Kann ich trotz Insolvenz Einbürgerung beantragen und wird sie auch genehmigt?
Hallo, ich wohne seit über 15 Jahren mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in Deutschland, habe 3 Kinder und habe vor kurzem Insolvenz beantragt. Hätte ich damit ein Recht auf eine Einbürgerung ? (Deutscher Pass)
4 Antworten
Lies mal hier:
"Die Voraussetzungen für die Einbürgerung richten sich nach § 10 StAG.
Gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG ist ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, auf Antrag einzubürgern, wenn er den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat.
Demnach haben Sie einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn Sie keine Sozialleistungen beziehen und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Alleine die Tatsache, dass Sie keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen, reicht allerdings nicht aus um den Anspruch auf Einbürgerung zu begründen. Es darf gar kein Anspruch bestehen."
Ich denke, eher nicht: eine der Voraussetzungen:
Sie sichern für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt.
http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html
Ob das bei einer Insolvenz der Fall ist, kann ich bei dir natürlich nicht sagen.
Privatinsolvenz? Kommt ein bisschen drauf an ob du zumindest noch deine Lebenshaltungskosten tragen kannst mit deinem Einkommen.
Werden denn öffentliche Gelder bezogen bzw. müssen diese im Laufe der nächsten Monate bezogen werden?
Eine reine "Interessefragen" solltest Du bitte auch als solche kenntlich machen, denn Deine Fragen im Profil passen nicht so ganz zu dieser Frage.
Meine Kinder bekommen eine Halbweisenrente und ich eine witwerrente könnte das ein Problem sein?