Ich befinde mich seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz. Gehe arbeiten und werde auch gepfändet. Jetzt kam mein kleiner Sohn in den Kindergarten und der Beitrag wurde auch festgelegt! Jetzt wurde aber das Gesamte Einkommen als Bemessungsgrundlage genommen. Ist das richtig so? Muss da nicht das zur Verfügung stehende Einkommen genommen werden?