Ich wurde in Frankreich mit 75 km/h geblitzt, bei erlaubten 50 km/h. Die erhaltene Zahlungsaufforderung besagt: Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorgesehen durch Art. r. 413-14 §1 al. 1 französische Strassenverkehrsordnung, Geahndet durch Art. r. 413-14 §1 al. 1 französische Strassenverkehrsordnung. 90,00 € sind innerh. v. 46 Tagen zu zahlen, Widerspruch ist möglich. Es heißt dann: Die Zahlung des Bußgeldes impliziert die Anerkennung der Ordnungswidrigkeit und beendet die Strafverfolgung (Art. 529 des frz. Strafgesetzbuches). Mit meiner Internetüberweisung auf www.amendes.gouv.fr , habe ich also den Verstoß anerkannt. Gleichzeitig erhalte ich auf dieser Seite eine Quittung über die Bezahlung, in der steht konkret, dass ich den Betrag von 90,00 € gem. der Straftat vom 08.02.2017 bezahlt habe. Kann es sein, dass ich mit der Bezahlung unbewußt eine Straftat anerkannt habe und jetzt als Vorbestraft gelte? Anderenfalls dürfte aber nicht von einer Straftat die Rede sein, zumindest nach deutschem Recht nicht.