Insolvenzverfahren / Betrug anzeigen?

Hallo! Ein Einzelunternehmer schuldet mir (ebenfalls Einzelunternehmer) einen nicht unerheblichen Betrag. Der Mahnbescheid usw. wurde schon gestellt, jedoch wurde vom Schuldner erst mal Einspruch erhoben - ich müsste nun als nächstes ein Gerichtsverfahren beantragen. Dieses habe ich noch nicht gemacht. Soweit der zivilrechtliche Bereich.

Inzwischen hat sich der Unternehmer nach England niedergelassen und dort einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt. Das Gericht hat den kompletten Insolvenzantrag an alle Gläubiger geschickt. Hier wurde dann auch das ganze Ausmaß seiner Schulden bekannt; es geht um einen hohen sechsstelligen Betrag. Dagegen sind meine Forderungen "Peanuts". Dass ich mein Geld je sehen werde, habe ich daher fürs erste abgehakt.

Ich habe jedoch starken Verdacht, dass der Schuldner bereits bei Beauftragung wusste, dass er meine Rechnungen nur schwer oder gar nicht zahlen kann.

Soweit ich verstanden habe, gibt es den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung bei natürlichen Person nicht, jedoch könnte ich ihn ja wegen Betrugs anzeigen (?) Ich möchte nun für mich abwägen, was mir eine strafrechtliche Verfolgung des Schuldners "bringt":

  • Sollte ich eine Anzeige wegen Betruges erstatten? Falls ja, müsste ich für eventuelle Zeugenaussagen in Deutschland oder in England vor Gericht erscheinen? Der Gerichtsstand meiner Forderungen ist Deutschland.
  • Gäbe es dann Chancen, dass ich mein Geld vielleicht doch wieder sehe?
  • Mal abgesehen von den Reisekosten: Kann man sagen, wie aufwändig so eine Zeugenvernehmung ist?

Danke schon mal im Voraus!

Insolvenz, Betrug, Schulden, Recht, Unternehmen
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