Hallo zusammen,

bislang bin ich immer davon ausgegangen, dass in der Bilanz ausschließlich positive Beträge stehen, Aktivseite (Mittelverwendung) und Passivseite (Mittelherkunft) sich ausgleichen müssen und der Differenzbetrag, der auf der Passivseite notwendig ist damit diese der Aktivseite entspricht, gerade das Eigenkapital ist.

Ich bekomme aber jedes Jahr wieder eine Bilanz vorgelegt, in der auch negative Zahlen auftauchen. Das einfachste Beispiel: Ein Kredit wird nicht als positiver Betrag auf die Passivseite geschrieben (als Verbindlichkeit) sondern als negativer Betrag auf die Aktivseite im Abschnitt Umlaufvermögen/Kassenbestand/Guthaben. Darf man das so machen?

An sich ändert sich dadurch die Höhe des Eigenkapitals nicht. Wenn ich den positiven Betrag auf der Passivseite als Verbindlichkeit wegnehme, würde sich das EK natürlich erhöhen, weil es aber als negativer Betrag auf der Aktivseite landet, schrumpft diese natürlich und das EK bleibt das gleiche. Trotzdem bin ich verwirrt, ob das so in Ordnung ist.

Umgekehrtes Bespiel: Anstatt den Fuhrpark als positiven Betrag auf der Aktivseite unter Sachanlagen zu buchen, landet dieser als negativer Betrag auf der Passivseite.

Ich bin verwirrt!?

Zweite Frage: Ich habe auch mal gelernt, dass die Veränderung des EK zwischen zwei Bilanzen der Periodenerfolg des Geschäftsjahr ist und dem Ergebnis aus der GuV ensprechen muss. Also Erträge übersteiegn Aufwendungen -> positive GuV -> EK zwischen Bilanz Vorjahr und aktueller Bilanz ist um entsprechenden Betrag gewachsen. Bei den mir vorliegenden GuVs sowie den zugehörigen Bilanzen kommt das aber kein einziges Mal auch nur annähernd hin. Ich habe auch sämtliche Vorzeichenkombinationen. Also: GuV positiv, EK gewachsen. GuV positiv, EK geschrumpft. GuV negativ, EK trotzdem gewachsen. GuV negative, EK geschrumpft.

Habe ich so schlecht in meiner Rechnungswesen-Vorlesung aufgepasst?

Letzte Frage: Wenn die Passivseite (ohne EK) bereits größer ist als die Aktivseite, man also quasi ein negative EK bräuchte, dann besteht doch Überschuldung, also Insolvenz oder nicht? Konkret ist folgendes passiert: Kreditaufnahme, d.h. Passivseite weist eine Verbindlichkeit auf. Der Kredit wurde in eine technische Anlage investiert. Deren Buchwert auf der Aktivseite ist aber nur die Hälfte des Kredits. Die andere Hälfte ist quasi "verpufft" bzw. sofort als Aufwendung in der GuV ausgewiesen. Das Ergebis: Das EK hätte um die Hälfte des Kredits sinken müssen, weil ja nur die eine Hälfte als Buchwert auf der Aktivseite auftaucht, die andere Hälfte wurde quasi "verbrannt". Man könnte auch einfach sagen: Es war ein schlechter Kauf, weil man viel zu viel bezahlt hat.

Ist das nicht genau der Insolvenzfall?