Nachträgliche Kindergartenbeiträge zahlen trotz Insolvenz

Hi, hoffe, dass mir hier jemand bei diesem Themal helfen kann.

Meine Lebensgefährtin und Ich haben im März diesen Jahres eine Nachzahlung erhalten für die Kindergartenbeiträge aus dem Jahr 2011. Die Forderung beläuft sich auf knapp 800,-. Vereinbart wurde eine Ratenzahlung, aufgrund der antretenden Arbeitslosigkeit. Im Jahre 2010/2011 war ich der Hauptverdiener (selbständig). Meine Lebensgefährtin hatte nur ein geringfügiges Einkommen bzw. zwischendurch Krankengeld erhalten knapp 800,- €. Schließlich musste ich aufgrund der Insolvenz meines Unternehmens auch selber in die Insolvenz gehen. Der Antrag wurde im April diesen Jahres gestellt.
Die Forderung hatte ich beim Insolvenzverwalter angegeben und Seitens der Stadt wurde sie ebenfalls angemeldet. Vor kurzem habe ich bei der Stadt vorgesprochen den Sachverhalt erklärt und um Neuberechnung der Kindergartenbeiträge gebeten, nach Grundlage des Einkommens meiner Lebensgefährtin. Zum einen sagte mir der Sachbearbeiter, dass meine Schulden auch gleichzeitig Ihre Schulden sind und zum anderen, dass sich bei der Neuberechnung sich auch nichts an die Beitragshöhe ändern wird. Wie gesagt Sie hatte in dem Jahr nicht mehr als 8000,- verdient.

Meinem Erachten nach müssten doch die Kindergartengebühren neu berechnet werden, oder?

War schon mal jemand mit so einer Situation konfrontiert gewesen? Mein Insolvenzverwalter hält sich daraus.

Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar.

Insolvenz
Bin in nach Freistellung "arbeitslos" obwohl ich noch unter Vertrag bin? Insolvenz

Hallo,

mein Arbeitgeber ist insolvent und ich wurde schon gekündigt (fristgerecht laut Vertrag) zum 30.09.2014. Also bin ich offiziell ab 01.10. arbeitslos. Arbeitssuchend bin ich schon gemeldet.

Nun möchte er mich ab 01.09. freistellen, da er keine Arbeit mehr für mich hat.

Mein GEhlat habe ich für Juli noch ganz normal bekommen, dann wurde die Insolvenz beantragt.

Ich habe Anspruch auf Insolvenzgeld (3 Monarte rückwirkend ab Insolvenz-Feststellung - das wird der 01.10.2014 sein). Also bekomme ich für August und September.) Das Insolvenzgeld zahlt der Staat/ bzw. das Arbeitsam und es ist in der selben Höhe wie mein volles letztes Netto-Gehalt.

Was bin ich dann ab 01.09.? Und wie muss ich mioch verhalten? Der Insolvenz-Verwalter (mein jetziger Arbeitgeber sozusagen) muss mich ja bis 30.09.2014 anstellen laut Vertrag und Kündigung. Wenn er mich nun ab 01.09. für den letzten Monat freistellt, muss er mich bezahlt freistellen. d.h. ich habe auch Anapsruch auf dieses volle Insolvenzgeld und bin angestekkt bei ihm un d erst ab 01.10. arbeitslos oder????

Er sagt nun folgendes: wir bekommen dann für September 70 % vom Amt und 30 % Differenz von ihm aus der Insolvenzmasse. So dass wir unterm Strich auf das volle Gehalt kommen.

Ich verstehe das alles nicht. Bin ich dann doch schon ab 01.09. arbeitslos und muss mich melden??? Was bin ich dann und von wem bekomme ich welches Geld???

Ich will, wie vertraglich vereinabart, bis 30.09. angestlellt bleiben, das werde ich auch vor dem Arbeitsgericht so einklagen zu versuchen, wenn es nicht anders geht.

Vielen Dank für ein paar kompetente Antworten, von Menschen, die schon in der selben Lage waren oder vielleicht beim Amt arbeiten.

Viele Grüße

Insolvenz, Kündigung, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, freistellung, Kündigungsfrist
Nachzahlung Einkommenssteuer wegen Insolvenzgeld?

Hallo,

ich stehe schon seit längerem in "Verhandlung" mit dem Finanzamt wegen meines Einkommenssteuerbescheids für das Jahr 2012. Das Finanzamt hat eine Nachzahlung in Höhe von ca. 780€ erhoben, begründet wurde dies mit dem Progressionsvorbehalt. Ich habe dazu auch ehemalige Kollegen befragt. Diese hatten keine derartigen Nachzahlungen.

Bevor ich jetzt meinen Einspruch zurückziehe, wollte ich mir noch eine dritte (und vierte, fünfte..?) Meinung dazu einholen.

Im Jahr 2012 habe ich monatlich 1800€ brutto verdient. Mein damaliger AG hat dann Insolvenz angemeldet. Für September und Oktober habe ich Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit erhalten (jeweils knapp 1200€). Zum 1.11.2012 habe ich dann direkt einen neuen AG gefunden.

Im Antwortschreiben des Finanzamts heißt es wörtlich:

"Der Steuersatz in Höhe von 16.1171% [...] ergibt sich aus den an Sie gezahlten Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 01.09.2012 bis 31.10.2012)."

Ich habe das Finanzamt bereits dazu befragt, allerdings keine verständliche Antwort bekommen. Als Werbungskosten wurden lediglich die 1000€ Werbungskostenpauschale berücksichtigt.

Bei einem Steuersatz von 16,1171% und einem zu versteuernden Betrag von ca. 2400€ komme ich auf ca. 386€ und nicht auf 780€. Wie kommt diese Differenz zu Stande? Oder anders gefragt: Wie kann aus zwei Monaten Insolvenzgeldbezug eine Einkommenssteuerlast von 780€ entstehen?

Liegt dort irgendwie ein Fehler vor? Lohnt es sich weiter dagegen anzugehen und ggf. einen Steuerberater / Anwalt einzuschalten?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Wenn noch Informationen fehlen, liefere ich diese gern nach.

MfG Marco

Insolvenz, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Finanzamt, insolvenzgeld, Widerspruch
Chef zahlt nicht, verschweigt er uns Insolvenz?

Hallo, ich bin Azubi im 1. Lehrjahr, bekomme 600€ netto und mein Chef schafft es nicht mehr mein Gehalt pünktlich zu überweisen ... die ersten paar Monate hat alles super geklappt, hatte mein Geld immer am 30. oder 31. drauf, aber seit Januar gibt es Schwierigkeiten. Wir sind ein sehr kleiner Betrieb mit nur 8 Angestellten, meine 4 Kollegen haben seit Februar kein Gehalt mehr bekommen, müssen also nun schon 4 Monate überbrücken.. Ich habe mein Geld immer bekommen, wenn auch verspätet aber ich hab's bekommen. Aber mein Gehalt für Mai ist nun schon 16 tage im Verzug, ich habe meinen Chef schon mehrmals drauf angesprochen, er meinte jedes mal er habe es schon lang überwiesen, das hatte er allerdings auch schon zu meinen Kollegen gesagt die erst letzte Woche einen Teil ihres Gehalts bekommen haben... deshalb glaube ich ihm das jetzt nicht.. Ich weiß dass man Insolvenz melden muss wenn man 3 Monatslöhne ausstehen hat, und auch, dass der Auszubildende sein Gehalt spätestens am 10. drauf haben sollte. Jetzt weiß ich nicht ob ich bei der IHK anrufen soll damit er mal ein bisschen Druck bekommt, der andere Auszubildende hat sein Geld auch noch nicht bekommen.. Wir haben alle ein gutes Verhältnis zueinander im Betrieb, aber seit den Geldproblemen ist alles ein wenig angespannt. Ich weiß nicht ob ich jetzt zu voreilig handle weil ich mein Geld eigentlich immer bekommen habe, aber ich hab Angst dass mein Chef jetzt nicht mal mehr die Azubis bezahlen kann und er uns vielleicht Insolvenz verschweigt??? Ich bin Auszubildende Bürokauffrau, meine Ausbilderin wurde Anfang April gekündigt (die hatte einen an der Waffel), ich schmeiß so ziemlich das ganze Büro alleine, heißt ich schreibe alle Rechnungen und sehe auch was an Rechnungen reinkommt .. Eine Zeit lang hatten wir ewig viele Rechnungen zu bezahlen und Mahnungen, sogar Mahnbescheide und Vollstreckungen. Mein Chef nahm alles sehr locker und meint es wäre alles in Ordnung? Entschuldigt mich für den langen Text aber ich hoffe so bleiben euch eventuelle Fragen erspart :-)

Insolvenz, Gehalt, Ausbildung, Azubi
KFZ-Versicherung Ablehnung Bonität?

Ein Client hat ein Insolvenzverfahren durchlaufen und mit RSB Mitte 2012 abgeschlossen. Klar ist, dass die RSB bis 31.12.2015 in Schufa und anderen Auskunfteien stehen bleiben wird. Nun hat der Gute sich aber insgesamt überdurchschnittlich gut und schnell finanziell erholt und ist problemlos in der Lage, sich ein sehr gut erhaltenes Auto zu kaufen und dieses bar zu bezahlen. Darüber hinaus existieren weitere Ersparnisse und ein gutes, sicheres und regelmäßiges Einkommen.

Der Client taucht nur deshalb jetzt wieder auf, weil er sein Auto nicht zu versichern weiß. Logischerweise wird jeder angefragten Versicherung aufgrund der noch vorhandenen Eintragungen eine negative Bonität mitgeteilt. Daraufhin erfolgt grds. die Ablehnung des Versicherungswunsches des Clienten. Er bekommt das gesetzlich vorgeschriebene Angebot einer Haftpflicht gegen Jahresbeitrag auf Vorkasse. Obwohl der Client nicht nur Vorkasse für die gewünschte Kasko, sondern sogar Kaution angeboten hat, geht kein Weg rein. Meine Verhandlungsversuche in seinem Auftrag mit div. Versicherungen sind heute ebenfalls gescheitert.

Gibt es denn keine Versicherung, die gegen entsprechende Sicherheitsleistungen das versichert, was der Kunde versichern möchte? Ich meine, ich kann doch nicht (ehemals) verschuldeten Menschen erzählen, sie könnten nach ein paar Jahren wieder von vorne anfangen, wenn sie sich nicht einmal gegen Vorleistungen gegen weitere oder erneute finanzielle Schwierigkeiten schützen dürfen!? Kein Mensch würde einen Jahreswagen einfach nur Haftpflicht versichern. Warum wird das von einem -angeblich- sowieso schon nicht solventen Menschen verlangt oder unterstellt man hier einfach, dass er sich sowas eigentlich gar nicht leisten können dürfte?

Kennt jemand eine rechtliche Lücke, die zur gewünschten Versicherungsleistung führt oder eine Versicherungsgesellschaft, die in solchen Fällen empfohlen werden könnte?

Danke für Eure Ratschläge.

Insolvenz, Versicherung, Recht, Bonität, Schufa
Negtaive Beträge in der Bilanz / Negtives Eigenkapital

Hallo zusammen,

bislang bin ich immer davon ausgegangen, dass in der Bilanz ausschließlich positive Beträge stehen, Aktivseite (Mittelverwendung) und Passivseite (Mittelherkunft) sich ausgleichen müssen und der Differenzbetrag, der auf der Passivseite notwendig ist damit diese der Aktivseite entspricht, gerade das Eigenkapital ist.

Ich bekomme aber jedes Jahr wieder eine Bilanz vorgelegt, in der auch negative Zahlen auftauchen. Das einfachste Beispiel: Ein Kredit wird nicht als positiver Betrag auf die Passivseite geschrieben (als Verbindlichkeit) sondern als negativer Betrag auf die Aktivseite im Abschnitt Umlaufvermögen/Kassenbestand/Guthaben. Darf man das so machen?

An sich ändert sich dadurch die Höhe des Eigenkapitals nicht. Wenn ich den positiven Betrag auf der Passivseite als Verbindlichkeit wegnehme, würde sich das EK natürlich erhöhen, weil es aber als negativer Betrag auf der Aktivseite landet, schrumpft diese natürlich und das EK bleibt das gleiche. Trotzdem bin ich verwirrt, ob das so in Ordnung ist.

Umgekehrtes Bespiel: Anstatt den Fuhrpark als positiven Betrag auf der Aktivseite unter Sachanlagen zu buchen, landet dieser als negativer Betrag auf der Passivseite.

Ich bin verwirrt!?

Zweite Frage: Ich habe auch mal gelernt, dass die Veränderung des EK zwischen zwei Bilanzen der Periodenerfolg des Geschäftsjahr ist und dem Ergebnis aus der GuV ensprechen muss. Also Erträge übersteiegn Aufwendungen -> positive GuV -> EK zwischen Bilanz Vorjahr und aktueller Bilanz ist um entsprechenden Betrag gewachsen. Bei den mir vorliegenden GuVs sowie den zugehörigen Bilanzen kommt das aber kein einziges Mal auch nur annähernd hin. Ich habe auch sämtliche Vorzeichenkombinationen. Also: GuV positiv, EK gewachsen. GuV positiv, EK geschrumpft. GuV negativ, EK trotzdem gewachsen. GuV negative, EK geschrumpft.

Habe ich so schlecht in meiner Rechnungswesen-Vorlesung aufgepasst?

Letzte Frage: Wenn die Passivseite (ohne EK) bereits größer ist als die Aktivseite, man also quasi ein negative EK bräuchte, dann besteht doch Überschuldung, also Insolvenz oder nicht? Konkret ist folgendes passiert: Kreditaufnahme, d.h. Passivseite weist eine Verbindlichkeit auf. Der Kredit wurde in eine technische Anlage investiert. Deren Buchwert auf der Aktivseite ist aber nur die Hälfte des Kredits. Die andere Hälfte ist quasi "verpufft" bzw. sofort als Aufwendung in der GuV ausgewiesen. Das Ergebis: Das EK hätte um die Hälfte des Kredits sinken müssen, weil ja nur die eine Hälfte als Buchwert auf der Aktivseite auftaucht, die andere Hälfte wurde quasi "verbrannt". Man könnte auch einfach sagen: Es war ein schlechter Kauf, weil man viel zu viel bezahlt hat.

Ist das nicht genau der Insolvenzfall?

Insolvenz, Bilanz, Eigenkapital, GuV
Insolvenzverfahren / Betrug anzeigen?

Hallo! Ein Einzelunternehmer schuldet mir (ebenfalls Einzelunternehmer) einen nicht unerheblichen Betrag. Der Mahnbescheid usw. wurde schon gestellt, jedoch wurde vom Schuldner erst mal Einspruch erhoben - ich müsste nun als nächstes ein Gerichtsverfahren beantragen. Dieses habe ich noch nicht gemacht. Soweit der zivilrechtliche Bereich.

Inzwischen hat sich der Unternehmer nach England niedergelassen und dort einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt. Das Gericht hat den kompletten Insolvenzantrag an alle Gläubiger geschickt. Hier wurde dann auch das ganze Ausmaß seiner Schulden bekannt; es geht um einen hohen sechsstelligen Betrag. Dagegen sind meine Forderungen "Peanuts". Dass ich mein Geld je sehen werde, habe ich daher fürs erste abgehakt.

Ich habe jedoch starken Verdacht, dass der Schuldner bereits bei Beauftragung wusste, dass er meine Rechnungen nur schwer oder gar nicht zahlen kann.

Soweit ich verstanden habe, gibt es den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung bei natürlichen Person nicht, jedoch könnte ich ihn ja wegen Betrugs anzeigen (?) Ich möchte nun für mich abwägen, was mir eine strafrechtliche Verfolgung des Schuldners "bringt":

  • Sollte ich eine Anzeige wegen Betruges erstatten? Falls ja, müsste ich für eventuelle Zeugenaussagen in Deutschland oder in England vor Gericht erscheinen? Der Gerichtsstand meiner Forderungen ist Deutschland.
  • Gäbe es dann Chancen, dass ich mein Geld vielleicht doch wieder sehe?
  • Mal abgesehen von den Reisekosten: Kann man sagen, wie aufwändig so eine Zeugenvernehmung ist?

Danke schon mal im Voraus!

Insolvenz, Betrug, Schulden, Recht, Unternehmen
Letzter Monat Wohlverhaltensphase Pfändung Insolvenz Privatinsolvenz Schlussrechnung Provisionen

Guten Tag,

mein Mann arbeitet im Außendienst und bekommt monatlich ein Fixum, einen geldwerten Vorteil in Form eines Firmenwagens und eine Provisionsvorauszahlung. Auf alles wurde während der Inso zugegriffen, so dass sich ein monatlicher Pfändungsbetrag in Höhe von 97,03 € ergab. Am 19.11.2013 endete die Wohlverhaltensphase und damit auch die Gültigkeit der Abtretungserklärung. Leider fällt ausgerechnet in diesen Monat die Jahresendabrechnung für die Provisionen in Höhe von ca. 8.500 €. Der AG meines Mannes hat dieses Gehalt, welches zum 30.11.2013 ausgezahlt wurde, jetzt inkl. der Jahresendabrechnung in Höhe von ca. 12.200 €, komplett einer Pfändung unterzogen Der Pfändungsbetrag beläuft sich auf ca. 3.300 €. Der AG begründete dies damit, dass ihm buchhalterisch keine anteilige Berechnung möglich sei. Nun hat der Treuhänder diesen Pfändungsbetrag in Höhe von ca. 3.300 € einfach in 2/3 für 20 Tage und 1/3 für 10 Tage aufgeteilt und möchte den größeren Teil gerne behalten. Unseres Erachten ist diese Vorgehensweise falsch, da die Pfändung ja eigentlich aus 2/3 des pfändbaren Nettoeinkommens berechnet werden müsste und 1/3 des Nettoeinkommens unpfändbar wären, oder? Mit diesem Einwand konfrontiert, schrieb uns der Treuhänder nun, dass er wissen möchte, für welchen Zeitraum die Provisionsabrechnung gezahlt worden wäre. Das wäre vom 01.07.2012 bis 30.06.2013 und fiele somit wieder komplett in den Abtretungszeitraum. Was hat der Treuhänder jetzt bloß vor? Wie ist die korrekte Abrechnung dieses besonderen Falles? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Insolvenz, Pfändung, Privatinsolvenz, Wohlverhaltensphase, Schlußrechnung
Welche Rechte hat der Treuhänder bzgl. meines P-Kontos?

Hallo!

Wir sind eine kleine Gruppe von Leuten in der Verbraucherinsolvenz, die sich regelmäßig treffen und Erfahrungen austauschen. Jetzt kam bei uns ein etwas "zwielichtiges" Thema auf den Tisch, zu dem wir auch bei Google keine eindeutige Antwort fanden. Deshalb aus Interesse und weil wir merken, dass der Treuhänder alle unsere Pflichten kennt, wir aber seine Rechte kaum, unsere Frage:

Wenn ein V-Insolventer während seiner 6 Jahre in der Inso einmalig einen hohen Geldbetrag (so 3.000 Euro oder mehr) auf sein P-Konto erhält , stellen sich uns folgende Fragen:

  1. Muss der Insolvent das dem Treuhänder melden?
  2. Ist es wichtig, woher das Geld kommt? (Nebenverdienst, Geschenk, Geliehen)?
  3. Kann der Treuhänder das auf dem P-Konto sehen, bzw. hat der T. Einsicht in das P-Konto? Und wenn ja, wie und wie oft?
  4. Muss der Insolvent am Ende der Inso seine Kontoauszüge dem Treuhänder zeigen?
  5. Was passiert, wenn der Insolvent es nicht meldet und der Treuhänder es später erfährt?
  6. Was passiert, wenn der Insolvent es dem Treuhänder meldet? Muss er dann alles abgeben?
  7. Muss der Insolvent - was wir auch gehört haben aber nicht so ganz glauben können - das Geld vielleicht in einem bestimmten Zeitraum wieder ausgeben, damit ihm nichts gepfändet wird?

Wir würden uns über eure aussagekräftigen Antworten sehr freuen. Vielen Dank!

Insolvenz, Verbraucherinsolvenz, P-Konto, Privatinsolvenz, Treuhänder
Geld vor Insolvenz vom aktuellen Konto abheben erlaubt?

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage,

und zwar war ich am Donnerstag bei einem Insolvenzanwalt wegen meiner aktuellen Schulden (ca. 31.000 Euro) bin aber nur Azubi mit einem Einkommen von 700 Euro.

Ich hatte mich Anfang des Jahres wegen Schulden bereits an eine andere Kanzlei gewendet (den Namen sage ich jetzt mal besser nicht will keinen ärger bekommen) jedenfalls wurde mir da gesagt ich soll 250 Euro rate bezahlen und damit würden alle 13 Gläubiger durch vergleiche bedient werden.

Jedenfalls ist nichts passiert und ich fand das alles dann sehr merkwürdig. Hatte halt die Hoffnung das alles gut wird ohne Insolvenz, aber nun nach Absprache mit dem neuen Insolvenzanwalt den ich habe gehe ich in die privatinsolvenz.

Meine Frage ist eigentlich jetzt nur eine, mein aktuelles Gehaltskonto ist im Minus, hatte halt versucht Löcher zu stopfen so gut es eben mit dem wenigen Geld ging.

Jetzt ist eigentlich nur meine Frage, ich soll weil die Bank vom Insolvenzanwalt angeschrieben werden wird nächste Woche ein neues Guthabenkonto bei einer anderen bank einrichten, was mich nur interessieren würde ist, ich habe jetzt gestern mein Gehalt auf mein noch aktuelles Konto bekommen, das Konto ist schon seit Monaten im Minus, darf ich mein Gehalt jetzt noch vom Girokonto nehmen bevor die Bank das Konto schließen wird oder ist das dann betrug. also aktuell ist es 900 Euro im Minus und wenn ich mein gehalt abhebe wäre es wie die letzten Monate so 1600 Euro im Minus.

Die Kreditkarte der Hausbank ist wohl auch mit 900 Euro im Minus, konnte damit halt immer schieben, ich wusste allerdings nicht wo ich die Karte eingesetzt habe, das es tatsächlich nur noch den Weg Insolvenz gibt, ich hatte meinem alten Anwalt (hatte die Kanzlei über Internet gefunden und ist immer nur telefonisch und per Mail in Kontakt getrteten wirklich geglaubt das er es so macht wie er es verspricht, nur der neue Insolvenzanwalt hat mir da wirklich die Augen geöffnet das ich ohne Insolvenz nicht mehr da raus kommen werde.

Ich würde nur gerne wissen, was Ihr mir raten würdet, sollte ich zumindest mein Gehalt noch abheben bar oder ist dann dann betrug, andererseits hab ich sonst gar kein Geld zum Leben für den Monat, also mich würde nur mal interessieren was Ihr mir raten würdet ?

Ich will nur nicht noch mehr ärger bekommen.

Danke im Vorfeld.

Freundliche Grüße

Stefan

Insolvenz, Schulden, Bank, Anwalt, Gesetz, Girokonto
Krankengeld 78 Wochen nach Insolvenz. In dieser Zeit eine neue Krankheit OP notwendig. Was beachten?

Hallo, über die Dauer von KG u.s.w habe ich hier schon viel gelesen. Möchte hiermit meinen speziellen Fall schildern, und hoffe auf Ratschläge von Euch. Kurzfassung: Am 30.12.2014 = 60 Jahre alt. Erwerbsminderung beim Versorgungsamt = 40% (Einspruch auf 50% läuft).

Ab Juni 2001 in der Firma beschäftigt gewesen. Firma hat im Juli 2012 Insolvenz beantragt. Insolvenzgeld für Juli, Aug, Sept. 2012 erhalten. Kündigung durch Insolvenzverwalter am 08.Okt..2012 zum 31.Jan .2013 erhalten. Arbeitsunfähig ab 27.Sep.2012 (Burnout)
Lohnfortzahlung v. Insolvenzverwalter bis 07. Nov. 2012 erhalten. Zur Zeit weiterhin Arbeitsunfähig (Burnout) und Erhalt v. Krankengeld. Krankenkasse drängte im Aug. 2013 auf einen REHA- Antrag. Inzwischen eingereicht. Es steht evtl. innerhalb der laufenden Arbeitsunfähigkeit im Febr. 2014 eine Hüft OP an.

Das war kurz beschrieben was sich ereignet hat. Jetzt meine Fragen: Ab wann bis wann bekomme ich durch (Burnout) mein Krankengeld (78 Wochen). Zählt die Lohnfortzahlung durch Insolvenzverwalter mit zu diesen 78 Wochen? Habe ich durch evtl. Hüft OP nochmals evtl. 78 Wochen KG- Anspruch (weil andere Krankheit)?

Was müsste ich derzeitig und in Zukunft machen? REHA- Antrag durch Krankenkasse (Rentenversicherung) muste ich ja stellen. Was ist nach der "Aussteuerung" der Krankenkasse nach 78 Wochen durch (Burnout)? Weiterhin Arbeitsunfähig. Was bekomme ich an Geld u. von wem ALG 1? Arbeitsfähigkeit beenden (provorma) um nicht in finanzielen Nöten zu geraten? Sollte ich die Hüft OP evtl. verschieben?

Fragen über Fragen. Bin fast 60 Jahre alt, und dieses"Thema" was mache ich, was ist besser u.s.w. ist für mich "Neuland". Darüber machen sich wahrscheinlich keine Mitmenschen Gedanken. Hatte auch nicht erwartet das diese Probleme noch mal kommen könnten. Aber in vielen Sachen findet man auch im Internet keine Antwort.

Ich würde mich freuen von Euch einige Antworten zu bekommen. Meinen Fall habe ich versucht zu beschreiben. Falls Ihr noch Fragen habt, meldet Euch.

Danke

Insolvenz, Finanzen, Krankengeld

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