Hallo,

Es geht darum, dass ich einen Immobilienkaufvertrag abgeschlossen habe, jedoch möchte ich diese Immobilie nicht mehr kaufen aus Gründen die mit dem Verkäufer, dem Inhalt Kaufvertrages sowie des Zustandes der Immobilie zusammenhängen.

Hierbei muss ich anmerken, dass bereits eine Auflassungsvormerkung in Gunsten meines Namens im Grundbuch eingetragen worden ist.

Da der Eigentümer scheinbar Schulden bei der Bank hat (wie ich erfahren habe, hat er eine sehr lange Zeit den Kredit nicht mehr getilgt), wo er selbst damals den Kredit aufgenommen hatte, wurde jetzt eine Zwangsversteigerung seitens der Bank angeordnet. Auch wird die Immobilie zurzeit von einem Zwangsverwalter verwaltet.

Des Weiteren wurde noch keine Einigung zwischen dem Eigentümer und mir über eine Rückabwicklung getroffen. Eine Einigung halte ich mittlerweile auch für sehr unwahrscheinlich, da der Eigentümer wirklich ein sehr schwieriger Mensch ist.

Meine Frage ist nun, würde eine Zwangsversteigerung den Kaufvertrag für Ungültig erklären? Was würde mit der Auflassungsvormerkung passieren? Muss ich trotzdem, wenn die Zwangsversteigerung stattfindet eine Grunderwerbssteuer an das Finanzamt zahlen?

Und hat der Eigentümer trotzdem noch das Recht, den Kaufvertrag durchzusetzen, obwohl eine Zwangsversteigerung angeordnet worden ist?