Hallo zusammen,

Arbeitnehmer hat an Arbeitgeber offene Gehalts- sowie Reisekostenforderungen in nicht unerheblicher Höhe (mehr als 3 Monatsgehälter wurden nicht bezahlt sowie 2 Reisekostenabrechnungen). AG hat nun Anfang Februar Insolvenz angemeldet. Kann ein vom AG zur Verfügung gestellter Laptop in irgendeiner Art und Weise vom AN (ein-)behalten werden (Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung)? Oder aber kann hier das Absonderungsrecht bei Insolvenz angewendet werden (§ 49 Insolvenzrecht)?

Derzeit hat sich auch der Insolvenzverwalter noch nicht mit dem AN in Verbindung gesetzt wegen der Herausgabe des Laptops.

Gruß, Chris