für meinen Arbeitgeber ist das Insolvenzverfahren eröffnet. Ich habe einen Firmenwagen, den ich gern kaufen möchte. Ebenfalls sind angemeldete Forderungen an den Arbeitgaber vorhanden.

Laut Insolvenzverwalter sagt das Insolvenzrecht aus, dass eine Veräußerung an privat nicht stattfinden darf. Ist diese Aussage richtig? Gibt es hier gesetzliche Regelungen? Oder darf der Insolvenzverwalter hier selbst entscheiden? Nach der Dienstwagenordnung, nach der ich den PKW bestellt habe, hätte ich ein Vorkaufsrecht. Der Insolvenzverwalter sagt allerdings, dass die Dienstwagenordnung aufgrund Insolvenz nicht mehr gilt. Ist dies ebenfalls richtig? Des Weiteren ist meine Frage ob ich ein Pfandrecht aufgrund der ausstehenden Forderungen an den Arbeitgeber bzw. Insolvenzverwalter auf den PKW(der zur Insolvenzmasse gehört) habe bzw. den PKW zurück halten kann?