Hallo Zusammen :)

Mein Insolvenzverfahren wurde am 02.02.2016 eröffnet. Ich habe ein P-Konto. Es ging nach Verfahrenseröffnung eine Pfändung ein, die aber vom Gläubiger bereits zurückgezogen wurde. Auch die Bank wurde vom Insolvenzverwalter über die bestehende Insolvenz unterrichtet. Jetzt muss ich den ersten pfändbaren Betrag überweisen an den Insolvenzverwalter da mein Arbeitgeber nicht so schnell war und die erste Rate ist fällig, aber ich kann über das Guthaben auf meinem Konto, das über der Freibetrag Grenze (1073,88€) liegt nicht verfügen. Was bedeutet das ich wenn ich meine Rechnungen bezahle nicht genug für den pfändbaren Betrag habe und Verpflegung für den Monat. Die Bank stellt sich dauernd quer, die haben das Schreiben vom Gläubiger und dessen Kopie aus dem zu entnehmen ist, dass die Pfändung zurückgezogen wurde, bekommen. Auch der Insolvenzverwalter hat die Bank bereits kontaktiert. Die Bank gibt mir immer die Antwort " Der Gutachter/Insolvenzverwalter muss das Guthaben auf Ihrem Konto, das über der Freibetraggrenze liegt freigeben"... Stimmt das? Was kann ich tun? Vor allem da der Insolvenzverwalter die Pfändung bereits aufgehoben hat.

Ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar.

Liebe Grüße

Marzi