mir schon klar, aber bei einem 160cm-Mann (wie es bei mir der Fall ist) besteht ja in dieser Hinsicht wirklich dringenster Bedarf. Zumindest 165cm oder vielleicht sogar 170cm sind eigentlich nötig.

Allerdings habe ich schon gehört, dass man eine Beinverlängerung ebenfalls kostenlos bekommen kann, insofern man eine Bescheinigung von einem Psychologen bekommt, insofern der Psychologe feststellt, dass es keine andere Möglichkeit mehr gibt.

Wenn ihr wisst, unter welchen Voraussetzungen man kostenlos bekommt kann, dann schreibt das bitte. Denn ich habe nicht das nötige Geld dafür.

Gruß,

Cody

Kosten, bescheinigung, Größe, klein, Kleinwuchs, Krankenkasse, Operation, psychische Erkrankung, Beinverlängerung
Muss die gestzliche Krankenkasse die notwendige Folgebehandlung nach einer selbstbezahlten Beinverlängerung im Ausland übernehmen?

Ich bin männlich und nur ca. 160cm klein und ich werde nicht mehr wachsen. Für Wachstumshormone ist es jetzt auch zu spät. Ich bin seelisch so am Ende, dass ich mir meine Beine mit barbarischen Methoden im Ausland verlängern lassen werde. Es gibt bessere Methoden mit automatischen Nägeln, wo man noch am Alltag teilnehmen kann und ich ohne Unterbrechung studieren könnte. Aber die Krankenkassen zahlt mir das nicht, obwohl ich wegen meiner depressiven Schübe Tabletten nehmen muss und meine Therapeutin mir nach mehreren Jahren in Behandlung sogar eine Bescheinigung ausgestellt hat. Darum habe ich jetzt so viel Geld wie möglich dazuverdient, einen Studienkredit aufgenommen und meine Familie beliehen, um mir wenigstens eine von zwei nötigen Operationen im günstigeren Ausland leisten zu können. Das ist immer noch besser, als Selbstmord.

Bevor ich jetzt zu viel schreibe und es keiner liest: Meint ihr, dass ich nach der Operation im Ausland und der eigentlichen Beinverlängerung mich in Deutschland auf Kassenrechnung weiterbehandeln lassen kann? Damit meine ich die nicht-automatischen Nägel festschrauben und die Fixateure entfernen lassen. Weil die Krankenkasse müsste doch eigentlich dafür aufkommen, wenn ich am Ende mit Fixateuren dastehe und sich alles entzünden würde, wenn man mir die Geräte nicht wieder abnimmt, weil das fällt ja dann unter „Vorsorge“, oder?

Ich weiß, meine Frage klingt vermutlich so kaputt, wie ich selbst. Aber trotzdem schon mal Danke für jede Antwort.

Krankenkasse, Beinverlängerung
Anfang 20/w...Ich habe Geldnot, Schulden, keine Ausbildung wie soll es weitergehen?

Liebe GuteFrage-Nutzer,

Wahrscheinlich schreibe ich das alles nur um meine Gedanken mal an jemanden zu richten und nicht vollkommen allein damit da zu stehen. Ich beginne allerdings von Anfang, um euch mein Problem näher zu bringen: Angefangen hat es damit, dass ich meine Ausbildung zur Arzthelferin nach knapp 3 Jahren abgebrochen habe, ich habe den Arbeitgeber mehrmals gewechselt und auch dadurch einige Zeit versäumt und musste etwas nachholen. Problem Nr. 1 : ich habe von dem Abbruch niemanden erzählt, vor allem nicht meinen Eltern.. Das ist nun übrigens schon ein halbes Jahr her, und seit dem halte ich die Lüge aufrecht, dass ich die Ausbildung zu Ende mache, weil sie sonst wohl sehr entäuscht gewesen wären.. Naja jetzt habe ich mich so in der Lüge verrannt, dass ich dort nicht mehr raus komme. Problem Nr. 2: Da ich mich nie Arbeitslos gemeldet habe, bin ich nur noch beschränkt Krankenversichert.. ich habe nie daran gedacht .. nunja vor 3 Monaten hatte ich dann eine Vollstreckungsmahnung von über 3000€ von Krankengeld, dass nicht bezahlt wurde. Ich bin darauf allerdings nicht eingegangen und bin sowieso aus der damaligen Wohnung raus geflogen, da ich die Miete nicht mehr zahlen konnte. ( Habe allerdings keine Mietschulden da ich die Restmiete noch aufbringen konnte) somit kann mir die Krankenkasse keine Mahnungen mehr schicken, da ich nun vorrübergehend bei meinen Eltern wohne. ( ich habe denen gesagt, dass ich dort ausgezogen bin weil ich meinen Mitbewohner nicht mochte.. habe dort auch nur kurz gewohnt) Problem 3: Ich habe laufende Rechnungen die ich nun seit mehreren Monaten nicht mehr zahlen kann, mein Konto ist extrem weit im Minus.. Natürlich kommen bei mir keine Mahnungen an, da niemand meine aktuelle Adresse hat.. Ich habe allerdings schon Mails erhalten.. Wo verschiedenste Unternehmen Geld verlangen in sehr hohen Summen. es wird ja durch Mahnungen etc immer mehr... Gestern habe ich dann eine SMS bekommen von O2, dass sie mein Vertrag sperren wenn ich ihnen nicht innerhalb von 3 Tagen 50 Euro überweise.. ich habe nur keine Idee wie ich das anstellen soll. Problem 4: ich habe mich dann ende November Arbeitslos gemeldet, nur leider muss ich eine Bestätigung der Krankenkasse vorlegen und ich weiß nicht wie ich zur Krankenkasse gehen soll, und denen das rechtfertigen soll was passiert ist..

Es wird halt jeden Tag schlimmer und ich habe keine Idee mehr wie ich weiter vorgehen soll. Ich habe schon ein paar mal überlegt mir das Leben zu nehmen, weil ich aus diesem Schuldensumpf nicht mehr herraus komme, aber ich hänge sehr am Leben und möchte noch viel erleben und irgendwann Kinder haben etc.. Ich weiß aber nicht mehr wie ich daraus komme. Es meinen Eltern zu erzählen steht für mich allerdings nicht zur Debatte.. sie können mir Finanziell eh nicht helfen und es würde sie so enttäuschen dass sie mich bestimmt verstoßen würden.. alllein wegen einem halben Jahr Lügen.. Außerdem wäre ich ende Dez. 2016 "fertig" mit der Ausbildung...

Schulden, Arbeitsamt, arbeitslos, Krankenkasse, lügen

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