Hallo,

meine Eltern möchten ihr Geld gerne in eine Immobilie (Haus EUR 300.000,-) investieren und diese dann möglichst von Anfang an auf unsere Kinder laufen lassen. Das bedeutet aber ja auch, dass Sie als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch auftreten müssen. Gelten Sie damit auch automatisch als Käufer und ist das bei den Minderjährigen von 4 Jahren und 8 Monate überhaupt möglich? Wer unterschreibt den Kaufvertrag und wer verwaltet das Haus? Ich als Vater (und die Mutter) bis Sie volljährig werden?

Meine Eltern möchten dabei zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Sie haben ihr Geld angelegt und eine Vorsorge für ihre Enkeln getroffen. Vielleicht kann uns hier auch jemand einen Tipp geben, wie es noch anders gehen kann.

Ich freue mich über jede Antwort

Gruß