Stornierung eines Sofas nach Anzahlung?

Am 02.07.21 habe ich ein ausgestelltes Sofa gekauft. Der Gesamtpreis beträgt 1.399,00€, angezahlt wurden bisher nur 100,00€ wegen irgendwelcher Lieferkosten, davon mal abgesehen, dass das Sofa wie gesagt ein Ausstellungsstück war und ich es selber abgeholt hätte.
die Verkäuferin bezeichnete die 100,00€ auch als Sicherung - verständlich.

Beim Verkauf habe ich es so verstanden, dass Sie die 100,00€ auch einbehalten falls es zu einer Stornierung kommen sollte - alles kein Problem.

Nun habe ich heute, 16.08.21, ein Sofa in einem anderen Möbelladen gefunden - größer und zum Preis von 699,99€. Da es nicht das gleiche Sofa ist, wird der besagte erste Möbelladen das nicht mehr gewollte Sofa nicht für weniger verkaufen.

Ich war soeben beim ersten Möbelladen um das Sofa zu stornieren.

Fazit:

  1. Die Stornierungen muss schriftlich meinerseits erfolgen. - werde ich machen, man hätte mich vorher auch aufklären können.
  2. Der Mitarbeiter könne mir nicht garantieren, ob die Stornierung erfolgen kann. - was wollen die dann machen?!
  3. Der Service am Telefon sagte mir heute, dass es sein kann, dass ich 20% des Kaufpreises zahlen muss. Steht auch in den AGB hinten auf dem Kaufvertrag, wir wurden vorher aber nicht aufgeklärt. - sprich 279,80€ … noch zusätzlich oder zählen die 100€ Anzahlung dazu?

Hierzu hätte ich gerne mal die Rechtslage erörtert.
Ich danke jedem, dass die Geduld hatte bis zum Ende zu lesen und mir hilft.

Liebe Grüße und bleibt gesund!

Recht, Kaufvertrag, Sofa, Anzahlung
Hilfe eBay-Kleinanzeigen | Privatverkauf von Fahrrad anfechtbar?

Hallo liebe Community,

ich habe vor zwei Monaten ein altes Rennrad von Albuch & Kotter aus 1984 verkauft. Das Rennrad hat sich in einem guten Zustand befunden, da der Rahmen keinerlei Rost aufgewiesen hat und die Laufräder, Reifen und Mäntel letztes Jahr ausgetauscht wurden. In meine Beschreibung habe ich dazu geschrieben, dass man Lenkerbänder und Sattel austauschen müsste. Bremsen funktionieren ebenfalls noch gut dem Alter entsprechend.

Nun hat mir ein junger Kerl das Fahrrad für 100€ abgekauft. Jetzt kommt er zwei Monate später zurück und möchte mir das Fahrrad zurückgeben und das Geld zurückerhalten. Grund: Sein Reperaturdienstleister war im Urlaub und konnte das Fahrrad erst jetzt begutachten. Angeblich ist das Fahrrad sicherheitstechnisch ein Totalschaden. Kette durch, Reifen kaputt, Gangschaltung zu schwerfällig und Reifen würden eiern. Aber bei Übergabe des Fahrrads war aber alles prima. Da hat er das Fahrrad ausgiebig Probe gefahren und mir mündlich bestätigt, dass das Fahrrad sich wirklich gut fährt und er gerne das Fahrrad kaufen würde. Gesagt, getan. Handschlag drauf, Geldübergabe und das Fahrrad war seins.

Nun zwei Monate später möchte er den Kaufvertrag anfechten. Als Grundlage hierfür nennt § 119 BGB Abs(1) Fall 2. Er möchte sozusagen seine Willenserklärung zum Kaufvertrag für nichtig erklären bzw. anfechten.

Wichtig: Er hat am Fahrrad bereits technische Änderungen vorgenommen. Den Sattel hat er ausgetauscht und den alten Sattel mittlerweile entsorgt. Bremsschläuche hat er ebenfalls bereits ausgetauscht.

Muss ich das Fahrrad wirklich unter Beachtung der selbst vorgenommenen Änderungen zurücknehmen und ihm das Geld zurückgeben?

Viele Grüße
Tron

verkaufen, Fahrrad, Recht, eBay, Kaufvertrag, Kleinanzeigen, Bürgerliches Gesetzbuch, Kaufvertragsrecht, Privatverkauf, Auto und Motorrad
Gartenpavillon gerostet - Reklamation berechtigt?

Na, bin ich mal auf Euere Infos gespannt! Also: Ich habe voriges Jahr so einen Pavillon geschenkt bekommen, aus so Metallteilen mit Stoffdach drüber. Der sah beim Aufbau schon nicht aus, als würde der das ewige Leben haben. Habe da auch ne Mail geschrieben, aber schlussendlich das nicht weiterverfolgt, weil dann das ja grade mit Corona aufkam und ich anfangs da auch nicht mehr groß raus bin. Naja, und es kam, wie es kommen musste. Als ich jetzt das Dach wieder draufziehen wollte, brach der auseinander wie ein Kartenhaus, weil die Verbindungsstücke an vielen durchgerostet waren. Fotos gemacht, damit in das Geschäft. Gut, die Verkaufsstellenleiterin konnte und wollte das nicht allein entscheiden und wollte sich kundig machen. Ich heute wieder hin und nach dem Ergebnis gefragt, das da lautet: Die Reklamation erkennen wir nicht an. Der muss im Winter komplett abgebaut werden.

Aber wenn ich mir etwas für den Garten kaufe, ist das auch für den Garten. Das muss ja dann wenigsten länger als einen Winter halten. Ich kann doch nicht alles, was ich für den Garten kaufe, im Winter hier im Haus lagern. Da ich keinen Keller habe, ein Ding der Unmöglichkkeit. Und ganz davon abgesehen, ich sehe auch nicht ein, so ein Gestell jeden Herbst abzubauen und dann im Frühjahr wieder aufzubauen. Ich muss mir dann ja auch jedes Mal jemand holen, der das für mich macht.

So, nun meine Fragen: Liege ich da wirklich so falsch, wenn ich Ersatz verlange? Und wenn ich das könnte, wie stelle ich das am dümmsten - oder eher am besten - an?

Recht, Kaufvertrag, Garantie, Gewährleistung, Gewährleistungsrecht, Reklamation, Rost, Sachmängelhaftung
Schadensersatz neben der Leistung für verspätete Leistung erst nach Eintritt des Verzugs?

Hallo, eine Frage an die Jura-Experten hier: Ich lerne gerade für das Abitur in Bayern im Bereich Recht, Thema sind gerade Leistungsstörungen und daraus resultierende Ansprüche.

Im § 280 BGB, der allgemein den Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen regelt, steht in Abs. 2 eigentlich eindeutig, dass Ansprüche aus der Verzögerung der Leistung nur bei gleichzeitigem Gelten des § 286 (Verzug) geltend gemacht werden können, in vielen Fällen ist also a) eine Mahnung und b) das Vertretenmüssen erforderlich.

Nun die Fragen anhand von Fallbeispielen: A und B schließen einen Kaufvertrag über eine bewegliche Sache ab. A soll die Sache zum Zeitpunkt X mit seinem Auto an einem 500km entfernten Ort abholen. A fährt die weite Strecke, B erscheint aber nicht. Ein Verzug ist allerdings meiner Meinung nach nicht eingetreten, kann A also als Schadensersatz neben der Leistung aus § 280 (unabhängig von dem weiterhin bestehenden Hauptanspruch auf die Sache, der wie auch immer weiterbehandelt wird) nicht den Ersatz seiner Fahrtkosten geltend machen?

Gleiches Fallbeispiel, doch dieses mal ist B vor Ort, die Sache (wir nehmen eine Stückschuld an) ist allerdings kurz vorher untergegangen (nicht durch Fahrlässigkeit etc. --> B muss den Umstand nicht vertreten). Liege ich richtig, dass A hier keine Fahrtkosten verlangen kann? Und auch keinen Schadensersatz statt der Leistung, Ersatz vergeblicher Aufwendung o.ä. sondern nur durch einen Rücktritt gemäß § 323 sein eventuell schon übereignetes Geld?

Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen. Würde mir wirklich sehr weiterhelfen! Vielen Dank!

PS: Zum ersten Fall hatte ich beim Schreiben gerade den Einfall, dass nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 ja der Verzug quasi sofort bei dem Nichterscheinen von B eintritt, weil keine Mahnung erforderlich ist. Ist das richtig und die Lösung meines Problems?

Schadensersatz, Recht, Kaufvertrag, Abitur, Bayern, Jura, Schuldrecht
Gewährleistung im Kofferraum vom Auto und Kaufvertrag evtl auch?😞?

Ich brauche eure Hilfe! Meine Gewährleistung 1 Jahr die am 23.03. 2021 jetzt abgelaufen ist, ist hinten im Kofferraum, den ich mit den Autoschlüsseln den Autohändler abgegeben habe, damit er das Auto im Vertrauen repariert. Das Auto machte komische Geräusche, schon bei 10km/h. Immer wenn ich das Gas langsam runter gemacht habe oder benutzen musste..
Ich rief den Autohändler in der Zeit der Gewährleistung an (habe dies aber nicht schriftlich, wann ich das Auto abgegeben habe). Er vertröstete mich mit, dass der Techniker krank ist. 1 Woche später endlich sagte er der Techniker sei da. Es wäre ein Motorschaden ich hätte kein Öl reingetan was nicht stimmt.
Sowas wäre aber doch angezeigt am Tacho denke ich..?
Jetzt möchte er warten, ob seine Versicherung das bezahlen würde und aus Kulanz würde er nur einen Bruchteil bezahlen. Ich bin der Meinung, er will mich abziehen und weiß nicht weiter. Es handelt sich nämlich dann um ein paar Tausend Euro. (BMW 5er Paket 535d).

Er fragte nach dem Kaufvertrag den ich nicht mehr dummerweise bei mir habe. Vermutlich habe ich den auch im Kofferraum getan. In so einem Geheimversteck. Viele wissen was ich meine Kofferraumklappe.. Da das Auto aber eine Finanzierung hat habe ich einen Kreditvertrag angefordert, bei meiner Bank. Da steht ja, dass das Auto gekauft worden ist von wo und wie viel.. Ich kann seit 2 Wochen nicht schlafen. Ich habe es nett mit ihm versucht aber seit 2 Wochen vertröstet er mich.. Die Frage ist wenn ich zum Anwalt gehe ob es die Möglichkeit bestehe das ganze zu gewinnen? Was soll ich tun? Soll ich meine Schlüssel abholen trotzdem und das Auto woanders hinstellen und reparieren lassen? Soll ich die Polizei zu rufen wenn der den Kaufvertrag nicht rausrückt?

Er weiß doch dass ich das Auto bei ihm geholt hatte.. ich bin so traurig ich kann nicht mehr ehrlich .( Es handelt sich um einen BMW 5er Paket. 535d).
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.
Lohnt es sich für mich den Anwalt einzuschalten? Soll ich den Wagen reparieren woanders?

Bitte helft mir.

KFZ, Betrug, Versicherung, Recht, Werkstatt, Kaufvertrag, Rechte, Verbraucherschutz, BMW, Autokauf, autowerkstatt, Gewährleistung, KFZ-Werkstatt, werkstattkosten, Auto und Motorrad
Kann ich bei einer Lieferverzögerung beim Autokauf auf einen Leihwagen bestehen?

Liebe Community,

ich habe bei einem EU Autohändler im Juli einen Kaufvertrag abgeschlossen und somit ein neues Fahrzeug erworben. Im Kaufvertrag steht "unverbindliche Lieferzeit: 4-7 Monate". Soweit gibt es auch kein Problem.

Mitte November teilte mir der Autohändler jedoch mit, dass das Fahrzeug gebaut sei und in ca. zwei Wochen zu seinem Autohaus geliefert werden würde.

In der ersten Dezemberwoche kam dann per E-Mail die Nachricht, dass der Wagen da sei und er nur noch die Papiere fertig macht und mir diese dann mit der Post zukommen lässt.

In der Folge dessen, habe ich dann mein damaliges Fahrzeug verkauft, da ich davon ausgegangen bin, in wenigen Tagen mein Fahrzeug zu bekommen.

Nach mehrmaligen Nachfragen bekam ich zwei Wochen später dann die Mitteilung von seiner Mitarbeiterin, dass der Chef sich vertan hat und das Fahrzeug erst nächstes Jahr kommt.

Anfang Januar bekam ich von einer Mitarbeiterin die Information, dass der Wagen gebaut sei und schon eine Fahrzeugidentnummer besitzt. Diese wurde mir auf spätere Nachfrage auch eine Weile später mitgeteilt.

Anfang März bekam ich dann die Nachricht, dass der Zulieferer sich wohl vertan hat und die Fahrzeugidentnummer von einem Fahrzeug für einen anderen Kunden sei. Mein Fahrzeug ist noch nicht gebaut.

Am 10.03 waren es dann nun 8 Monate her, dass der Kaufvertrag vereinbart wurde.

Auf meine Nachfrage hin, ob mir eine Übergangslösung geboten werden könnte, , da ich aktuell kein Fahrzeug besitze, wurde dies verneint. Ich habe jedoch mein Fahrzeug in dem Glauben verkauft, die Aussage vom Händler, dass das Fahrzeug da sei, wahr ist. Die Frage ist, ob ich aufgrund dessen Anspruch auf einen Leihwagen habe, bis mein gekauftes Fahrzeug geliefert wird.

Wenn sich jemand mit dem Thema auskennt oder jemand schonmal etwas gleiches/ähnliches Erlebt hat, würde ich mich über eine Rückmeldung freuen

Auto, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Leihwagen, Vertragsrecht, Frist, Auto und Motorrad
Frage zum Privatverkauf, Rücktritt bei Beleidigung/Drohung?

Entschuldigung im Voraus für den riesigen Text, aber sowas kann man nicht kurz fassen.

Hallo, ich habe gestern Online eine alte Konsole von mir verkauft. Anfangs war alles ok. Habe extra Bilder gemacht, da der Verkäufer mehr verlangt hatte, weil er mir nicht "geglaubt" hat. Habe dies getan.

Später wollte er noch mehr Bilder. Ich hab ihm dann gesagt, dass ich keine Bilder mehr schicke bis ich das Geld bekomme.

Da ich die Konsole auf mehreren Seiten hochgeladen hatte, hab ich es vergessen auf einer als verkauft zu markieren, der Käufer schreibt mich also mit einem zweiten Konto an und macht mir ein Angebot, ich sage hallo, ja es ist noch da, da er selber noch *NICHT* bezahlt hatte. Danach schrieb er mir sofort "So nun wirst du dein blaues wunder erleben." Nannte mich unseriös etc. und drohte mir schließlich damit seinen Anwalt auf mich zu hetzen wenn ich innerhalb ein paar Stunden ihm nicht die gewünschten Bilder zukommen lasse. Nannte mich außerdem, ich zitiere "hässlicher Mongo" in einer Sprachnachricht, die ich noch habe. Rief mich mehrmals am Sonntag morgen an. Ich bin nicht weiter drauf eingegangen und hab weiter auf die Bezahlung gewartet.

Hab später dann aber nachgegeben, da er mich permanent genervt hat. Er wollte nun bezahlen. Anscheinend gabs ein Fehler auf PayPal, dass er mir kein Geld senden konnte. Hab ich gemeint, soviel zum Thema seriös sein, er wollte mir nicht einmal den Fehler auf PayPal zeigen.

Er hat dann auf einmal gesagt und ich zitiere "Du willst die Konsole behalten? Gut meinen Segen hast du dafür. Brich es halt ab. Das Kaspertheater mache ich nicht mehr mit" Also ist er eigentlich vom Kaufvertrag zurückgetreten oder?

Dann hab ich Angeboten es direkt über PayPal zu schicken, anstatt über die App, welches er verweigerte! Hab ihm dann 12 Stunden gegeben mir das Geld zu schicken, bevor ich den Support um Hilfe bitte. Das wars dann. Er hat wieder nicht bezahlt, da hab ich nun gesagt, dass er sowieso schon zurückgetreten ist vom KV und immernoch nicht bezahlt hat und ich auch keine Absicht zum zahlen erkennen konnte, dass ich nun einen anderen Käufer suchen würde und die Anzeige schließen lasse.

Das wiederum führte dazu, dass er mir drohte mich ins Gericht zu ziehen, wieder den Anwalt einzuschalten etc etc. Dabei behielt er immer eine sehr schöne und unhöfliche Ausdrucksweise bei. Und nun bin ich hier. Ist dieser KV noch gültig, nach dem was diese Person abgezogen hat?

Vielen Dank im voraus

Rechtsanwalt, Kaufvertrag, Kaufvertragsrecht, Rechtslage
Minderjähriger schließt Vertrag per E-Mail ab?

Hallo, ich schilder kurz mal den Sachverhalt und stelle dann meine Fragen:

Ein Student schickt einem 17 Jährigen eine E-Mail, indem er sein Tablet für 200€ anbietet. Der 17 jährige sieht die Mail nicht, aber die Mail kommt an. Paar Tage später schreibt der Student wieder eine Mail, indem er das Angebot zurückzieht. Diese landet aber im Spam Ordner und der 17 Jährige sieht danach nur die Mail mit dem Angebot und ruft direkt an. Während dem Anruf sagt der Student, dass er sein Angebot zurückgezogen hat. Der 17 jährige sagt, dass er die 2. Mail nicht gesehen hat. Nach etwas Diskutieren einigen sich die beiden und treffen sich und das Tablet wird verkauft und übergeben. Das Geld hat der 17 Jährige vom Restgeld beim Einkaufen von seinen Eltern abgezweigt und gesammelt, da die Eltern strikt gegen elektronische Geräte sind und nicht einverstanden sind.

Um das Einverständnis der Eltern zu bekommen wartet der 17 Jährige bis er sein Zeugnis mit guten Noten erhält. Die Eltern sind dann überglücklich und sind mit dem Kauf einverstanden.

Der Student ist verunsichert, ob erstens wegen der Sache mit dem Spam Ordner ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist und zweitens das Einverständnis der Eltern gültig ist. Deshalb ruft er bei den Eltern an und fragt nach. Die Mutter, die wieder skeptisch ist, will mit dem Vater darüber reden.

Der 17 Jährige hat Geburtstag und ist 18 geworden und die Eltern möchten ihm eine Freude machen, rufen bei dem Student an und genehmigen den Kauf.

Der mittlerweile 18 Jährige möchte jedoch ein neueres Model und erklärt dem Student, dass er den Kauf nicht genehmigt.

Die Frage die ich stelle ist, ob zwischen dem Jungen und dem Student ein Wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist?

Folgende Gedanken habe ich mir gemacht:

Ein Angebot wurde per Mail abgegeben, aber mit der zweiten Mail widerrufen. Somit ist kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Aber beim Anruf ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, da sie sich geeinigt haben. Aber es ist ja noch Minderjährigkeit und das Einverständnis der Eltern zu prüfen. Die Eltern waren ja quasi vor dem Kauf ausdrücklich gegen elektronische Geräte, aber nachdem er die guten Noten nach Hause gebracht hat, haben sie ihr Einverständnis gegeben.

Könntet ihr mir da weiterhelfen und auf die Frage eingehen, bzw. Ob meine Gedanken stimmen und inwiefern ich was falsch gedacht habe?

Recht, Kaufvertrag, BGB, Genehmigung, Jura, Rechtswissenschaft, einverstaendnis, minderjährigkeit, Sachverhalt
Tachomanipulation ohne Kilometerangabe im Kaufvertrag?

Hallo,

Ich habe am 20.02 einen gebrauchten PKW in Holland gekauft. Der Wagen war auf mobile de mit 205.000km, 1.Hand und neuem TÜV inseriert. Ich habe mir das Auto vor Ort angeschaut und gekauft. Als ich dann zuhause angekommen war, bemerkte ich, dass das Auto nur noch 4 Monate TÜV hat und im Kaufvertrag keine Laufleistung angegeben war. Ich habe den Verkäufer angeschrieben wieso er in die Anzeige schreibt, dass das Auto neuen TÜV hat obwohl es keinen hat, daraufhin hat er mir geantwortet, dass ich ein Clown sei und er keine Zeit für mich habe. Sehr unprofessionell. Nach dieser Nachricht hatte ich sofort ein komisches Gefühl was das Auto angeht, habe dann in der Mercedes Benz Niederlassung angerufen um die Laufleistung zu kontrollieren. Der Wagen wurde seit Auslieferung jede 25.000km gewartet. Die letzte Wartung war am 6.9.2020 mit 400.110 Kilometer. Ich habe dann über die Internetseite Kenteken Check, die Kennzeichen eingegeben und herausgefunden, dass das Auto am 25.12.2020 mit 410.123 Kilometer registriert wurde.

Ich habe es geschafft Kontakt zum Vorbesitzer aufzunehmen. Dieser hat am 25.01.2021 das Auto an die Händler in Holland mit einer Laufleistung von 410.123km verkauft. Der schriftliche Kaufvertrag enthält den Namen der Händler in Holland, Laufleistung des Autos und die Unterschrift.

Ich habe den Händler in Holland angerufen und ihm gesagt, dass das Auto manipuliert wurde. Er behauptete er wüsste nichts davon, da er die Autos billig kauft und dann verkauft. Als ich ihm dann gesagt hab, dass er das Auto mit 410.123Km gekauft hat, sagt er zu mir "du wusstest, dass das Auto 410.000km hat du hattest die Fahrzeugidentifikationsnummer". Er versucht jetzt sich da rauszureden, als hätte ich von den 400.000Km was gewusst.

Auf dem Tacho steht 206.000km und das Fahrzeug war mit 205.000Km auf Mobile.de inseriert. Aber auf dem Kaufvertrag steht leider nichts von der Laufleistung. Ich habe das Fahrzeug für 9000€ gekauft und auf dem Kaufvertrag steht 7440€. Als ich gefragt hab wieso 7440 draufstehen und keine 9000, sagte er zu mir, dass 21% Steuern sind, die schon abgezogen wurden (neben den 7440 steht ganz klein 21% BTW). Ich denke, dass ich bei der Angabe des Kaufpreises reingelegt wurde und ich jetzt somit keinen Beweis habe, dass ich wirklich 9000€ bezahlt habe.

Ich will den Händler auf keinen Fall damit durchkommen lassen, da zwischen ihm und mir kein anderer Besitzer war. Er muss es gewesen sein, der die Kilometer manipuliert hat. Er hat es ja bewusst mit 410.000 gekauft aber dann mit 205.000 inseriert. Ich habe noch alle Screenshots von den Nachrichten die wir uns geschrieben haben, als ich ihm gesagt habe, dass das Auto keine 205.000Km hat sondern 400.000 und er nur meinte, dass er davon nichts wüsste. Ich habe mobile.de schon angeschrieben um nachzufragen ob sie noch auf die Informationen des gelöschten Inserats zugreifen können, das wäre mein einziger Beweis.

Wie sollte ich jetzt am besten Vorgehen? Anzeige, Anwalt? Oder gleich beide?

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Auto, Recht, Anwalt, Kaufvertrag, Autokauf, Anzeige, Autoverkauf, Strafrecht, Auto und Motorrad
Käufer will Auto wiedergeben, habe ich recht dabei?

Hallo Leute, eine Frage..

Habe vor ca. 5-8 Monaten ein Auto gekauft. Diesen bis heute gefahren und vor kurzem verkauft. Das Auto hat auch vor kurzem neuen TÜV bekommen. (also VOR dem Verkauf)

Keinen Tag später meldet sich der Käufer und möchte das Auto zurückgeben. Der Grund: er soll von der Polizei angehalten und zum TÜV gezwungen worden sein. Dabei soll sich herausgestellt haben, dass das Auto zu tief sei (angeblich maximale Höhe bereits ausgeschöpft - höher soll es nicht gehen) und der Auspuff sei zu laut.

Von dem allem wusste ich nichts, es war mein erstes Auto und mir selbst ist sowas in der ganzen Zeit nicht passiert. Außerdem hat er ja auch TÜV bekommen.

Jetzt kommt halt das klassische: mir wird mit Anwalt gedroht.. Vor dem Kauf hat er und ein Freund von ihm das Auto beim 1. Mal besichtigt und wir haben eine Probefahrt gemacht. Beim 2. Mal, wo er das Auto abholen wollte, hatte er dann dieselbe Möglichkeit, das Auto zu beobachten. Desweiteren haben wir einen Kaufvertrag (von mobile) als Grundlage genommen. Ich habe ihm VOR DEM KAUF ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hier eine Rücknahme, Gewährleistung oder ähnliche Sachen komplett ausgeschlossen sind und er sich das bewusst sein soll, BEVOR er unterschreibt und das Auto mitnimmt. Das hat er bejaht und unterschrieben. In der ebay-kleinanzeigen-Inserierung war natürlich auch der ausdrückliche Hinweis, dass es keine Rücknahme gibt.

Meint ihr, ich muss mir jetzt noch weiterhin Kopf machen? Oder ist die Sache eigentlich schon erledigt und er selbst muss sich um die angeblichen Fehler kümmern?

Vielen Dank

Auto, Recht, Kaufvertrag, Autoverkauf, Jura, Zivilrecht, Auto und Motorrad
Wie Anzahlung zurückfordern bei Autokauf?

Guten Tag,

ich habe mir ein Auto angeschaut was mir gefiel jedoch wurde gesagt das vor dem Verkauf neuer TÜV draufkommen wird und was am Funkschlüssel repariert werden muss.

Er meinte im Anschluss das er eine Anzahlung braucht um sicher zu gehen das ich es auch dann kaufen werde. Ich habe eine Anzahlung von 300€ getätigt und habe dieses quittieren lassen mit Unterschrift vom Verkäufer. Außerdem war auch mein Kollege als Zeuge bei diesem Geschehen dabei.

Am nächsten Tag kam ein Anruf wobei gesagt wurde das beim TÜV rauskam das die Stoßdämpfer kaputt sind und ausgewechselt werden müssen. Daraufhin wurde ich skeptisch & habe mich dann umentschieden, da eigentlich das Fahrzeug Mängelfrei sein sollte außer jetzt der Funkschlüssel. Ich habe die Anzahlung zurückgefordert auf dieses kam dann eine Antwort wie : Anzahlung ist eigentlich Anzahlung. Daraufhin habe ich argumentiert das ich ja davor nicht wusste das die Stoßdämpfer hin sind & er hat dazu nicht mehr viel gesagt bzw. er hat zugestimmt nach meiner Frage wann er es überweist das er es demnächst tun wird. Ich bin mir jedoch nicht sicher ob dies geschehen wird.

Gemäß Paragraf 337, Abs. 2 BGB muss die Anzahlung zurückerstattet werden, wenn der Vertrag nachträglich doch nicht zustande kommt.

Meine Frage wäre nun: Wie sollte ich vorgehen wenn der Verkäufer mir die Anazahlung nicht zurückerstattet? Habt ihr irgendwelche Tipps oder Ratschläge?

Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten

Mit freundlichen Grüßen,

Skyrize

Auto, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Rechtsgeschäfte, Anzahlung, Auto und Motorrad
Zwangsversteigerung - Kaufvertrag - Auflassungsvormerkung?

Hallo,

Es geht darum, dass ich einen Immobilienkaufvertrag abgeschlossen habe, jedoch möchte ich diese Immobilie nicht mehr kaufen aus Gründen die mit dem Verkäufer, dem Inhalt Kaufvertrages sowie des Zustandes der Immobilie zusammenhängen.

Hierbei muss ich anmerken, dass bereits eine Auflassungsvormerkung in Gunsten meines Namens im Grundbuch eingetragen worden ist.

Da der Eigentümer scheinbar Schulden bei der Bank hat (wie ich erfahren habe, hat er eine sehr lange Zeit den Kredit nicht mehr getilgt), wo er selbst damals den Kredit aufgenommen hatte, wurde jetzt eine Zwangsversteigerung seitens der Bank angeordnet. Auch wird die Immobilie zurzeit von einem Zwangsverwalter verwaltet.

Des Weiteren wurde noch keine Einigung zwischen dem Eigentümer und mir über eine Rückabwicklung getroffen. Eine Einigung halte ich mittlerweile auch für sehr unwahrscheinlich, da der Eigentümer wirklich ein sehr schwieriger Mensch ist.

Meine Frage ist nun, würde eine Zwangsversteigerung den Kaufvertrag für Ungültig erklären? Was würde mit der Auflassungsvormerkung passieren? Muss ich trotzdem, wenn die Zwangsversteigerung stattfindet eine Grunderwerbssteuer an das Finanzamt zahlen?

Und hat der Eigentümer trotzdem noch das Recht, den Kaufvertrag durchzusetzen, obwohl eine Zwangsversteigerung angeordnet worden ist?

 

Recht, Kaufvertrag, grunderwerbssteuer, Immobilienkauf, Wirtschaft und Finanzen
Motorrad verkauf: Bezahlung per Online Banking?

Hallöchen Freunde,

ich möchte die nächsten Tage/Wochen mein Motorrad verkaufen und habe auch schon mehrere Interessenten. Ich habe mir grade schon mal ein paar Kaufverträge ausgedruckt und auf einer Internetseite gelesen das die Zahlungsart "Überweisung" unsicher sein soll.

Ich bin mir nicht ganz sicher ob damit auch Online-Banking gemeint ist aber was soll an Online-Banking unsicher sein ? Mein Auto habe ich auch so vor ihm Bezahlt und ihm ein Screenshot von der Quittung/Bestätigung geschickt.

Angenommen der Käufer meines Motorrads kann/möchte nicht mit Bar bezahlen oder müsste dafür nochmal extra zur Bank und wir einigen uns dann so das er mir das Geld per Bank-App überweist vor meinen Augen. Anschließend schickt er mir noch den Screenshot von der Überweisung und auf wiedersehen. Ich habe doch einen Kaufvertrag und den Screenshot von der Überweisung. Was kann der Käufer da noch machen um mich zu betrügen? Selbst wenn er seiner Bank sagt das er das Motorrad nicht bekommen hat, haben wir ja beide einen Kaufvertrag unterschrieben.

Außerdem, wenn es so ein Betrüger ist, dann könnte es ja auch ein Betrüger sein der falsches Bargeld hat ? Also auch nicht das Sicherste wenn man mich fragt.

Also ich hatte bisher nie Probleme mit Bar oder Online-Überweisung aber vielleicht könnt ihr ja noch aus Erfahrung oder so sprechen :)

Vielen Dank

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Besteht Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag nach erfolgloser Reparatur, auch wenn Händler dies nicht bestätigt?

Anfang Oktober 2019 wurde ein Waschtrockner von einem Händler geliefert. Anfang November 2020 wurde die Reparatur über den Kundendienst des Herstellers ausgelöst, Auftragsannahme war Anfang November. Der Händler wurde per Email darüber in Kenntnis gesetzt, das die Rechnung abhanden gekommen war und der Händler sendete daraufhin die Rechnung erneut zu, die Reparaturanfrage wurde nicht an ihn gestellt.

Der Waschtrockner funktionierte noch, aber es waren 3 Mängel aufgetreten. Der Kundendienst kam erst am 5.12., im Zuge dieser Reparaturarbeit wurde die Waschmaschine gänzlich funktionsuntüchtig. Der Kunde hatte Derartiges nicht geahnt, war darauf nicht vorbereitet und ihm fehlt nun ein Gerät zum Waschen. Der Kundendienst musste ein Ersatzteil bestellen, kam am 11.12. Es stellte sich heraus, dass neues elektronische Bauteil nicht mit den veralteten Komponenten im Gerät zusammenpasst. Der Techniker bestätigte auf dem Reparaturbeleg, dass der Händler nun das gleiche Gerät neu zusenden muss.

Telefonisch wurde am 11.12. der Händler darüber informiert als auch per Email, der Händler teilte per Email dann mit, dass er sich erst mit dem Hersteller in Verbindung setzen muss, um herauszufinden, ob er das defekte Gerät abholen sowie dass das gleiche Gerät nicht neu bestellt werden kann. Es ist aber defakto so, dass es dieses Gerät noch immer bei vielen anderen Fachhändlern zu kaufen gibt.

Am Telefon wurde der Händler nach mehrfachen erfolglosen Versuchen noch einmal erreicht und es kam wiederum die Antwort, dass er sich erst beim Hersteller erkundigen müsse. Der fragte dann, ob er vom Kaufvertrag zurücktreten kann, da das Gerät nicht neu bestellbar ist. Der Händler reagierte nicht. Daraufhin sendete der Kunde mehrere gleichlautende Faxe sowie Emails mit der Nachricht innerhalb von 7 Tagen eine Neulieferung zu erhalten oder innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung zu erhalten, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgen darf.

Der Händler antwortete 2 Tage später mit der Nachricht, dass eine Spedition sdas defekte Gerät abholen wird. Aber kein Satz darüber, ob dem Rücktritt vom Kaufvertrag zugestimmt wird oder doch noch ein neues Gerät geliefert wird! Der Kunde sendete vor dieser Mail ein Einschreiben an den Händler mit der Forderung der Neulieferung des Gerätes innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Schreibens oder der Bestätigung des Rücktritts vom Kaufvertrag, ansonsten wird es zu Schadensersatzforderungen kommen. Der Kunde hat den Händler in Kenntnis gesetzt, dass die Waschmaschine aus familiären als auch beruflichen Gründen benötigt wird, um saubere Utensilien zur Verfügung zu haben. Der Händler meldet sich aber wieder nicht.

Hat der Kunde nun das Recht, einfach eine neue Waschmaschine zu kaufen? Oder muss er noch die Nachricht des Händlers abwarten oder die 7-Tage-Frist? Was ist wenn der Händler den Kaufpreis nicht zurück erstattet, sondern nur das defekte Gerät abholen lässt, ohne ein neues zu liefern? Ist die Reparaturzeit nicht längst überschritten?

Rechtsanwalt, Recht, Kaufvertrag, Händler, Jura
Pomeranian Welpe stirbt einen Tag nach der Abholung?

Guten Tag,

ich habe vor einigen Tagen, am Sonntag, den 29.11.2020 zur Mittagszeit einen Zwergspitz/Pomeranian Welpen von einer privaten Hobbyzucht erworben. Am darauffolgenden Montag sind wir ebenfalls zur Mittagszeit zur örtlichen Tierklinik gefahren um die erste Untersuchung und Impfung des Tieres durchzuführen, währenddessen wurde festgestellt, dass der Welpe unter einer Ohrenentzündung mit Krustenbildung im Innenohr litt. Der Tierarzt bestätigte uns, dass aufgrund der etwa 2mm dicken Kruste diese Krankheit bereits "seit längerer Zeit" bestehen müsste. Da das Tier bereits seit der Abholung relativ ängstlich und verwirrt wirkte und sich dies durch die Impfung nur verschlimmerte, wollten wir dem vermutlich gestressten Tier besonders viel Ruhe geben, damit das neue Umfeld und die fremden Personen nicht zusätzlich einen negativen Einfluss auf sie haben. Wenn man den Welpen streichelte, trug oder nur berührte hat sie ständig Schreie von sich gegeben, sodass uns nichts übrig blieb als sie vollständig in Ruhe zu lassen. Sie hatte ausreichend Wasser und geeignetes Welpenfutter zur Verfügung gehabt, aber Fressen hat sie verweigert. In der darauffolgenden Nacht vom 30.11 zum 01.12. um ca. 05:30 Uhr starb der Welpe plötzlich nach einem lauten und schmerzhaften Geschrei - nicht einmal 40 Stunden später nach dem Kauf und der Abholung. Natürlich war das ein schockierendes und verletzendes Ereignis einen Hundewelpen beim sterben zu beobachten, es blieb nicht einmal Zeit um zum Tierarzt zu fahren. Jetzt möchten wir natürlich vom Kaufvertrag zurücktreten und den vollständigen hohen Kaufpreis von mehreren tausenden Euro zurückfordern, jedoch ist der Verkäufer uneinsichtig, versucht uns die Schuld für den Tod des Tieres zu unterstellen und blockierte uns nachdem wir Ihn informiert haben auf Whatsapp und unterdrückte unsere Telefonnummern - somit ist das Geld vorerst weg. Nun brauchen wir Meinungen, Hilfe und eine mögliche Auskunft auf die Erfolgsaussichten einer Klage, denn es gibt einige Ausszüge aus dem Kaufvertrag, welche uns den Rücktritt noch weiter erschweren:

- "... Der Verkäufer bestätigt, dass der Welpe von ihm in einer Familie und Wohung mit Sorgfalt und Liebe aufgezogen wurde und ihm keine Krankheiten oder Mängel bekannt sind."

- "Dies ist ein privater Verkauf, daher ohne Garantie, Umtausch oder Rücknahme. ..."

- "... und der Verkäufer für die weitere Entwicklung, Charakterbildung, Gesundheit usw. des Tieres keinerlei Garantie übernehmen kann und spricht ihn von jeglicher Gewährleistung frei. ..."

Dies waren alle Zeilen welche einen Bezug auf die Garantie, Gewährleistung und Sachmangelhaftung haben.

Ich bitte hiermit um Hilfe! - Vielen Dank

Hund, Tod, Recht, Anwalt, Kaufvertrag, Anzeige, Kauf, Rechtslage, Welpen, Kaufvertrag zurücktreten

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