Wie löse ich eine UG (haftungsbeschränkt) auf?

Wie viele vor mir, habe auch ich es mit der Selbständigkeit versucht. Dazu eine UG gegründet auf haftungstechnischen Gründen. Nun, nach nicht ganz einem Jahr, hatte ich zwar hohe Umsätze generiert, nur waren die Kosten mit den Mindestlöhnern dennoch noch viel zu hoch. Oder es kam in Relation doch zu wenig Umsatz rein. Unterm Strich. Auf alle Fälle kam ich im ersten Jahr nicht hinterher. Weder mit der Buchhaltung, noch mit anderen Dingen, weil ständig immer wieder etwas dazwischenkam an Problemen. Gehälter wurden bezahlt. Umsatzsteuervoranmeldungen sind seit Feb. 2016 ausstehend. Nachdem der Hauptauftraggeber abgesprungen ist, kommt jetzt kein Geld mehr rein. Verbindlichkeiten sind bisher fast keine vorhanden. Nur ggü. dem Finanzamt vermutlich mit der Umsatzsteuer. Unterm Strich haben meine Angestellten verdient und alle anderen. Ich als Unternehmer kann nur sagen "ausser Spesen nichts gewesen". Habe mir auch nichts entnommen aus der UG.

Was kann ich nun machen? Fühle mich gerade etwas hilflos um ehrlich zu sein. Alles geht so schnell. Aus einem Problem entstehen plötzlich drei neue. Ich kann auch nervlich nicht mehr. War zuviel in diesem Jahr.... Wie geht es weiter? Was kann ich machen? Einfach Gewerbe abmelden und zum Notar, dass ich die UG löschen möchte? Das wäre wohl zu einfach wie ich denke...

Kann man sich in solch einer Situation den auch Arbeitslos melden? Hab nämlich jetzt langsam keine Ersparnisse mehr. Sozusagen garnichts mehr.

Finde bisher auch nichts, wo man sich diesbezüglich beraten lassen kann. Hoffe hier Rat zu finden. Danke Euch.

Insolvenz, Arbeitsamt, UG
Wie kann ich einen während der WVP erfolgten Schufaeintrag wg. Altschulden nach der RSB löschen - sind Kosten auf dem Abwicklungskonto trotz Inso rechtens?

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

mein Regelinsolvenzverfahren endete im März 2015. Beim Versuch, das Girokonto zu wechseln, erfuhr ich, dass neben dem Eintrag über die RSB noch zwei weitere Einträge aus der Zeit der WVP vorlägen. Die Schufa-Auskunft ergab, dass es sich um zwei Bankeinträge handelt. Mit beiden Banken gab es nach Inso-Beginn keine Transaktionen oder sonstige Berührungen, auch keine Mahnungen, Zahlungsaufforderungen etc. Ich habe derzeit nur ein Volksbank-Konto, das nie im Minus war.

Die Commerzbank, deren alte Forderung im Verfahren angemeldet war, hat im September 2012 (also über 3 Jahre nach Inso-Beginn) plötzlich ein Abwicklungskonto an die Schufa mitgeteilt, mit einem Betrag von 1500 Euro (angemeldet und in der Gläubigerliste vermerkt wurden 2009 ca. 1280 Euro). Diesen Betrag hat die CoBank bis heute monatlich, jew. um vier bis 5 Euro erhöht, neu an die Schufa gemeldet, auch nach der Restschuldbefreiung. Weit rätselhafter ist für mich ein Eintrag durch die Targobank. Er erfolgte erstmals im März 13 und wird jährlich, um 60 Euro erhöht, erneuert, auch über die RSB hinaus. Bei dem Vorgänger KKB/Citibank hatte ich ein Girokonto, auf dem bis ca. 2003 Erlöse aus ebay-Verkäufen eingingen. Meiner Erinnerung nach gab es auf dem Konto weder Gebühren noch Dispo (bei letzterem bin ich fast sicher, da ja auch kein regelmäßiges Gehalts-Einkommen darauf erfolgte. Der entsprechende Ordner ist nach Umzug noch nicht greifbar, ich hoffe, ihn an anderem Ort zwischengelagert zu haben). Da mir keine Verbindlickeiten aus diesem Konto erinnerlich waren und nie eine Forderung der Citi-/Targobank kam, hatte ich sie 2009 nicht als Gläubiger angegeben, und sie hat sich ihrerseits auch nicht beim Inso-Verwalter gemeldet. Dennoch ist ihre etwaige Forderung, die sie der Schufa mitgeteilt hat, nun nicht mehr durchsetzbar, wenn ich das richtig verstehe.

Meine Fragen:

  1. Ich gehe davon aus, dass die ursprünglichen Forderungen durch die RSB hinfällig sind und will beide Banken zur Löschung des Eintrags auffordern. Oder sehe ich da was falsch ?
  2. Sind nicht angemeldete Forderungen generell nach RSB nicht mehr durchsetzbar ?
  3. Besonders bei der Targobank sehe ich die Gefahr, damit "schlafende Hunde zu wecken", da ich bisher ja nicht von Inkassos belästigt wurde. Aufgrund von Erwerbsminderung plus Grundsicherung würden mich allein die Aufschläge nach Inso-Beginn hart treffen. Sind die als neue oder alte Schulden zu bewerten ?
  4. Sind die plötzlichen Schufa-Einträge wg. Altschulden und monatliche Gebühren/Zinsen auf dem Abwicklungskonto während der WVP überhaupt rechtens ?
  5. Werden die Gebühren/Zinsen während WVP auch durch die RSB mit erfasst und erlassen, d.h. sind jetzt nicht mehr durchsetzbar ? Was gilt für die nach der RSB berechneten Gebühren/Zinsen ?
  6. Kann ich gegenüber den Banken und der Schufa ggf. mit Geschäftsschädigung oder Kreditgefährdung (§ 824) argumentieren ?

Danke für eure Geduld und Gedanken

Schöne Grüße robbie11

Insolvenz, restschuldbefreiung, wohlverhaltensperiode, Schufa-Eintrag
Was darf in unserem Haushalt gepfändet werden und wie läuft es bei einer Privatinsolvenz?

Ich war Geschäftsführerin einer Firma die Insolvent gegangen ist. Nun bin ich natürlich für die AN-Anteile der Krankenkassen haftbar. Allerdings werde ich die Gesamtsumme der Schulden nicht bezahlen können.

Die abschließende Gerichtsverhandlung findet noch statt, deswegen kann ich die genaue Summe noch nicht sagen, es wird sich aber ca im 5stelligen unteren Bereich belaufen. Leider schicken aber einige KK schon jetzt den Gerichtsvollzieher zu mir nach Hause.

Wir sind 2 Erwachsene und 2 kleine Kinder, mein Mann ist voll berufstätig mit ca. 2.300 Euro netto im Monat. Ich bin hauptsächlich Hausfrau und verdiene mir über Provision mit dem Verkauf des Thermomix etwas dazu (200-500 Euro/Monat).

Jetzt meine Frage, der letzte Gerichtsvollzieher meinte, er könne keine Sachen mitnehmen bei dem die Rechnungen auf meinen Mann laufen. Stimmt das? Und: Ich selber habe ein Pfändungsfreies Konto, aber können die das Konto meines Mannes pfänden?

Ich würde gerne was zurückzahlen, aber könnte wirklich nur geringe Summen zurückzahlen, was ja bei den Beträgen wirklich nur Tropfen auf den heissen Stein ist. Und wie sage ich welche Krankenkasse was bekommt? Von daher überlege ich, ob ich Privatinsolvenz anmelde, da ich durch den Stress in Depressionen rutsche und es letzte Zeit immer schlimmer wird. Ich weiss aber auch nicht inwieweit sich eine Privatinsolvenz auf meinen Mann auswirkt und ob das überhaupt was bringt, Pfändungsmäßig???

Insolvenz, Pfändung
UG ohne Geld, Steuerberater stellt Rechnung für Bilanz und co. - was tun?

Hallo liebe Leute

2013 gründete ich ein Musiklabel mit dem Wunsch, irgendwann davon leben zu können. Leider kam ich neben meinem Studium nicht dazu die nötige Zeit dafür aufzubringen. Nach und nach haben mich die Kosten überrannt, IHK Beitrag hier, Steuerberater dort - ich rief meinen Steuerberater an und teilte ihn mit, dass ich keine Kapazitäten hätte die UG fortzuführen. Er meinte das beste sei die UG einzufrieren. Gut, ich verließ mich auf den Herrn und widmete mich meinem Studium.

Für das Jahr 2014 musste wohl dennoch der Jahresabschluss gemacht werden - ich habe auf meinem Firmenkonto noch knapp 100 Euro liegen - nachdem mich der Steuerberater dazu aufforderte, die Bilanz machen zu lassen, willigte ich blauäugig, ohne zu hinterfragen welche Kosten entstehen würden, ein - ich wusste nicht auf was ich mich da einließ.

Nun flatterte eine Rechnung über 600 Euro ein. Ich staunte nicht schlecht!

Das Problem ist, dass ich das Geld nicht zahlen kann.

Wie verhalte ich mich nun am besten und komme aus der Sacher heraus? Kann ich jetzt einfach Insolvenz anmelden, das kostet doch auch alles viel Geld?!

Bitte keine blöden Sprüche wie hätte man sich erkundigen müssen im Vorfeld - ich gestehe mir diesen Fehler gerne ein, brauche jetzt jedoch einen fachkundigen Rat und keine Moralpredigt - ich danke euch bereits im Vorfeld vielmals.

Grüße serumzero

Insolvenz, Finanzen, Steuern, Steuererklärung, Bilanz, Bilanzierung, UG, Umsatzsteuer
Welches Gewerbe für den An und Verkauf von Waren?

Hi liebe GUTEFRAGE- Community,

ich möchte gerne ´´Sachen´´ kaufen und dann mit Gewinn weiterverkaufen , allerdings möchte ich wissen WELCHES Gewerbe ich da anmelden muss ?

Beispiel sehe ich manchmal in Geschäften ein Angebot für kurze Zeit , dieses online viel teurer gehandelt wird ....

Auch möchte ich von INSOLVENZEN Artikel aufkaufen um diese dann gewinnbringend weiterzuverkaufen

Des Weiteren bekomme ich auch öfters Angebote von Leuten diese Ihre Handy-Rate ( oder auch andere Rechnungen ), nicht begleichen können und dann ihr Handy verkaufen müssen....Dieses Handy möchte ich dann kaufen und dann beispielsweise auf EBAY weiterverkaufen ??!!

Alles soll evtl. über einen EBAY-SHOP laufen oder eigene Webseite bzw. Ladenlokal

  • Ist es einfach ein Gewerbe für AN UND VERKAUF ? gibt es da einen speziellen Namen ? -Was wird alles benötigt ? ( Außer Kapital )
  • Wie sieht es da mit dem Finanzamt aus ? ( Erstmals Anmeldung als Kleingewerbe bis 17,500 € p.a. ) ?

Ich möchte mich da vorher absichern um keine Steuernachzahlung bzw. Steuerhinterziehung zu bekommen .... Möchte natürlich nicht 1 - 5 Artikel im Jahr verkaufen sondern logischerweise mehrere und natürlich immer da wo ein gutes Geschäft wartet zuschlagen :-) , sei es nun PRIVAT IM GESCHÄFT ODER AUF DEM FLOH-MARTK :-)

Ich bedanke mich vorab für eure Hilfe !

DANKE !!!

Existenzgründung, Insolvenz, Selbständigkeit, eBay, An und Verkauf, Finanzamt, Flohmarkt, Gewerbe, Händler

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