Vodafone Vertreter unseriös, Betrug?

Hallo liebes Community,

Ich war letzte Woche bei meiner Mutter zu Besuch, während des Besuches kam jemand von der Vodafone bzw. ein Vertreter vermute ich mal. Die Vodafone Leute die Hausbesuche machen um Verträge unbemerkt den Leuten es zu unterschieben. Anscheinend wurde ich jetzt auch in so eine Masche reingelegt. Zum Sachverhalt; Der Kollege sprach mit meiner Mutter an der Tür, da sie nicht wirklich deutsch spricht und versteht bat sie mich zur Tür zu kommen, als ich kam stand er schon seitlich vom Tür in der Wohnung drin. Er sagte mir, dass er hier sei um uns zu benachrichtgen, dass zukünftig die Fernsehprogramme nur noch über Receiver laufen sollen und nicht mehr über Kabelanschluss. Daraufhin fragte er uns, ob wir Kabel oder Receiver haben. Ich sagte daraufhin, dass wir über Kabel unsere Fernsehprogramme schauen, dann bat er drum sich es mal anzuschauen. Nachdem er gesehen hat, dass es über Kabel läuft, wollte er sich unseren Router anschauen und fragte, ob wir Kunde von Vodafone sind - daraufhin sagte ich, dass wir bei der Telekom sind und daraufhin sagte er "das sei kein Problem, der Receiver ist ja nur für das Fernsehen" sinngemäß. Er sagte wir müssen uns keine Sorgen machen es wird auch nichts kosten, lediglich rund 10 Euro für den Receiver. Jetzt habe ich vor kurzem, ein Paket bekommen, welches ich noch nicht aufgemacht habe und den Vertrag. Im Vertrag steht, dass wir einen Vertrag abgeschlossen haben für bestimmte Produkte (Siehe Foto). Uns wurde ein Vertrag unterschoben, mit mehreren Produkten, was nie zur Erwähnung gekommen ist (GigaTV Cable incl. Vodafone Premium + GigaTV Cable Box + Red Internet & Phone 1000 Cable U) Jetzt frage ich mich, ob man hier irgendwie rechtlich vorgehen könnte ? Ich meine ich habe den Vertrag unterschrieben, ich bin nun eben einfach davon ausgegangen, dass es sich um ein Receiver handelt, wofür man lediglich einmalig 10 Euro zahlt, was er so gesagt hat und fertig ist die Sache. Aber kein einziges Wort darüber zu sagen, dass hier ein Vertrag für andere Produkte unterschoben wird und ein der Anbieter gewechselt wird finde ich ja recht beeindruckend - dass man so dreist vorgeht.

Den Vertrag werde ich jetzt natürlich widerrufen, trotzdem ärgert es mich, dass jemand sich in solch einer Weise einen Vertrag unterjubelt. Ich bin ja noch ziemlich jung und würde ungerne wissen wollen wie viele ältere Menschen auf diese Art und Weise abgezogen werden.

Freue mich auf eure Antworten. :)

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Recht, Kaufvertrag, Jura, Rechtswissenschaft, Vertrieb, Vodafone
Übernahmevereinbarung / Kaufvertrag bei Nachvermietung Wohnung?

Übernahmevereinbarung Kauf von Möbeln

Hallo Forum, folgender fiktiver Fall:

Ein Mieter einer Wohnung schließt mit einer Interessentin der Wohnung (Miete) folgende Vereinbarung:

Im Vertrag würde stehen

  • Der aktuelle Mieter schlägt den Interessenten als Kandidat für die Folgemietschaft unter Einreichung der genannten Dokumente als Nachmieter vor. Im Vertrag sind keine Dokumente aufgeführt.
  • Der Mieter tritt vor dem regulärem Ende seines Mietverhältnisses rechtswirksam gem. einer Mietaufhebungsvereinbarung aus dem Mietverhältnis aus
  • Der Mietinteressent übernimmt Einrichtungsgegenstände, welche benannt werden unter Ausschluss von Gewährleistungs- sowie Garantie oder Nacherfüllungsansprüche für einen benannten Betrag
  • Der Mietinteressent verpflichtet sich zur Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der o.g. Wohnung stehenden vertraglichen Verpflichtungen ab dem Zeitpunkt der Wohnungsübergabe durch den Mieter.
  • Für die Mietzahlung besteht eine Regelung, gem. derer sich der Interessent bereit erklärt, die Monatsmiete für den Monat, in welchem der Interessent einzieht, vollständig an den Mieter zu überweisen, sollten bereits Mietleistungen durch den Mieter an die zuständige Verwaltung getätigt wurden sein.
  • Die Überweisung des o.g. Zahlungsbetrages erfolgt innerhalb von 3 Werktagen ab dem Zeitpunkt der Wohnungsübergabe.
  • Die Vereinbarung ist bindend und auch dann wirksam, wenn keine rechtlichen Grundlagen bestehen oder diese von der Norm oder Sitte abweichen.

Nun möchte der Mietinteressent die WOhnung plötzlich nicht mehr. Der aktuelle Mieter sagt aber, dass im Grunde ein Kaufvertrag unterschrieben wurde und man da nicht mehr so einfach raus kommt.

1) Ist der Vertrag wirksam ? Ist der Kaufvertrag wirksam? Wann ist der wirksam ? Sobald der aktuelle Mieter den Mietinteressenten vorschlägt?

2) Angenommen die Wohnung wird nun wie vom Mieter wie o.g. übergeben. Was ist mit den Möbeln ? Im Grunde muss der Mieter ja die Wohnung meist unmöbliert übergeben. Die Räumungskosten würden dann auf den Interessenten fallen ?

Recht, Mietrecht, Kaufvertrag, Jura, Wirtschaft und Finanzen
Anzeige wegen Vertragsbruch?

Hallo ihr Lieben,

ich hatte auf ebay Kleinanzeigen gerade einen Vorfall. Ich hab ein Angebot zu einem Apple Pencil der 2. Generation gesehen und dem Verkäufer geschrieben, dass ich Interesse habe. Von ihm kam keine Begrüßung und auch nur abgehackte Antworten. Ich hab ihm geschrieben, ob man mit PayPal bezahlen könne und er meinte, dass er mir lieber seine Bankdaten auf WhatsApp durchgeben würde, da er kein PayPal habe. Ich hab ihn gefragt, wieso er das nicht hier machen kann, er antwortete, dass lange Zahlen wohl manchmal gesperrt würden. Ich hab leider keine Ahnung ob das stimmt. Also gab ich ihm meine Nummer und hab ihn nach den Versandkosten gefragt. Er schrieb: „4€“, aber ich hatte die ganze Zeit schon ein schlechtes Gefühl, weshalb ich kurzer Hand nicht mehr geantwortet hab und ihn anschließend blockiert hab. Liegt hier schon ein eingegangener Kaufvertrag vor? Nach der Antwort „4€“ hab ich ja nicht zugestimmt.

Auf jeden Fall schrieb er mich dann mit einer anderen Nummer an und meinte, dass er jetzt zu Polizei geht und Anzeige erstattet wegen Vertragsbruch und dass auf mich hohe Kosten zukommen werden. Kann er dies wirklich machen? Er hat das Produkt ja auch noch nicht verschickt, eigentlich hat er daraus keinen Nachteil, deswegen verstehe ich den Aufstand von ihm nicht. Der Preis war übrigens 75€.

Ich weiß nicht, was ich tun soll. Soll ich Angst haben, dass auf mich jetzt wirklich hohe Kosten zukommen? Mit sich reden lässt er nicht.

Liebe Grüße!

Polizei, Kaufvertrag, Kleinanzeigen, Anzeige
Widerruf Vertrag digitales Produkt + Zusatz?

Ich hab ein digitales Produkt (Videokurs) mit 1:1 Coaching, wöchentlichen Calls etc. gekauft.

Da ich die Entscheidung sehr schnell gefällt hatte, wollte ich am nächsten Tag keine 24h später den Vertrag widerrufen weil es doch um einiges an Geld geht und ich es mir gerne anders überlegt hätte. Copecart, das Unternehmen welches die Produkte vertreibt wieß mich dann aber auf meine Einwilligung hin dass die Wiederrufsmöglichkeit entfällt, was bei digitalen Produkten der Fall sei. Dies habe ich wohl auch mit einer Checkbox bestätigt, wobei ich dort beim Verkauf vom Verkäufer so schnell durch die Seiten geführt wurde, dass ich es wohl nicht gelesen hatte was ich alles angekreuzt habe..

1. Kann dieser Widerruf auch ausgeschlossen werden, wenn es sich nicht um ein rein digitales Produkt handelt weil ein Coaching und wöchentliche Calls mitverkauft wurden? Hierbei ist eine verzeitige Erfüllung des Vertrages nicht möglich, da kein Coaching im Vorraus geliefert werden kann, was aber ein Grund für den Ausschluss wäre.

2. Kann die Rede davon sein, dass der Vertrag nicht ordentlich erfüllt wurde, da die versprochenen wöchentlichen Calls nicht oder in nur unregelmäßigen Abständen ausgeübt wurden? (Grob geschäzt haben nur 25% der wöchentlichen Calls stattgefunden)

Aus Interesse noch zusätzlich,falls sich jemand auskennt.

3. Mein Widerruf ging nach nicht einmal 24h ein (18:00 Uhr abgeschlossen, nächster Tag 16:00 Email zu Widerruf geschrieben). Ist es in einem so kurzen Abstand überhaupt möglich, dass einem keine Bedenkzeit bleibt? Ich persönlich finde ja dass man mindestens noch 24h bei egal welchem Vertrag haben sollte.

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Stornierung eines Sofas nach Anzahlung?

Am 02.07.21 habe ich ein ausgestelltes Sofa gekauft. Der Gesamtpreis beträgt 1.399,00€, angezahlt wurden bisher nur 100,00€ wegen irgendwelcher Lieferkosten, davon mal abgesehen, dass das Sofa wie gesagt ein Ausstellungsstück war und ich es selber abgeholt hätte.
die Verkäuferin bezeichnete die 100,00€ auch als Sicherung - verständlich.

Beim Verkauf habe ich es so verstanden, dass Sie die 100,00€ auch einbehalten falls es zu einer Stornierung kommen sollte - alles kein Problem.

Nun habe ich heute, 16.08.21, ein Sofa in einem anderen Möbelladen gefunden - größer und zum Preis von 699,99€. Da es nicht das gleiche Sofa ist, wird der besagte erste Möbelladen das nicht mehr gewollte Sofa nicht für weniger verkaufen.

Ich war soeben beim ersten Möbelladen um das Sofa zu stornieren.

Fazit:

  1. Die Stornierungen muss schriftlich meinerseits erfolgen. - werde ich machen, man hätte mich vorher auch aufklären können.
  2. Der Mitarbeiter könne mir nicht garantieren, ob die Stornierung erfolgen kann. - was wollen die dann machen?!
  3. Der Service am Telefon sagte mir heute, dass es sein kann, dass ich 20% des Kaufpreises zahlen muss. Steht auch in den AGB hinten auf dem Kaufvertrag, wir wurden vorher aber nicht aufgeklärt. - sprich 279,80€ … noch zusätzlich oder zählen die 100€ Anzahlung dazu?

Hierzu hätte ich gerne mal die Rechtslage erörtert.
Ich danke jedem, dass die Geduld hatte bis zum Ende zu lesen und mir hilft.

Liebe Grüße und bleibt gesund!

Recht, Kaufvertrag, Sofa, Anzahlung
Hilfe eBay-Kleinanzeigen | Privatverkauf von Fahrrad anfechtbar?

Hallo liebe Community,

ich habe vor zwei Monaten ein altes Rennrad von Albuch & Kotter aus 1984 verkauft. Das Rennrad hat sich in einem guten Zustand befunden, da der Rahmen keinerlei Rost aufgewiesen hat und die Laufräder, Reifen und Mäntel letztes Jahr ausgetauscht wurden. In meine Beschreibung habe ich dazu geschrieben, dass man Lenkerbänder und Sattel austauschen müsste. Bremsen funktionieren ebenfalls noch gut dem Alter entsprechend.

Nun hat mir ein junger Kerl das Fahrrad für 100€ abgekauft. Jetzt kommt er zwei Monate später zurück und möchte mir das Fahrrad zurückgeben und das Geld zurückerhalten. Grund: Sein Reperaturdienstleister war im Urlaub und konnte das Fahrrad erst jetzt begutachten. Angeblich ist das Fahrrad sicherheitstechnisch ein Totalschaden. Kette durch, Reifen kaputt, Gangschaltung zu schwerfällig und Reifen würden eiern. Aber bei Übergabe des Fahrrads war aber alles prima. Da hat er das Fahrrad ausgiebig Probe gefahren und mir mündlich bestätigt, dass das Fahrrad sich wirklich gut fährt und er gerne das Fahrrad kaufen würde. Gesagt, getan. Handschlag drauf, Geldübergabe und das Fahrrad war seins.

Nun zwei Monate später möchte er den Kaufvertrag anfechten. Als Grundlage hierfür nennt § 119 BGB Abs(1) Fall 2. Er möchte sozusagen seine Willenserklärung zum Kaufvertrag für nichtig erklären bzw. anfechten.

Wichtig: Er hat am Fahrrad bereits technische Änderungen vorgenommen. Den Sattel hat er ausgetauscht und den alten Sattel mittlerweile entsorgt. Bremsschläuche hat er ebenfalls bereits ausgetauscht.

Muss ich das Fahrrad wirklich unter Beachtung der selbst vorgenommenen Änderungen zurücknehmen und ihm das Geld zurückgeben?

Viele Grüße
Tron

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