Guten Morgen... Folgender Fall: Er mit einem Einkommen in Höhe von 1800,- netto möchte in die Insolvenz. Verheiratet und ein Kind... Ihr Einkommen 800,- und das vom Kind 200,- (Kindergeld)... Wird nun wenn ein Ehevertrag besteht (Gütertrennung), das Haushaltseinkommen gesehen oder nur das von Ihm? Wäre es nicht dämlich,(für Papa Staat) wenn er (für 2 unterhaltspflichtige Personen) eine Höhere Pfändungsfreigrenze hat, ob wohl Frau und Kind eigene Einkommen haben?