Ich möchte gern Hotelkosten wegen Unbewohnbarkeit meiner Wohnung über meine Hausratversicherung geltend machen.

Nach einem schleichenden Rohrbruch hat sich Schimmel in der Wohnung gebildet, sodass die Wohnung trockengelegt werden muß. Es soll sogar neu verputzt und renoviert werden.

Als Dauer wurden 4-5 Wochen veranschlagt.

Für diese Dauer brauche ich keine Miete bezahlen.

Nun meine Frage. Falls mir nun die Hotelkosten seitens der Versicherung zustehen muß ich mir dann die nicht gezahlte Miete anrechnen lassen, oder habe ich da Glück und bekomme alles ohne Abzug ausbezahlt?

Möchte gern bei euren Antworten wissen, wie soetwas gemäß den Versicherungsstatuten gehandhabt wird.

Vielen Dank schonmal für eure Mühe.