hallo,

eine Frage zum Maklerrecht: Ein Kaufvertrag über ein Haus ist zustande gekommen. Der Kaufpreis wurde im Notarvertrag vom Zeitpunkt der Hausräumung und -übergabe abhängig gemacht (genauer: Der Kaufpreis beträgt XY. (...) Für eine Verzögerung der Räumung über den TT.MM.JJJJ hinaus mindert sich der Kaufpreis pro Monat um YZ"). Der Makler hat sogleich eine Provision erhalten, die sich auf den maximalen Kaufpreis bezieht, der bei planmäßiger Übergabe gegolten hätte. Nun verzögert sich die Übergabe, und der Kaufpreis sinkt vertragsgemäß. Habe ich ein Recht, einen entsprechenden Anteil der Maklerprovision zurück zu erhalten? Ich habe darüber bisher nichts gefunden; eine Info bei Frag-einen-Anwalt (http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnungskauf-Nebenkosten-bei-nachtraeglicher-Kaufpreisminderung-__f76841.html) bezog sich nur auf den Fall, dass die Kaufpreisminderung erst später entsteht. In meinem Fall wurde aber bereits im Notarvertrag eine zeitabhängige Minderung vereinbart.

Vielen Dank!