Hallo liebe Forumsteilnehmer,

mein Regelinsolvenzverfahren endete im März 2015. Beim Versuch, das Girokonto zu wechseln, erfuhr ich, dass neben dem Eintrag über die RSB noch zwei weitere Einträge aus der Zeit der WVP vorlägen. Die Schufa-Auskunft ergab, dass es sich um zwei Bankeinträge handelt. Mit beiden Banken gab es nach Inso-Beginn keine Transaktionen oder sonstige Berührungen, auch keine Mahnungen, Zahlungsaufforderungen etc. Ich habe derzeit nur ein Volksbank-Konto, das nie im Minus war.

Die Commerzbank, deren alte Forderung im Verfahren angemeldet war, hat im September 2012 (also über 3 Jahre nach Inso-Beginn) plötzlich ein Abwicklungskonto an die Schufa mitgeteilt, mit einem Betrag von 1500 Euro (angemeldet und in der Gläubigerliste vermerkt wurden 2009 ca. 1280 Euro). Diesen Betrag hat die CoBank bis heute monatlich, jew. um vier bis 5 Euro erhöht, neu an die Schufa gemeldet, auch nach der Restschuldbefreiung. Weit rätselhafter ist für mich ein Eintrag durch die Targobank. Er erfolgte erstmals im März 13 und wird jährlich, um 60 Euro erhöht, erneuert, auch über die RSB hinaus. Bei dem Vorgänger KKB/Citibank hatte ich ein Girokonto, auf dem bis ca. 2003 Erlöse aus ebay-Verkäufen eingingen. Meiner Erinnerung nach gab es auf dem Konto weder Gebühren noch Dispo (bei letzterem bin ich fast sicher, da ja auch kein regelmäßiges Gehalts-Einkommen darauf erfolgte. Der entsprechende Ordner ist nach Umzug noch nicht greifbar, ich hoffe, ihn an anderem Ort zwischengelagert zu haben). Da mir keine Verbindlickeiten aus diesem Konto erinnerlich waren und nie eine Forderung der Citi-/Targobank kam, hatte ich sie 2009 nicht als Gläubiger angegeben, und sie hat sich ihrerseits auch nicht beim Inso-Verwalter gemeldet. Dennoch ist ihre etwaige Forderung, die sie der Schufa mitgeteilt hat, nun nicht mehr durchsetzbar, wenn ich das richtig verstehe.

Meine Fragen:

  1. Ich gehe davon aus, dass die ursprünglichen Forderungen durch die RSB hinfällig sind und will beide Banken zur Löschung des Eintrags auffordern. Oder sehe ich da was falsch ?
  2. Sind nicht angemeldete Forderungen generell nach RSB nicht mehr durchsetzbar ?
  3. Besonders bei der Targobank sehe ich die Gefahr, damit "schlafende Hunde zu wecken", da ich bisher ja nicht von Inkassos belästigt wurde. Aufgrund von Erwerbsminderung plus Grundsicherung würden mich allein die Aufschläge nach Inso-Beginn hart treffen. Sind die als neue oder alte Schulden zu bewerten ?
  4. Sind die plötzlichen Schufa-Einträge wg. Altschulden und monatliche Gebühren/Zinsen auf dem Abwicklungskonto während der WVP überhaupt rechtens ?
  5. Werden die Gebühren/Zinsen während WVP auch durch die RSB mit erfasst und erlassen, d.h. sind jetzt nicht mehr durchsetzbar ? Was gilt für die nach der RSB berechneten Gebühren/Zinsen ?
  6. Kann ich gegenüber den Banken und der Schufa ggf. mit Geschäftsschädigung oder Kreditgefährdung (§ 824) argumentieren ?

Danke für eure Geduld und Gedanken

Schöne Grüße robbie11