Bei dem Haus, in dem wir eine Wohnung mieten, wird im Frühjahr die Fassade neu verputzt. Hierfür wird um das Haus für ca. 2,5 Monate ein Baugerüst aufgestellt. Unser Vermieter hat uns gebeten, unsere Haftplichtversicherung darüber zu informieren. Da wir jedoch keine Haftpflichtvers. haben und uns diese auch nicht zulegen werden! (nur um solchen Kommentaren schon einmal entgegen zu wirken), würde ich gern wissen, wer im Falle eines Schadens aufgrund der Bauarbeiten für die Kosten aufkommt.
- Die Angestellten der Baufirma müssten doch alle berufshaftpflichtversichert sein, oder? D.h. die Versicherung der Baufirma/Angestellten übernimmt doch die Kosten, falls ein Fenster zu Bruch geht o.Ä?
- Falls 1. nicht stimmt: Kann der Vermieter uns die Kosten für Schäden in Rechnung stellen? Er als Auftraggeber und Eigentümer des Hauses müsste dann doch seine eigene Haftpflicht belangen können, oder?
- Was passiert, wenn jdn über das Baugerüst in unser Haus einsteigt (wir werden in diesem Zeitraum 1 Woche im Urlaub sein)? Was passiert bei einem solchen Diebstahl? Pech für uns?