Vor 11 Monaten habe ich bei einem Onlinehändler Ware im Wert von ca. 50 Euro bestellt und gleich bezahlt. Ich erhielt jedoch zwei Pakete, mit jeweils dem identischen Inhalt. In meiner Bestellung ist jedoch nur von einem Artikel die Rede, d.h. ich habe nicht falsch bestellt. Es war ganz offensichtlich ein Fehler vom Händler. Die doppelte Lieferung habe ich behalten und auch nicht weiter daran gedacht.
Nun, ohne jegliche Vorwarnung, schickt mit der Händler eine Zahlungserinnerung über die Creditreform (!), bezüglich einer sog. "ungerechtfertigten Bereicherung" über die 50 Euro + fast 10 Euro "Gläubigermahnkosten".
Ich finde das Verhalten vom Händler dreist und nun entsteht mir auch noch ein Schaden (Stichwort Kreditscoring), weil die Creditreform mit drin hängt.
Was soll ich tun? Die doppelte Ware habe ich hier teilweise noch unbenutzt rumliegen. Und wie gesagt, der Händler hat vorher nicht einen Ton zu mir gesagt.