Meine Mann ist im Insolvenzverfahren. Wir haben letzten Monat geheiratet. Meine leiblichen Kinder sollen nicht bei der Pfändungsfreigrenze berücksichtigt werden. Sie erhalten aber keinen Unterhalt vom leiblichen Vater und mein Einkommen beschränkt sich auf unter 800 Euro. Kann man da Einspruch einlegen und kann man auch Erfolg damit haben.