Hallo

Ich habe ein Erbbaurecht auf einem Grundstück in Brandenburg das ich prüfen lassen möchte. Ist es mir damit möglich einen Grundbuchauszug zu bestellen (ich nehme an Ja)?

Da ich jetzt noch keine Fragen von den Verwanden möchte, stellt sich mir die Frage folgende Frage: Wenn ich einen Grundbuchauszug bestellte, erfährt der Eigentümer, dass ich diesen bestellt habe oder ist dies ersichtlich?

Vielen Dank und schöne Grüsse Max