Hallo, seit eingier Zeit gibt es neben der klassischen Juristenausbildung (Staatxexam/prüfung) auch Studiengänge wie Wirtschaftsrecht, welche mit einem Bachelor of Laws abgeschlossen werden. Diese nennen sich danach weitgehendest Wirtschaftsjuristen. Soweit so gut. Sie haben wenn ich das richtig verstehe ein rechtswissenschaftliches Studium ("of Laws") und dürfen sich laut Wikipedia-Definition Jurist nennen. Dabei ist mir ein Gedankenspiel aufgekommen:
Da es aber auch mittlerweile neben Wirtschaftsrecht auch andere Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Laws gibt, würde es mich einfach mal interessieren, wie es dort geregelt ist. Darf jemand mit Bachelor of Laws von der Finanzverwaltung sich "Steuerjurist" nennen? Oder im Falle Bachelor of Laws Rentenversicherung "Rentenversicherungsjurist"? Und wenn ja, wie dürfte sich ein Gerichtsvollzieher mit Bachelor of Laws in der freien Wirtscvhaft nennen?
Mir ist bewusst, dass Jurist ansich keine geschütze Bezeichnung ist, dürften sich aber Absolventen in den oben genannten Beispielen auch wirklich z.B auf ihrerer Visitenkarte so nennen, ohne rechtliche Probleme zu bekommen?
Danke für alle hilfreichen Antworten im Voraus.