Ich war über 10 Jahre Selbständig und freiwillig versichert. In den letzten Jahren konnte ich mir die hohen Versicherungsbeiträge nicht mehr leisten und ließ den Vertrag ruhen. In der Zeit nahm ich keinen Arzt in Anspruch. Es häuften sich Schulden in Höhe von ca.6000€ an. Wegen der fehlenden Krankenversicherung bin ich seit einem Jahr wieder in einem Angestelltenverhältnis und somit gesetzlich Krankenversichert. Jetzt bin ich auf der Arbeit zusammengebrochen und wurde mit Verdacht auf einen Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert. Die Nachsorge machte mein Hausarzt und ein Radiologe.(MRT und CT)

Ich hatte bis vor kurzem noch einen KvK von der deutschen BKK, diese wurde aber zum 31.12.2016 ungültig. Die Barmer übernahm zum 1.1.2017 die deutsche BKK - alle Mitglieder sollten eine neue Karte bekommen. Ich rief Mitte Januar die Barmer an und fragte nach meiner neuen KvK. Dort hieß es noch, dass sie mein onlineübermitteltes Foto nicht verwenden konnten und sie deshalb mir keine Karte zuschicken konnten. Jetzt nach dem Vorfall mit dem Krankenhaus hieß es plötzlich das ich keine Karte bekommen würde weil ich ja noch Beitragsschulden hätte. Das Krankenhaus und der Arzt stellen jetzt Forderungen von über 10.000€. Seite einem Jahr zahlt der Arbeitgeber und ich wieder Beiträge. Und trotzdem verweigert mir die Barmer die Karte. Ich stehe jetzt mit Forderungen von über 16.000€ da. Erst wenn diese getilgt wurden bekomme ich eine Karte. Ist das denn überhaupt zulässig ? Man kann doch nicht die freiwillige Versicherung der Selbständigkeit mit der gesetzlichen Pflichtversicherung zusammenlegen.
Oder doch ?