Ich bin seit 3 Jahren in der Regelinsolvenz, geschieden und unterhaltspflichtig für zwei KInder (6 und 4 Jahre). Ich führe also von meinem Nettogehalt Unterhalt ab, ich behalte bisher 1000,00 Euro zzgl. 5% vom Nettogehalt. Das Geld reicht kaum zum Leben, zumal ca. 200 Euro für Benzin fällig sind. Und hier die Frage. In welcher Höhe kann ich Fahrtkosten abziehen, ich fahre täglich 60 km zur Arbeit (Gesamtstrecke). Kann ich da die Fahrtkosten voll auf die 1000,00 Euro draufschlagen oder käme ab Betrag X die Pflicht der Abführung an den Insolvenzverwalter? Wie hoch genau kann ich die Km-Pauschale ansetzen? Ich habe im Internet leider keine genau passenden Antworten gefunden.