Was kann ich tun, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann (Internetabzocke)?

Hi, ich hatte bis vor kurzem einen Internetvertrag bei damals noch Telecolumbus. Diesen habe ich im Mai fristgerecht 3 Monate im Voraus zum 1. September gekündigt mit Sonderkündigungsrecht, da ich ins Ausland umgezogen bin. Es gab damals keine Bestätigung postalisch oder per mail, ich bekam nur die Bestätigung, dass meine Dokumente eingegangen seien. Am Telefon sagte man mir, dass sie keine Bestätigungen versenden würden, dass aber alles in Ordnung sei und meine Kündigung rückwirkend in Kraft treten würde, sobald ich meine Ummeldebescheinigung zusende. Dies habe ich , wie bei Telecolumbus üblich per E-mail getan. Als nach einiger Zeit (1 oder 2 Wochen) nicht mal der Hauch einer Rückmeldung kam rief ich dort an. Es stellte sich heraus, dass Telecolumbus von Pyur übernommen wurde. Man sagte mir, aufgrund der Übernahme, sei alles noch etwas chaotisch und die Bearbeitung solcher Anfragen im Rückstand. Man sagte mir allerdings auch, dass meine E-mail mit den Dokumenten eingegangen sei und nur noch fertig bearbeitet werden müsse. Ich war also geduldig, doch erhielt auch 2 Wochen später immer noch keine Rückmeldung. Währenddessen wurde natürlich der Beitrag weiter abgebucht. Nach unzähligen Versuchen an der Hotline wurde ich nach Stunden in der Warteschleife endlich weiter geleitet. Man sagte mir, meine E-mail würde gar keine Anhänge enthalten oder die Anhänge könnten nicht geöffnet werden. Dies machte mich schon stutzig, da der erste Hotline Mitarbeiter mir ja sagte, es wäre alles in Ordnung. Aber ich sendete die Email ein weiteres mal. Beim nächsten Telefonat sagte man mir, das senden von Ummeldedokumenten etc. sei bei Pyur nun gar nicht mehr möglich und müsse per post oder fax stattfinden. Nun war ich doch sehr verwirrt, in 3 Telefonaten 3 widersprüchliche Antworten zu erhalten doch ich sendete sofort alle geforderten Dokumente per Post ein. Nun hält man mich in der Hotline hin, erzählt mir immer mein Brief sei noch nicht eingegangen (nach 3 Wochen aus den Niederlanden, nach meinen bisherigen Erfahrungen dauert es 2-4 Tage). In der Zwischenzeit wurde schon 3 mal der Monatsbeitrag abgebucht, was für mich nicht wenig Geld ist, ich muss hier ja schließlich auch einen Internetvertrag bezahlen. Ich habe nun ein paar fragen: 1 Ist das überhaupt rechtens? Ich meine, ich habe ja nie einen Vertrag bei Pyur abgeschlossen sondern bei Telecolumbus und diesen schon vor der Übernahme gekündigt. Müsste man mich nicht Fragen, ob ich bei der Übernahme den Vertrag auch bei Pyur behalten will mit ihren anderen Nutzungsbedingungen? 2 Was kann ich nun tun? Da ich Studentin bin, habe ich nicht genug Geld mir einen Anwalt leisten zu können, doch ich kriege das Gefühl (und die im Internet auffindbaren Kundenrezensionen über Pyur bestärken das), dass ich das Geld der letzten 3 Monate nicht zurück kriegen werde.... 3 Ist es rechtens unter solchen Umständen das Geld von der eigenen Bank einfach zurück buchen zu lassen?

Internet, Recht, juristisch
Ist es eine Kollektivstrafe, wenn...?

im Sportunterricht zwei Wähler der Jungs-Teams nicht fähig sind, zwei gleichstarke Teams zu bilden und der Sportlehrer alle Jungs zum abschreiben verdonnert, obwohl nur die wählenden Schüler schuld daran sind?

Wenn ja, ich las mir mal das Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. August 2017 (Nds. GVBl. S. 260)

durch.

Warum steht bei §47 dass dieser aufgehoben wurde?

Eigentlich müsste dort doch folgendes Stehen:

Mitwirkung der Schule an der Erziehung § 47.

(1) Im Rahmen der Mitwirkung der Schule an der Erziehung der Schüler (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) hat der Lehrer in seiner Unterrichts- und Erziehungsarbeit die der Erziehungssituation angemessenen persönlichkeits- und gemeinschaftsbildenden Erziehungsmittel anzuwenden, die insbesondere Anerkennung, Aufforderung oder Zurechtweisung sein können. Diese Maßnahmen können auch vom Klassenvorstand und vom Schulleiter (Abteilungsvorstand), in besonderen Fällen auch von der Schulbehörde erster Instanz ausgesprochen werden. Der erste Satz gilt auch für Erzieher im Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen.

(2) Wenn es aus erzieherischen Gründen oder zur Aufrechterhaltung der Ordnung notwendig erscheint, kann der Schulleiter einen Schüler in eine Parallelklasse, bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen auch in einen anderen Lehrgang versetzen. Wenn mit einer solchen Maßnahme nicht das Auslangen gefunden werden kann, kann die Schulkonferenz (bei Schulen, die in Fachabteilungen gegliedert sind, die Abteilungskonferenz) die Stellung eines Antrages auf Ausschluß des Schülers (§ 49 Abs. 2) androhen.

(3) Körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen sind verboten.

(4) Im Rahmen der Mitwirkung an der Erziehung kann das Verhalten des Schülers außerhalb der Schule berücksichtigt werden; hiebei dürfen nur Maßnahmen gemäß Abs. 1 und § 48 gesetzt werden. Eine Bestrafung für ein Verhalten, das Anlaß zu Maßnahmen der Erziehungsberechtigten, der Jugendwohlfahrtsbehörden, sonstiger Verwaltungsbehörden oder der Gerichte ist, ist unzulässig.

Seit wann ist dies so, und ist es noch eine Straftat Kollektivstrafen zu verhängen?

Mit freundlichen Grüßen, D1sc0rd

Sport, Schule, Unterricht, Rechte, Gesetz, Jura, juristisch, Lehrer, Kollektivstrafe
Lizenzrecht - Faktastisch, Mademyday und co?

Mir ist bewusst, dass Bilder, Videos und Ton immer einen Urheber haben und man für die Weiterbenutzung immer eine Bestätigung des Urhebers braucht oder eben dieses Medium komplett lizenzfrei sein muss. Da ich nicht davon ausgehe, dass Faktastisch/MadeMyDay und co. dauerhaft Bilder/Videos kaufen, müssen sie irgendwie einen anderen Weg gefunden haben - besonders als sie mit ihren Social Media Seiten noch kein Geld verdient haben.

Bei ihren Quellenangaben lese ich stets das heraus:

Quellenangaben: -iStock -Folgende Bilder und Videos unterliegen der Creative Commons Attribution 3.0: ,der Creative Commons Attribution 2.0 oder der Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.5: (Links von mir herauskopiert, wegen Spambenachrichtigung von Gutefrage.net)

Da frage ich mich, ob jeder diese Creative Commons bekommen kann bzw. wie es sein kann, dass sie Videoausschnitte von Seiten, wie Focus Online, Galileo etc. verwenden? Oder kann es sein, dass Videos, die z.B auf YouTube hochgeladen werden, dort sowieso das Recht besteht, diese weiter zu verwenden, weil sie eben "frei" hochgeladen worden sind von dem Ersteller des Videos? - Wenn ihr versteht, was ich meine?

Wie läuft das Ganze nun ab mit den Creative Commons? Könnte ich theoretisch auch die Erlaubnis bekommen, unter den Creative Commons, Bild- und Videomaterial herauszusuchen und diese dann öffentlich zu uploaden?

Danke für die Antworten! :)

Achja, bevor jetzt jemand schreibt: "Google doch mal!" - Das habe ich getan und wurde nicht komplett fündig bzw. es ist immer noch unschlüssig, deswegen freue ich mich über eine kurze Stellungsnahme eines Wissenden! :)

Recht, Anwalt, Urheberrecht, Jura, juristisch, Lizenz, Lizenzrecht, Urheber, Creative Commons
Citroen C3 zu hoch für Duplex Garage - was tun?

Hallo zusammen.

Ich habe kürzlich eine Wohnung gemietet. Im Mietvertrag wird auch der Stellplatz in einer Duplexgarage aufgeführt, der für monatlich 70 Euro dazu gemietet wird. Die Maße des Parkplatzes sind nicht angegeben. Der Parkplatz wurde uns zwar gezeigt, allerdings konnten wir natürlich nur die untere Ebene ansehen. Über die Maße oder eventuelle Höhenbegrenzung wurde kein Wort verloren. Da ich auch meiner Meinung nach kein überdurchschnittlich großes Auto fahre, habe ich nicht daran gedacht, dass es da Probleme geben könnte. Jetzt haben wir durch Zufall beim ersten Benutzen der Garage mit einer Mitmieterin gesprochen und festgestellt, dass die oberen Decks nur 1,50m hoch sind. Mein Citroen ist aber 1,53m hoch. Was kann man da tuen? Ich möchte ungern 70 Euro jeden Monat zahlen für etwas das ich nicht nutzen kann. Die Wohnung möchte ich aber natürlich behalten (abgesehen davon hat diese einen Kündigungsausschluss von 2 Jahren).

Ich weiß dass man die Garage nicht separat kündigen kann, wenn sie im Mietvertrag der Wohnung mit drin ist.

Auch weiß ich, dass man sich da als Fahrer "überdurchschnittlich großer Autos" vorher informieren soll siehe verschiedene Gerichtsurteile von SUV oder Porsche Cayenne -Fahrern. Aber ich fahre einen Kleinwagen... ?!?!?! Das kann doch nicht sein oder?

Hat vielleicht jemand genauere Infos zur Rechtslage? Vielen Dank im Voraus.

Mietrecht, Rechte, Garage, Mietvertrag, juristisch, parken
Tierschutzvertrag geltend machen - dringend!?

Ich habe kurz vor Ostern meinen Hund für 250€ mit Tierschutzvertrag abgegeben, da meine Lebensumstände einfach nicht zugelassen haben dass er bei mir bleibt. Meine Familie hat ihn vor 6 Jahren in Bosnien von der Strasse geholt und jahrelange Geduld und Liebe in ihn gesteckt, bis er ein toller Familienhund wurde. Was er erlebt hat, mag ich mir nicht ausmalen

Laut Vertrag, den beide unterzeichnet haben, habe ich das Recht auf einen "unangekündigten" Besuch, um zu überprüfen ob es dem Hund gut geht, ob seine Haltung okay ist. Ich have sogar den Teil mit "zwingerhaltung" komplett aus dem Vertrag streichen lassen und wenn sie ihn abgeben will, bin ICH Entscheidungsträger was mit dem Hund passiert, nicht sie. Sie darf ihn auch nicht ins tierheim geben, laut Vertrag muss sie ihn mir in so einem Fall wieder geben. Sie unangekündigt besuchen wollte ich allerdings nicht, ich glaube sie muss mir dann auch gar nicht auf machen. Habe ihr also schon anfang Juli Bescheid gesagt, das ich in einigen Wochen den Hund sehen möchte. Immer wieder weicht sie aus, bis heute habe ich ihn nicht gesehen und als ich ihr geschildern habe, dass ich NATÜRLICH immernoch Verantwortung für sein Leben trage und mir wegen ihrem Verhalten Sorgen mache - antwortet sie nicht mehr.

Ich habe Angst und mache mir Sorgen. Ich würde mein Recht, den Hund zu sehen gerne geltend machen, wenn es sein muss auch mit Anwalt. Natürlich nicht unangekündigt, sondern durch einen 2 Wochen vorher, vom Juristen schriftlich angemeldeten Besuch.

Geht das?

Hund, Haustiere, Anwalt, Tierschutz, Hundehaltung, juristisch
Wer kann als ist der Täter bei Erregung von öffentlichem Ärgernis angeklagt werden?

Hallo zusammen. Ich hätte eine juristische Frage. Bei den aktuell sehr angenehmen Temperaturen vergnügen ich mich gerne mal mit meiner Freundin im Freien. Wir sind bislang nicht erwischt worden, versuchen auch niemanden dabei zu verärgern. Natürlich habe ich mich auch über die rechtliche Grundlage bei Erregung von öffentlichen Ärgernis informiert. Ich bin mir darüber bewusst, dass ich die Erregung vorsätzlich und absichtlich begangen haben muss. Sprich, am Brandenburger Tor wäre es eine Straftat. Im Auto im Wald wird es da schon schwieriger mir Vorsatz zu unterstellen, da man sich ja einigermaßen zurück gezogen hat. Jetzt habe ich einige Beispiele gelesen die strafbar wären. Und eine Frage lässt mich nicht los. Angenommen ein Paar hat Sex auf dem Balkon oder am Fenster, meinetwegen im 2ten Stock und ein Fussgänger fühlt sich angestoßen. Oder aber jemand beobachtet aus der Ferne ein Paar beim Sex auf der Motorhaube. Wer bekommt die Klage zugestellt? Der Bewohner der Wohnung? Der Halter des Wagens? Dabei muss es sich doch nicht de facto um den Täter handeln? Oder ist der Tatbestand tatsächlich nur gültig, wenn man auf frischer Tat ertappt und gestellt wird? Wenn Personalien aufgenommen wurden? Darüber hinaus ergibt sich für mich die Frage der Beweislast? Was ist den hierfür notwendig? Die bloße Aussage einer Person? Kläger: “ ich hab das Paar beim Sex gesehen “ Er: “wir hatten keinen Sex“. Sie:“Wir hatten keinen Sex“ . Laut Aussagen steht es da doch schon 2:1. Also im Vergleich zur Beweispflicht bei anderen Straftaten fehlt mir da irgendwo die Relation. Nur weil jemand behauptet ich hätte im Supermarkt geklaut, reicht das doch auch nicht aus, sofern es davon keine Aufnahmen oder andere Beweise gibt. Würde mich freuen, wenn da jemand mal etwas Licht ins Dunkel bringen kann. Besten Dank

Sex, Recht, juristisch, Strafe, Ärgernis

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