Bei Gebrauchtkäufe eines Wohnwagens sind Papiere (Zulassungsbescheinigung früher KFZ Brief) und Fahrzeug / Anhänger auf die richtige Fahrgestellnummer zu vergleichen dann erfolgt die Bezahlung.
Bei Neuwagenkauf läuft dies aber anders ! zuerst muss das Geld Bezahlt werden dann erst schickt der Hersteller den / die (Zulassungsbescheinigung früher KFZ Brief) zu dem Neuen Eigentümer erst dann kann man den / das Fahrzeug / Anhänger erst in Besitz nehmen.
Den Wohnwagen oder das Fahrzeug bekommt man erst wenn du die Papiere besitzt, nicht Vorher !
Nur was ist wenn der Händler Bankrott geht, du die Papiere Besitzt ? aber der Insolvenzverwalter aber nichts herausrückt und behauptet dies sei Konkursmasse ?
Bekomme ich jetzt doch noch meinen Neuen Wohnwagen ?