Hallo,

meine Mutti hat eine schwere unheilbare neurologische Erkrankung. Sie braucht Rezepte für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, anziehen von Kompressionsstrümpfen, sowie Krankmeldungen, da sie noch Krankengeld bekommt.

Nun war es bis jetzt immer so, dass Rezepte in Düsseldorf, wo meine Mutter vorher gelebt hat, im Voraus ausgestellt worden sind. Was es für uns extrem angenehm gemacht hat die Rezepte einzusammeln. Nun sind wir umgezogen, da meine Mutti in eine Behindertengerechte Wohnung musste und sie so näher bei uns (Meinem Vater der ihr Exmann ist und mir) wohnt. Hier gibt es nicht so viele Arztpraxen und anscheinend sind sie solche Fälle auch nicht gewohnt.

Die Arzthelfer in unserer neuen Praxis erzählen uns nun immer, dass sie die Rezepte immer nur an dem Tag ausstellen dürfen an dem das andere ausläuft. Uns wurde von den Arzthelferinnen erzählt, dass es rechtlich nicht ginge und dass sie es auch nicht in Ihre Computer eintippen könnten. Nun war dieser Hausarzt auch 3 Wochen im Urlaub und eine Krankmeldung ist 5 Tage nach der Ablauffrist der letzten ausgestellt worden. Aber Rückwirkend wurde auch das richtige Anschlussdatum angegeben.

Unsere Krankenkasse will nun für die Tage zwischen Ausstellungsdatum und Ablauffrist kein Krankengeld zahlen!

Da meine Mutti eine unheilbare Krankheit hat und es klar ist, dass sie krank war, sind wir nun im Rechtsstreit mit der Krankenkasse.

Da die einzige Lösung bedeutet, dass ich für meine Mutti jedesmal rechtzeitig am selben Tag die Rezepte abholen muss, denke ich, dass einer Unrecht haben muss?

Ich studiere noch und kümmere mich zur Zeit alleine um meine Mutti. Jedoch kann ich nicht immer vor Ort sein. Mein Vater arbeitet auch noch und will natürlich nur ungern zu viel Verantwortung für seine Exfrau übernehmen. Wer hat also nun recht oder was kann ich tun?

Danke!