Starker stechender Schmerz in Bauchnabelgegend - Ist das eine Blasenentzündung und was kann ich dagegen tun?

Hallo zusammen!

Bin heute um 10 Uhr aufgewacht und wie üblich zuerst aufs Klo. Während dem pinkeln bekam ich dann einen wahnsinnigen Schmerz in der Bauchnabelgegend. Das tat so weh das ich eigentlich schlagartig mit dem pinkeln aufhören wollte, aber aufhören ging nicht so einfach da ich gerade "voll dabei" war und der Schmerz wurde somit immer schlimmer.

Ich hatte das Problem (mit deutlich weniger Schmerzen) schon öfters mal, eigentlich so alle 5-6 Monate aber das war damals nie wirklich schlimm und war kurz darauf auch direkt wieder weg deshalb habe ich mir nie Gedanken drüber gemacht. Heute aber hat es höllisch weh getan und ich weiß ich muss nun etwas dagegen tun - Nur was? Es ist Sonntag und mein Arzt hat zu. Davon mal abgesehen kann ich unmöglich auf der Arbeit krank machen.

Was kann man in so einer Situation machen? Habe im Netz widersprüchliche Infos gefunden. Manche sage Bauch warm halten, andere sagen das ist genau das falsche. Viele sagen man sollte jede Menge Tee trinken, allerdings werde ich jegliche Flüssigkeitsaufnahme nun soweit es geht vermeiden da ich Angst vor diesem Schmerz beim pinkeln habe. Hilft Buscopan? Was kann ich sonst noch machen? Sollte ich in ein Krankenhaus oder kann ich bis morgen nach der Arbeit warten und dann einen Arzt aufsuchen (wenn ich nicht gerade pinkle dann tut es auch nicht weh)?

Danke schonmal für eure Antworten

Medizin, Schmerzen, krank, Krankheit, Arzt, Krankenhaus, Krankenkasse
Beinverlängerung: Ja oder Nein?

Frage steht im Titel.

Bin 18, männlich, 1,60m. Bin definitiv ausgewachsen, war vor eineinhalb Monaten in einer Uniklinik und habe das überprüfen lassen und habe das auch schriftlich nach Hause bekommen, dass meine Wachstumsfugen geschlossen sind. Vorab wollte ich somit anmerken, dass man sich Beiträge wie "man wächst bis 21" sparen kann, denn mein Wachstum ist definitiv beendet. Es gibt zwar Menschen, die bis 21 wachsen, aber ich gehöre da leider nicht dazu.

Dass man als Mann mit 1,60m einige Probleme/Nachteile im Leben hat, brauche ich eigentlich gar nicht erst erwähnen, das ist normalerweise offensichtlich und jedem klar. Falls es doch nicht klar sein sollte, verweise ich auf meine beiden anderen Threads:

https://www.gutefrage.net/frage/fast-18-jahre-alt-gerade-mal-160m-gross-und-das-als-mann-ich-bin-am-verzweifeln---wie-soll-es-nun-weiter-gehen

https://www.gutefrage.net/frage/termin-in-der-uniklinik-wegen-kleinwuchs-wie-soll-ich-mich-auf-das-ergebnis-vorbereiten

Eine Frage hätte ich noch: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass die Krankenkasse das zahlt?

Zusätzlich wollte ich noch anmerken, dass ich vor circa 10 Jahren bereits auf einen Wachstumshormonmangel überprüft wurde. Das Ergebnis war, dass ich keinen Wachstumshormonmangel habe. Somit war und ist 1,60m (leider) meine genetische Zielgröße.

Bitte auch an der Umfrage teilnehmen.

Ich hoffe auf viele Meinungen von euch :)

Gruß,

cody98

Nein, ist nicht nötig 50%
Wäre eine Überlegung wert 50%
Ja, ist nötig 0%
Gesundheit, Kosten, Psychologie, klein, Kleinwuchs, Krankenkasse, Operation, Risiko, Beinverlängerung
Was kommt auf mich zu wenn der Gutachter schreibt, ich bin dauerhaft Berufsunfähig, aber nicht mehr Arbeitsunfähig?

Kurz vorweg : jünger als Jhg 61! Bis dato Langezeit Krankgeschrieben, nach medizinischer Reha Au, erstes Gutachten nach weitere 4 Monaten Au. Antrag auf Teilhabe bei der Rentenversicherung gestellt, abgelehnt weil nicht mindestens 3 h täglich belastbar. So, jetzt wird es aber kompliziert: Erwerbsunfähig bin ich noch nicht, aus den Gutachten ( und das geht auch daraus hervor) das ich wohl irgendwann bestimmt irgendwas wieder arbeiten kann. Das glaube ich auch. In meinen Beruf kann ich nie zurück, das glaube ich auch, das liegt nahe. Normalerweise steigt dann die RV ein und spricht mit einem über neue berufliche Perspektiven oder Veränderungen des bestehenden Arbeitsplatz. Aber nein, bei mir nicht. Gutachter will ab sofort die AU bewenden ( obwohl noch 4 Monate Krankengeld übrig sind). Das ist ja nun verwirrend. Null Ahnung, wie ich mich jetzt verhalten soll. Ich habe einen Arbeitsplatz aber mein Arbeitgeber nimmt mich so nicht, da in dem Rehabericht steht, ich bin keine 3 h täglich einsatzfähig und es gibt auch keine einzige Tätigkeit die ich dort berichten kann. Ahhhhhhhrggggggg. Eine Katze die sich in den Schwanz beißt! Achja, das eine war ein Gutachten der RV ( noch unter 3 Stunden Arbeitsfähig) und das andere der KK ( wird schon für irgendwas einsatzfähig sein, nur nicht in diesen Job)

Krankengeld, Krankenkasse, Rentenversicherung, arbeitsunfaehig
Krankengeld, Aussteuerung, Nahtlosigkeit, ALG I – und dann?

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen.

Folgender Fall:

Ich bin 59 Jahre alt, männlich. Angestellter. Seit 1973 durchgehend beschäftigt. Seit 07.05.2015 arbeitsunfähig erkrankt. Diagnose: Lungenkarzinom, dadurch Depressionen, Burnout, Panikattacken usw. Schwerbehindert mit 80 Grad. Mit dem 06.11.2016 läuft nun meine Krankengeldzahlung aus.

Bisher verlief der Heilungsprozess der Lunge positiv, aber bei der letzten CT-Untersuchung wurden Unregelmäßigkeiten usw. festgestellt. Ich soll mal abwarten und in 3 Monaten wieder eine CT-Untersuchung machen lassen, sagt der Arzt. Ich war eigentlich wieder so gut drauf, dass ich versuchen wollte eine Wiedereingliederung anzustreben.

Nun bin ich durch die o.g. Diagnose wieder in ein tiefes psychisches Loch gefallen und spüre keine Kraft mehr, im Moment eine Wiedereingliederung durchzuführen. Es sieht dann wohl so aus, dass ich über den 06.11.2016 weiterhin arbeitsunfähig bleibe. Doch dies ist der Zeitpunkt der Aussteuerung durch die Krankenkasse. Ich müsste dann im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung ALG I beantragen. Das ALG I ist bekanntlich weniger als das Krankengeld.

Nun meine komplizierten Fragen:

Wie viel weniger ist das ALG I? Kann ich hierzu einen ALG I-Rechner im Internet benutzen, oder wird das anders berechnet? Gehalt: vormals ca. 3000 € brutto, 1850 € Krankengeld, Anspruch auf EM-Rente 1340 € nach 10,8 % Abzug.

Wie viel ALG I käme da wohl raus? Wie lange läuft die Nahtlosigkeit? Normaler weise habe ich mit 59 Jahren Anspruch auf 2 Jahre Arbeitslosengeld. Ich muss dann wohl auf Mitteilung der Arbeitsagentur einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Bis der von der Rentenversicherung genehmigt wird, werden wohl einige Monate vergehen.

Was ist, wenn es mir innerhalb dieser Monate des laufenden Verfahrens der Beantragung der EM-Rente wieder so gut geht, dass ich dann eine Wiedereingliederung beginnen möchte? Kann ich dann den Antrag auf EM-Rente zurückziehen oder ist dieser Antrag „unwiederbringlich“ gestellt?

Stimmt es, dass wenn ich 6 Monate ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit bekomme, dann wieder mit derselben Krankheit weiterhin 78 Wochen eine Krankengeldzahlung bei meiner Krankenkasse durch ärztlichen Attest beantragen kann?

Muss ich im Rahmen der Nahtlosigkeit meine Krankmeldungen der Arbeitsagentur vorlegen? Ich habe gehört, wenn ich das mache, die Arbeitsagentur mir dann nur noch eine Art „Lohnfortzahlung“ für 6 Wochen gewährt. Danach käme ich in Hartz IV.

Was ratet Ihr mir? Wiedereingliederung? Nahtlosigkeitsregelung? EM-Rente beantragen? Habe noch knapp 4 Jahre bis zur Rente mit 63.

Viele Fragen, aber vielleicht findet sich ja jemand mir zumindest einen Teil davon zu beantworten.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG

Erwerbsminderungsrente, ALG II, Arbeitsamt, Burnout, eu-rente, Krankengeld, Krankenkasse, Aussteuerung
Krankenversicherung storniert Vertrag?

Die KV einer Freundin schrieb ihr nach einem 3/4 Jahr der Mitgliedschaft, dass "im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Datenaustausches" festgestellt wurde, dass der Wechsel der Krankenkasse zum 1.12.2015) "nicht zustande gekommen" wäre.

Betreff: Stornierung Ihrer Krankenversicherung

Auf welcher Grundlage sollte denn ein offensichtlich zustande gekommener (weil wenn nie zustande gekommen, dann auch nix Stornierung!) Vetrag storniert werden?

Sie hat bzw. hatte 

-die Kündigungsbestätigung der alten Kasse fristgerecht eingeschickt 

-eine Mitgliedsbestätigung erhalten -eine Mitgliedsnummer zugeteilt bekommen 

-eine Versichertenkarte zugeschickt bekommen

Sie war seit dem duzende Male bei Ärzten und Krankenhäusern. Nie gab es Einwände bezüglich eines bestehenden Versicherungsschutzes, nie gab es Schwierigkeiten bei der Begleichung von Rechnungen.

Ist jetzt a) gar kein Vertrag zustande gekommen

oder

b) wurde ein bestehender Vertrag storniert?

Wenn a:

Auf welcher Grundlage erfolgte die Zusendung/Erteilung von Mitgliedsnummer, -Bestätigung und -Ausweis, wenn "gar kein Vertrag zustande kam"?

Auf welcher Grundlage wurden zur Begleichung eingereichte Rechnungen und Abtretungserklärungen durch die Kasse bezahlt?

Wenn b:

Stornieren kann man doch nur einen bestehenden Vertrag!?

Im gesamten VVG (Vwrsicherungsvertragsgesetz) finde ich kein einziges Vorkommen des Begriffs "stornier", also keine Stornierung, kein Stornieren, kein Stornierte...

In welchen Fällen kann seitens der Versicherung überhaupt ein offensichtlich rechtmäßig zustande gekommener Vertrag (siehe a) nach 8 Monaten storniert - nicht "gekündigt"! - werden? und das auch noch rückwirkend zum Januar?

Krankenkasse, Stornierung, Versicherungsvertrag, stornieren
nach Kündigung aufgrund Mobbing 3 Wochen krank, riesen Angst vor MDK?

ich hatte vor Kurzem eine ähnliche Frage gestellt. Ich hatte Ende Mai in meiner Praxis gekündigt, beginne bald eine neue Ausbildung. Ich schilder kurz meinen Fall um evtl. Missverständnisse zu klären: Ich war vor Kurzem tätig als ZFA. Begann zu arbeiten um halb 8 und arbeitete sehr oft bis Abends um 8. Ohne Pausen (anerkannte oder bezahlte Überstunden gab es natürlich nicht) .. ich hielt das Ganze ca. ein Jahr aus bis ich für mich den Schlussstrich gezogen hab. Der Chef war nie korrekt zu mir, schikanierte mich oft vor Patienten, auf Hilfe von Kollegen konnte ich verzichten, er behandelte mich wirklich wie das Letzte.. ich bin kein Mensch der blau feiert! mir geht es wirklich schlecht. Eine Woche nach der Kündigung hab ich ausgehalten, bin sogar im OP umgekippt aufgrund des ganzen Stresses. Ich erbreche mich bevor ich auf die Arbeit geh, ich zitter am ganzen Körper.. bekomme keinen Bissen herunter. Seit meiner Kündigung sind die Schikanen schlimmer geworden, ich hielt es nicht mehr aus. Meine Ärztin schrieb mich aufgrund der körperlichen Symptome 1 1/2 Wochen krank. Nahm mir vor, wieder in die Praxis zu gehen aber nun sind starke Unterleibsbeschwerden dazu gekommen. Meiner Frauenärztin konnte ich mich anvertrauen und sie vermutet dass diese BS vom ganzen Stress kommen und schrieb mich für Ende des Monats krank :( . Nun hab ich natürlich panische Angst, dass mein Chef den MDK einschaltet.. ich habe Panik und Herzrasen allein schon bei dem Gedanken da wieder rein zu müssen. Denn mir geht es wirklich nicht gut. Und ich weis, wenn ich da wieder rein gehe für die restlichen 2 Wochen..dann wird das die Hölle..

wie kann ich vorgehen wenn der MDK mich kontaktiert? einfach die Lage schildern ? wenn er mich gesundschreiben sollte ( ich denk dass die evtl nicht nachvollziehen können dass das eine Krankheit ist oder dass das vom Stress kommen kann) kann ich dann einfach ein neues Ärztliches Attest einholen?

ich bitte um Verständnis..und um für mich hilfreiche Antworten :(

Mobbing, Krankenkasse, Kündigungsfrist
im Arbeitsverhältniss Krankgeschrieben/krankengeld, was kommt wenn der krankengeld bezug endet?

Guten tag zusammen,

Kurzer umriss meiner Situation....

Ich bin M 31 Jahre alt und seit November 2015 Krankgeschrieben und somit im krankengeld bezug, aber noch bei meinem arbeitgeber beschäftigt. Der grund der krankheit: Ulna-Minus Variante, Sl-band ruptur sowie eine TFCC Läsion des Linken Handgelenks.

-Bin 2x am handgelenk Operiert worden, beim ersten mal wurde eine SL-band plastik sowie 2 drähte zur stabilisierung und einwachsung der plastik und eine TFCC-Glättung gemacht.

-OP 2, die drähte haben nicht genug stabilisiert, somit wurde noch die daumen Sehne gespalten und um Skaphoid und Lunatum geflochten.

Jetzt bin ich noch ~14 wochen garnicht brauchbar wegen heilung und gips, danach wird aber auch noch reha folgen wie lange die gehen wird steht in den sternen.

Mit der sache wurde mir schon gesagt das ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Daraufhin habe ich einen Antrag für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Rentenversicherung gestellt, Umschulung habe ich vorgeschlagen und wird geprüft, aber wir wissen alle das dauert noch, da ich auch noch auf den op bericht warten muss, den die haben wollen.

Nun Mal die Frage, was passiert jetzt wenn sich das alles noch bis November hinzieht ? wer zahlt dann mein Gehalts-Ausfall ? kommt ALG I oder II ?

Mit freundlichen Grüßen Psycho

ALG, ALG II, Krankengeld, Krankenkasse, Rentenversicherung, arbeitsunfaehig, Teilhabe am Arbeitsleben
Direktor schickt mich ohne Anhaltspunkte mit Krankenwagen zur Blutabnahme in die Notaufnahme. Soll Rechnung beahlen. Was kann ich tun?

Edit: Nein, ich war definitiv nicht alkoholisiert. 0,0‰.

Ein Mädchen aus meiner Klasse fand es lustig, meinem Direktor fälschlicherweise zu behaupten, dass ich im Unterricht Bier getrunken hätte, nachdem sie eine leere (!) Bierflasche in meiner Tasche erblickt hat. Ich wurde daraufhin in das Direktorat gebracht und sollte mich rechtfertigen.

Ich wusste anfangs nicht, was genau denn los ist, da man mich lediglich fragte: "Weißt du, warum du hier bist?". Natürlich wusste ich das in dem Moment nicht. Ich sollte mich dann einem Atem-Alkoholtest unterziehen, was ich aus Prinzip verweigert habe (meiner Meinung nach gibt eine einfache Aussage einer Schülerin ohne jegliche Grundlage dem Direktor nicht das Recht, mich einem Alkoholtest zu unterziehen).

Mein Vater wurde währenddessen gerufen, der, wohlgemerkt von der Arbeit, zu meiner Schule gerufen wurde mit unter Anderem den Worten: "Er ist alkoholisiert" sowie "Bitte fahren Sie vorsichtig". Als mein Vater also da war, wurde ihm erstmal als Tatsache geschildert, dass ich alkoholisiert im Unterricht gewesen wäre, was ich natürlich sofort bestritt. Man sagte mir, ich solle doch die Beschuldigung entkräften, indem ich einen Blutalkoholtest im Klinikum machen lasse. Nach kurzem Überlegen hatte ich dem, aus welchem spontanen Grund auch immer, zugestimmt.

Also wurde erst einmal (und das ist kein Witz!) ein Krankenwagen mit Blaulicht direkt vor den Schuleingang geholt und ich wurde von zwei Notärzten hineingeführt. Die Türen hatte man natürlich offen gelassen, damit mich auch jeder sehen kann, was ich persönlich als demütigend empfand, aber das ist Nebensache.

In der Notaufnahme hatte die Ärztin, die mich auf meinen Blutalkoholwert testen soll, freundlicherweise diesen verweigert mit den Worten: "Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder Lehrer einfach Schüler zu uns zur Blutabnahme schickt?" - Sie mache das nur auf polizeiliche Anordnung oder auf Wunsch der Eltern.

Nun kommt aber die meiner Meinung nach Spitze der Dreistigkeit: Wir haben einen Brief vom Roten Kreuz bekommen, in dem eine Rechnung für die Krankenwagenfahrt stand. Es ist zwar nicht die Welt (43€ sollen wir bezahlen), aber meine Eltern und ich möchten den Betrag trotzdem nicht bezahlen. Die Verantwortung lag doch eindeutig bei der Schule, oder? Wer bezahlt das nun im Idealfall und an wen können wir uns wenden?

Kann ich mich gegen derartiges Vorgehen wehren? Was sind meine Rechte bei solchen Situationen? Darf der Direktor überhaupt einen Krankenwagen holen und mich in die Notaufnahme schicken, vor Allem völig ohne Grundlage?

Steuern, Schule, Versicherung, Recht, Krankenkasse
Ratenzahlung bei der TKK - Mehr als lediglich drei Raten?

Ich habe einen Beitragsrückstand von etwa 1500€ bei der TKK, durch Unwissenheit war ich die letzten 6 Monate leider nicht mehr familienversichert. Ich würde den Betrag gerne in Raten bezahlen, da ich ja noch die laufenden Beiträge bezahlen muss. Die TKK schreibt "Den Rückstand können Sie grundsätzlich in drei Raten zahlen" - was heißt das konkret? Ich hätte gerne die Möglichkeit, monatlich etwa 120€ des Rückstandes zu begleichen, was dann einer Ratenzahlung für 12 Monate gleich käme. Lässt sich die TKK darauf ein?

Außerdem befindet sich mein Mitgliedsantrag bei der Künstlersozialkasse gerade in Bearbeitung. Übernimmt die KSK dann auch rückwirkend die Hälfte meiner Beiträge, so dass ich selber "nur" etwa 800€ an Beitragsrückstand ausgleichen muss? Schließlich bin ich seit November 2015 Freiberufler (seit diesem zeitpunkt auch nicht mehr familienversichert) und ja auch seit diesem Zeitpunkt künstlerisch tätig. Was bedeutet, dass ich auch die vergangenen 6 Monate in der KSK pflichtversichert gewesen sein muss, auch wenn mein Antrag immer noch bearbeitet wird..

Und meine letzte Frage: was zur Hölle sind Stundungszinsen? Bei Ratenzahlung berechnet mir die TKK Stundungszinsen in Höhe von 0,5%. Was heißt das konkret?

Kann mir jemand eine kompetente Auskunft geben?

Vielen lieben Dank! Das hat man davon, wenn man in der Schule immer nur Gedichte interpretieren muss! ;-)

Beruf, Selbständigkeit, Versicherung, Krankenkasse, KSK, Künstler, Künstlersozialkasse, Ratenzahlung, TK

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