Ich habe 5 Jahre Bewährung bekommen, war 3 Jahre lang in Haft, nun bin ich wieder auf freiem Fuss und habe vor in die Schweiz zu ziehen. Können mir die deutschen Behörden vorschreiben das ich meine Bewährungsauflagen nachzukommen habe, ich muss regelmässig zu einer Suchtberatung (wurde wegen einem Drogendelikt verurteilt) , soll regelmässig Urinkontrollen machen, soll meinen Wohnsitz melden wenn ich umziehe usw. lauter Auflagen... d.h. meine Frage wenn ich in die Schweiz umziehe, können die deutschen Behörden mir noch vorschreiben das ich meine Bewährungsauflagen zu erfüllen habe ?