Ich befinde mich derzeit in der Wohlverhaltensphase. Kurze Vorgeschichte zu meiner eigentlichen Frage:
Mein Arbeitgeber drohte mir im Aug. 2013 während Krankheit mit Kündigung. Aus Angst um meinen Job ging ich wieder 3 Tage arbeiten. Nachdem ich ich wirklich nicht arbeiten konnte sagte ich dem AG am 18.sep. 2013 ich werde morgen zum Arzt gehen. Als Antwort bekam ich die fristlose Kündigung zum 18.Sep. 2013. Bin seit dem 19. Sep. 2013 Arbeitsunfähig geschrieben. Aus diesem Grund bekam ich weder ALG1 noch Krankengeld. Ich bekam lediglich ALG2 zur Überbrückung. Gestern war Verhandlung vor dem Arbeitsgericht wo ich Recht bekam. Nun muss mir die Krankenversicherung 6 Monate Krankengeld in Höhe von 5000.- Euro nachzahlen.
Nun meine Fragen: 1. Darf mir mein Treuhänder dieses Krankengeld wegnehmen, oder teilweise? Monatlich wären es ca. 750.- Euro.
Darf ich mir von dem Geld ein Fahrzeug wie Motorrad anschaffen?
Wer bezahlt das ALG2 zurück? Vom Krankengeld oder wird das vom Arbeitgeber geholt?
Laut meinem Anwalt bin ich noch nach wie vor bei meinem Arbeitgeber Beschäftigt, aber eben arbeitsunfähig geschrieben. Aus diesem Grund bekommt AG von Krankenkasse auch eine auf den Deckel weil er meine KV - Beiträge seit 19. Sep. 2013 abgemeldet hatte.
Vielen Dank wenn ihr mir diese Fragen beantworten könnt.
LG Marcus