Kann ich trotz Insolvenz Einbürgerung beantragen und wird sie auch genehmigt?

5 Antworten

Lies mal hier:

"Die Voraussetzungen für die Einbürgerung richten sich nach § 10 StAG.

Gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG ist ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, auf Antrag einzubürgern, wenn er den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat.

Demnach haben Sie einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn Sie keine Sozialleistungen beziehen und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Alleine die Tatsache, dass Sie keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen, reicht allerdings nicht aus um den Anspruch auf Einbürgerung zu begründen. Es darf gar kein Anspruch bestehen."

https://www.frag-einen-anwalt.de/Anspruchseinbuergerung-bei-Insolvenz-waehrend-der-Wohlverhaltensperiode--f288295.html

Privatinsolvenz? Kommt ein bisschen drauf an ob du zumindest noch deine Lebenshaltungskosten tragen kannst mit deinem Einkommen.

Werden denn öffentliche Gelder bezogen bzw. müssen diese im Laufe der nächsten Monate bezogen werden?


Anonym180775 
Fragesteller
 11.09.2019, 14:38

Meine Kinder bekommen eine Halbweisenrente und ich eine witwerrente könnte das ein Problem sein?

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